Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Grundgesetzänderung |
Bund und Länder haben sich auf eine Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich geeinigt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschlossam 20. Februar 2019 einen Kompromissvorschlag. Nachdem die digitale Ausstattung der Schulen schon im Januar 2019 beginnen sollte, stimmten am 20.2. nunmehr alle Parteien, außer der AfD, für die Einigung das Vermittlungsausschusses. Notwendig geworden war dieses Verfahren wegen des Widerstandes einiger Bundesländer. Bedenken gab es, weil die Länder Eingriffe in die ihnen obliegende Bildungspolitik befürchteten und die Kontrollrechte zu weitgehend seien. Vereinbart ist nun, dass der Bund fünf Milliarden Euro an Länder und Kommunen überweist, um die digitale Infrastruktur zu fördern. Damit sollen unter anderem Internetanschlüsse und Lerngeräte, wie Laptops, finanziert werden. Unterstützt werden soll zudem die Qualifizierung von Lehrern und zu Beginn von Administratoren, die die die Einführung begleiten sollen. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung des Artikels 104 c des Grundgesetzes. Der Bund kann dadurch den Ländern zukünftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren und auch damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden könnten finanziert werden. Entscheidend war auch die Frage, ob der Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur in allen Gemeinden gefördert werden soll oder nur in finanzschwachen Kommunen, wie immer das definiert werden sollte. Bedingung ist nun, dass das Geld deren „Leistungsfähigkeit“ steigert. Gestrichen wurde jedoch unter anderem eine Formulierung, wonach die Mittel „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ zu gewähren seien. Strittig war zudem, welche Kontrollrechte dem Bund bei der Verwendung zustehen sollten. Vorgesehen sind nunmehr s ebenfalls eine Einigung. Nach seinem Vorschlag dürfte die Bundesregierung im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen auch die Vorlage von Akten verlangen. Gestrichen wurde zudem die sogenannte 50-zu-50-Regelung, wonach die Länder sich zu gleicher Höhe wie der Bund zu beteiligen haben. Vorgesehen ist jetzt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereit gestellt werden. Erforderlich ist nunmehr eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, weil es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt. Heute entscheidet nunmehr der Bundestag über den Vorschlag, am 15. März dann der Bundesrat. Eine Ablehnung ist jedoch unwahrscheinlich, waren sie doch in die Verhandlungen eingebunden. |