Neuer Vorstand der SGK Brandenburg gewählt

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg wurde am 30. November dieses Jahres ein neuer Vorstand gewählt:

Vorsitzender: Christian Großmann (Erster Beigeordneter der Stadt Ludwigsfelde)

Erste stellvertretende Vorsitzende: Cornelia Schulze-Ludwig (Bürgermeisterin der Stadt Storkow/Mark)

Zweiter stellvertretender Vorsitzender: Frank Steffen (Bürgermeister der Kreisstadt Beeskow)

Schatzmeister: Uwe Schmidt (Sparkassendirektor a. D.)

Schriftführer: Daniel Keip (sachkundiger Einwohner)

Weitere Mitglieder des Vorstandes:

  • Inka Gossmann-Reetz (Mitglied des Landtages Brandenburg)
  • Daniel Kurth (Landrat des Landkreises Barnim)
  • Dr. Benjamin Grimm (Rechtsanwalt)
  • Katja Großmann (Mitglied in der Gemeindevertretung Linthe und im Ortsbeirat Linthe)
  • Karolin Geier (Mitglied in der Gemeindevertretung Niedergörsdorf)
  • Wiebke Papenbrock (Mitglied im Kreistag Ostprignitz-Ruppin)
  • Maximilian Wonke (Bürgermeister der Gemeinde Panketal)
  • Jennifer Collin (Fachbereichsleiterin in der Stadt Velten)

Die Geschäftsführerin, Rachil Rowald, ist weiterhin satzungsgemäß Mitglied des Vorstandes. 

Kommunalkongress und Mitgliederversammlung 2019

Kommunalkongress und Mitgliederversammlung 2019

Kommunalkongress 2019

Fachveranstaltung – Mobilität in den Kommunen von morgen

9.30 Uhr      Eröffnung
9.45 Uhr      Impulse und Podiumsdiskussion zu

 

Mobilität in den und für die Kommunen von morgen
                    mit

Sebastian RüterMitglied des Landtages Brandenburg

Jens Graf – Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg

Werner Faber – Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen Ost

 

11.45 Uhr Mittagsimbiss

Mitgliederversammlung 2019

Programm

12.15 Uhr      Grußwort Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa im Land Brandenburg
12.30 Uhr      Christian Großmann, Vorsitzender der SGK Brandenburg: Bericht über die Arbeit der
                      SGK Brandenburg 2019 sowie Ausblick auf 2020
12.45 Uhr      Rechenschaftsbericht zur Finanzlage der SGK Brandenburg
                      in den Jahren 2017 und 2018

                      Reinhard Stark: Bericht der Revisionskommission zu den Jahren 2017 und 2018 
                      Aussprache und Antrag auf Entlastung des Vorstandes

13.10 Uhr      Wahl des Landesvorstandes der SGK Brandenburg

                      • Wahl der/des Landesvorsitzenden
                      • Wahl der/des ersten stellvertretenden Landesvorsitzenden
                      • Wahl der/des zweiten stellvertretenden Landesvorsitzenden
                      • Wahl der Schatzmeisterin bzw. des Schatzmeisters
                      • Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers
                      • Wahl der zwei vom SPD-Landesvorstand nominierten Mitglieder
                      • Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes

14.10 Uhr      Wahl einer neuen Revisionskommission
14.15 Uhr      Schlußwort der oder des gewählten Vorsitzenden
14.30 Uhr      Ende der Veranstaltung

 

Wir freuen uns über Anmeldungen aller Interessierten

  • per E-Mail info@sgk-potsdam.de,
  • telefonisch unter 0331 / 730 98 200
  • per Fax an 0331 / 730 98 202 oder
  • über das nachfolgende Formular! 

 

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„Die konstituierende Sitzung in den kommunalen Vertretungen“ ein Seminar – an 5 Orten ab dem 6. Juni!

„Die konstituierende Sitzung in den kommunalen Vertretungen“ ein Seminar – an 5 Orten ab dem 6. Juni!

Anmeldung für die Seminare am 6.6. nur noch heute möglich!

Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg am 26. Mai kandidierten – erneut oder das erste Mal – viele Menschen, unter ihnen zahlreiche Mitglieder der SGK Brandenburg, die ihr Umfeld mitgestalten wollen.

In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

Die konstituierende Sitzung spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Dort werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die weitere Arbeit in der kommunalen Vertretung haben können und es werden wichtige Weichen gestellt.

Rechtliche Grundlagen, Fraktionsbildung, Satzungen, Geschäftsordnungen, Beschlüsse, Ausschussbesetzungen, etc. – das sind nur einige der Themen, die dort zur Sprache kommen. Was dort passiert, auf was man achten muss, was man vielleicht auch verhindern sollte, kann man lernen. Um auf diese erste Sitzung vorbereitet zu sein, bietet die SGK Brandenburg dieses Abendseminar an und möchte dazu alle Interessentinnen und Interessenten ganz herzlich eingeladen!

Die Termine und Orte:

  • am 6.6. in Beeskow und in Eberswalde,
  • am 13.6. in Lübben und Kyritz und am
  • 6. in Potsdam

Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung, weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung gibt es aber auch hier:

Veranstaltungen

Kommunalwahlen: neu oder erneut gewählt worden?
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Kommunalwahlen: neu oder erneut gewählt worden?

Allen, die es geschafft haben, ganz herzlichen Glückwunsch!
Nun gibt es Einiges zu wissen und zu tun, insbesondere in den konstituierenden Sitzungen. Dafür bietet die SGK Brandenburg entsprechende Seminare in den Regionen an.

In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

Die konstituierende Sitzung spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Dort werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die weitere Arbeit in der kommunalen Vertretung haben können und es werden wichtige Weichen gestellt.

Rechtliche Grundlagen, Fraktionsbildung, Satzungen, Geschäftsordnungen, Beschlüsse, Ausschussbesetzungen, etc. – das sind nur einige der Themen, die dort zur Sprache kommen. Was dort passiert, auf was man achten muss, was man vielleicht auch verhindern sollte, kann man lernen. Um auf diese erste Sitzung vorbereitet zu sein, bietet die SGK Brandenburg dieses Abendseminar an und möchte dazu alle Interessentinnen und Interessenten ganz herzlich eingeladen!

Weitere Informationen zu den Abendveranstaltungen in Beeskow, Eberswalde, Kyritz, Lübben und Potsdam am 6., 13. bzw. 14. Juni sind hier in der rechten Spalte zu finden (einfach anklicken!) oder unter „Veranstaltungen“ (siehe oben!). 

Wir freuen uns über Anmeldungen:

  • per E-Mail info@sgk-potsdam.de,
  • telefonisch unter 0331 / 730 98 200,
  • per Fax 0331 / 730 98 202 oder
  • über das jeweilige Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite!
Erst die Kommunalwahlen – und dann? Umfrage an unsere Mitglieder!

Erst die Kommunalwahlen – und dann? Umfrage an unsere Mitglieder!

Gegenwärtig spielen die Kommunalwahlen eine große Rolle in Brandenburg. Dennoch gibt es weiterhin viele Themen, die für alle kommunalpolitische Interessierten und Aktiven wichtig sind. Das kann für jede und jeden etwas anderes sein – in der einen Region ist es der öffentliche Personennahverkehr, in der anderen der Wohnungsbau; in der einen Gemeindevertretung ist es die Bürgerbeteiligung, in der anderen die Kreisumlage, etc. Wir würden gerne in unseren Beiträgen für die DEMO, aber auch in unseren Veranstaltungen gerne auch die Themen aufnehmen, für die sich unsere Mitglieder ganz besonders interessieren.

Deshalb würden wir uns über eine rege Teilnahme an der nachfolgenden Umfrage sehr freuen:

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Wählen und gewählt werden!

Wählen und gewählt werden!

Kommunalpolitik geht jeden etwas an – eine Studentin aus Potsdam macht sich Gedanken
Autorin: Christiane Barna, Praktikantin in der SGK Brandenburg

Am 26. Mai 2019 finden in Brandenburg, zum zweiten Mal zeitgleich mit den Europawahlen, die Kommunalwahlen statt. In diesem „Superwahljahr“ wird im September außerdem ein neuer Landtag gewählt und die Vorbereitungen der Parteien auf die jeweiligen Wahlen sind bereits seit einiger Zeit angelaufen.

Obwohl nun also die Kommunalwahlen direkt vor der Tür stehen und die Kandidaten bis zum 21. März (12 Uhr!) feststehen müssen, haben noch nicht alle Parteien ihre Listen beschlossen und auch viele parteilose Kandidatinnen und Kandidaten sind noch nicht ganz entschlossen.

Besonders für die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen fällt es nicht immer ganz leicht, Bewerberinnen und Bewerber für die Ehrenämter zu finden.

Gewählt werden, neben den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte, aber auch die Kreistage der 14 Landkreise und die Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte, sowie die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Ortsbeiräte.

Auf die Kandidatinnen und Kandidaten kommt es an!

Der Wahlkampf auf kommunaler Ebene ist ein anderer als beispielsweise auf Landes- oder Bundesebene. Parteipolitische Interessen spielen hier oftmals eine untergeordnetere Rolle. Es kommt vor allem auf die Kandidierenden an. In der eigenen Gemeinde sind sie den meisten Einwohnern unter Umständen schon bekannt und so können sie gezielt auf die Wünsche, Interessen und Probleme ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger eingehen. Das macht Kommunalwahlen zu einer sehr viel persönlicheren Angelegenheit.

Die Bürgerinnen und Bürger haben aber gerade dadurch die Möglichkeit, aktiv mitzubestimmen, wer Ihre Interessen vertreten soll oder ob sie sogar selbst Vertreter sein wollen. Die Wählerinnen und Wähler legen ihr Vertrauen letztlich oftmals in die Hände derjenigen, mit denen sie sich am ehesten identifizieren können. Das müssen nicht immer Parteimitglieder sein.

Besonders in kleineren Gemeinden, in denen nur wenige Sitze errungen werden können, werden deshalb wohl oftmals vorrangig unabhängige Kandidateninnen und Kandidaten gewählt.

Noch Potenzial

Obwohl in einigen Gemeinden und Gemeindeverbänden die Vorbereitungen auf die Kommunalwahlen nun bereits seit Ende letzten Jahres laufen, Kandidatenlisten aufgestellt und Wahlprogramme verabschiedet werden, ist bei der Gewinnung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten durchaus noch Luft nach oben, auch wenn sich viele engagierte „alte Politikhasen“ erneut zur Wahl aufstellen.

Sicherlich beeinflusst auch das, was Parteien auf Bundes- und Landesebene tun oder lassen das Wahlverhalten. Dass viele Bürgerinnen und Bürger vor einer Kandidatur zurückschrecken, hat aber vermutlich noch andere Ursachen. Beispielsweise steht eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter in der Öffentlichkeit und muss sich für Wort und Tat manchmal sogar rechtfertigen. Das liegt nicht jedem.

Unsere moderne, sich ständig wandelnde Gesellschaft und Arbeits- und Lebensverhältnisse, die zum Beispiel auch tägliches Pendeln notwendig machen, sorgt manchmal auch dafür, dass es manchmal an einer Identifikation mit dem Wohnort fehlt. Da auf kommunaler Ebene getroffene Entscheidungen aber unser aller Alltag mitbestimmen, ist es umso wichtiger, dass sich Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv beteiligen wollen, für ihre Kommunen einsetzen. Sei es, indem man sich zur Wahl stellt oder indem man wählen geht.

Sich neben Beruf und Familie noch ehrenamtlich für die Gemeinde zu engagieren, ist zweifellos zeitaufwändig. Es erfordert nicht nur Leidenschaft, sondern zudem eine Menge Geduld und Durchhaltevermögen, ist aber auch spannend und praxisnah. Als Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter hat man aber die Möglichkeit, mit Menschen persönlich ins Gespräch zu kommen, zu diskutieren und gemeinsam die lokale Politik zu planen und zu gestalten. Diese Chance sollten wir nutzen!

Die SPD, die bereits in einem Großteil der Kreise Wahlprogramme und Kandidatenlisten beschlossen hat, versucht zu mehr kommunalpolitischem Engagement anzuregen, insbesondere indem Neu-Mitglieder zur Kandidatur ermutigt werden. In den Landkreisen Teltow-Fläming und Oberhavel hat man sich bereits im Dezember auf die Kandidatenlisten für die jeweiligen Kreistage geeinigt. Auch in den vielen Städten und Gemeinden wie beispielsweise in Eberswalde, Panketal, Falkensee, Henningsdorf, Oranienburg und Teltow haben sich bereits viele Politikbegeisterte zur Wahl aufstellen lassen. Die SPD Potsdam hat als erste Partei in der Landeshauptstadt die Liste für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung gefüllt. Mit jeweils drei weiblichen und drei männlichen Spitzenkandidaten geht sie ins Rennen und will sich für mehr soziale Gerechtigkeit einsetzen.

Die Linke, die ihre ersten Kandidaten und Kandidatinnen bereits im November letzten Jahres nominiert hat, wird wieder mit offenen Listen antreten und unterstützt insbesondere die Kandidatur weiblicher Bewerberinnen.

Erst in vereinzelten Landkreisen haben die Grünen ihre Kandidatenlisten beschlossen. Der Landeschef der Grünen gibt sich allerdings zuversichtlich, die Kreistagslisten füllen zu können.

Verstärkt auf Parteilose setzt wohl die AfD, was vermutlich auch daran liegt, dass es ihnen an Kandidatinnen und Kandidaten in den eigenhen Reihen mangelt.

Wählen gehen!

Insgesamt fehlen in den Brandenburger Landkreisen und Gemeinden aber nicht nur Kandidateninnen und Kandidaten, sondern auch Wählerinnen und Wähler. Schon bei den letzten Kommunalwahlen 2014 war die Wahlbeteiligung besorgniserregend niedrig. Nicht einmal die Hälfte aller Wahlberechtigten hatte einen Stimmzettel ausgefüllt.

Damit hatte die Wahlbeteiligung in Brandenburg einen noch nie da gewesenen Tiefstand erreicht. Und das, obwohl Brandenburg zu den Ländern gehört, die durch die Ausdehnung des Wahlrechts mit der Wahlberechtigung ab 16 Jahren versuchen, die Partizipation und das Interesse zu fördern. Dabei sind die politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene so groß wie sonst nirgendwo.

Den Gemeinden als ausführenden Organen wird das Recht garantiert, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Art. 28 Abs. 2 GG). Das bedeutet, dass sie in der Regel freien Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung übertragener Selbstverwaltungsaufgaben haben und nicht an spezielle Vorgaben gebunden sind. Regelmässige Diskussionen zeigen, wie weit das reichen kann.

Die Kommune ist der Ort, wo Politik anfängt. Politikwissenschaftler bezeichnen die Kommunalpolitik sogar als „Schule der Demokratie“. Hier können die Bürgerinnen und Bürger Ihre Wünsche äußern, Erfahrungen teilen und letztendlich mitbestimmen. Jede Entscheidung, die auf kommunaler Ebene getroffen wird, hat Auswirkungen auf das alltägliche Leben, beeinflusst aber auch die Landespolitik und zum Teil auch darüber hinaus. (Kommunal-)Politik geht also jeden etwas an. Deswegen ist es umso wichtiger, dass sich auch jeder einzelne beteiligt.

Auf dieser Ebene des föderalen Mehrebenensystems der Bundesrepublik haben die Gemeindemitglieder zahlreiche Partizipationsmöglichkeiten, die sie kaum woanders haben und durch die sie auf die Kommunalpolitik Einfluss nehmen können. Dazu gehören unter anderem die Teilnahme an Einwohnerfragestunden, Initiativen, Bürgerbegehren und die zahlreichen Mitbestimmungsmöglichkeiten zum Beispiel im Baurecht.

Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht eine viel größere Nähe zu politischen Entscheidungen, als sie auf Bundes- oder Landesebene möglich wäre, und klare Verantwortlichkeiten sorgen für mehr Transparenz.

Für kommunalpolitisch Interessierte kann sich ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde also durchaus lohnen. Unerlässlich ist allerdings der Wille mitzugestalten. Wer Veränderung will, muss selbst verändern!

Wahlkampfwerbung in den Kommunen

Wahlkampfwerbung in den Kommunen

Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes im November 2018

Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal auf ein Thema hinweisen, über das in der letzten Ausgabe des Jahres 2018 schon kurz berichtet wurde: die Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes. Sie wurde am 26. November 2018 nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlicht und trat darauf folgend in Kraft.

Hintergrund der Änderung war der Gedanke, dass die politische Willensbildung, insbesondere die im Vorfeld von Wahlen, ein sehr wichtiger Aspekt einer gelebten Demokratie ist. Den Parteien und den Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern muss es möglich sein, für sich und die eigenen Vorstellungen zu werben und sich selbst und die eigenen  Vorstellungen darzustellen. Und tatsächlich wird wohl auch dem einen oder anderen erst durch die sichtbaren Plakate bewusst, dass Wahlen oder Abstimmungen anstehen.

Das neue Gesetz enthält nun folgende Modifikationen:

Palaktwerbung im Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden

Geändert wurde unter anderem der § 18 Absatz 3, in dem es um die Genehmigung von Plakatwerbung geht. Nunmehr ist sie, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen, soweit dem keine anderslautenden Regelungen entgegenstehen. Das heißt, dass die Genehmigung nur versagt werden kann, wenn es dafür ausreichende Gründe gibt.

Begründet wird dies damit, dass in einigen Kommunen den Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern überhaupt nur eine Straße zur Verfügung gestellt worden war. In einigen wenigen Orten war die Wahlwerbung damit fast zum Erliegen gekommen. Dem sollte abgeholfen werden.

Das heißt nun jedoch nicht, dass jede und jeder nun überall frei Plakate aufhängen darf, denn tatsächlich muss dies nach wie vor genehmigt werden. Mit der Gesetzesänderung wurde allerdings das Ermessen der Kommune dahingehend eingeschränkt, dass die Genehmigung nur unter engen Voraussetzungen versagt werden darf.

So soll eine Beschränkung, so der Gesetzestext, „zum Schutz von Orten mit historisch herausragender überregionaler Bedeutung“ (Gedenkstätten, Denkmäler, etc.) möglich sein, genannt wurden in der Gesetzesbegründung dabei beispielhaft die Gedenkstätte Sachsenhausen oder das Schloss und der Park Sanssouci. Weil es sich allerdings um einen Satz mit einigen unbestimmten oder aber auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen (historisch, herausragend, Bedeutung) handelt, wird sich sicherlich im Laufe der Zeit zeigen, welche Orte darunter fallen und welche nicht. So entzündete sich in einer Anhörung im Innenausschuss des Landtages eine Diskussion bei der Frage, ob nun die Glienicker Brücke ein solcher Ort ist. Einfacher wäre die Frage sicherlich zu klären, wenn Gedenkstätten oder Denkmäler zu entsprechenden Stiftungen gehören.

Darüber hinaus dürfen keine „anderslautenden Regelungen entgegenstehen“.  Hier zeigte sich bereits in den Diskussionen im Landtag, dass nicht alle Beteiligten unbedingt von einem gemeinsamen Verständnis ausgingen, was letztlich darunter zu verstehen ist und ob damit wirklich allen denkbaren Konstellationen Genüge getan wird.


Dem Sinn und Zweck nach fallen darunter, neben bauordnungsrechtlichen Bestimmungen, sicherlich straßenverkehrsrechtliche Regelungen. So ergeben sich Einschränkungen aus § 46 der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (Abteilung 4 Straßenverkehr) vom 18. November 2015 zum Beispiel für Plakatwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven, die allesamt unzulässig sind. Auch dürfen Plakate, nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe, nicht mit Verkehrszeichen und -einrichtungen zu verwechseln sein. Sie müssen standsicher aufgestellt werden, sind aber zudem unzulässig an Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und Außerorts an vierstreifigen Straßen, etc.

Die Anhörung im Landtag Brandenburg mit Vertretern der kommunalen Ebene zeigte allerdings auch, dass das Ermessen der Kommunen wohl zu weit eingeschränkt worden war. Deshalb wurde der Gesetzestext angepasst. Die Kommunen sollen nun durch eine Satzung sowohl die Menge als auch die Größe der Plakatwerbung „angemessen“ begrenzen können. Dies wohl auch, um „Wildwuchs“ zu verhindern.

Was angemessen ist, auch dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, wird sich erst noch zeigen müssen. Es darf jedoch keine der an den Wahlen teilnehmenden Parteien, Gruppen und Kandidierenden sowie die Vertretungsberechtigten bei Abstimmungen zu sehr eingeschränkt werden. Denkbar ist zum Beispiel, dass die Menge der Plakate sich an der Fläche, der Art der Wahl, aber auch an der Anzahl der Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigten einer Gemeinde orientiert. Die Kommunen müssen aber weiterhin eine angemessene Gesamt- und Einzelkontingentierung der Plakatwerbung nach Menge und Größe ermöglichen.

Durch die Gesetzesänderung wird die Landesregierung darüber hinaus ermächtigt, Vorgaben für die Menge und Größe von Plakatwerbung zu machen und dies in einer Verordnung festzulegen.

Wegfall der Sondernutzungsgebühren

Bislang konnten die Kommunen Sondernutzungsgebühren erheben für Plakatwerbung, Informationsstände und Aufsteller, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren stehen. Auch das hat sich geändert und in § 21 Absatz 3 des Gesetzes ist nun festgelegt, dass entsprechende Werbung sondernutzungsgebührenfrei zu stellen ist. Das Interesse der Kommunen an Einnahmen muss dahinter zurück stehen.

Der Gesetzgeber kam zu dem Ergebnis, dass gebührenpflichtige Wahlplakate und Demokratie nicht miteinander vereinbar sind, auch weil manche Kandidierende sich das vielleicht nicht leisten können. Auch erhoben manche Kommunen Gebühren, andere wiederum nicht, was nicht nur in der Nähe kommunaler Grenzen zu Verwirrung führte, sondern besonders dort, wo es sich insgesamt um einen Wahlkreis handelte.

Es bleibt abzuwarten, wie die noch offenen Fragen mit Leben, Antworten oder Lösungen gefüllt werden.

Aus dem Bund in die Kommunen – Digitalisierung in den Schulen

Aus dem Bund in die Kommunen – Digitalisierung in den Schulen


Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Grundgesetzänderung
Bund und Länder haben sich auf eine Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich geeinigt.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschlossam 20. Februar 2019 einen Kompromissvorschlag.

Nachdem die digitale Ausstattung der Schulen schon im Januar 2019 beginnen sollte, stimmten am 20.2. nunmehr alle Parteien, außer der AfD, für die Einigung das Vermittlungsausschusses.

Notwendig geworden war dieses Verfahren wegen des Widerstandes einiger Bundesländer. Bedenken gab es, weil die Länder Eingriffe in die ihnen obliegende Bildungspolitik befürchteten und die Kontrollrechte zu weitgehend seien.

Vereinbart ist nun, dass der Bund fünf Milliarden Euro an Länder und Kommunen überweist, um die digitale Infrastruktur zu fördern. Damit sollen unter anderem Internetanschlüsse und Lerngeräte, wie Laptops, finanziert werden. Unterstützt werden soll zudem die Qualifizierung von Lehrern und zu Beginn von Administratoren, die die die Einführung begleiten sollen. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung des Artikels 104 c des Grundgesetzes.

Der Bund kann dadurch den Ländern zukünftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren und auch damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden könnten finanziert werden.

Entscheidend war auch die Frage, ob der Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur in allen Gemeinden gefördert werden soll oder nur in finanzschwachen Kommunen, wie immer das definiert werden sollte. Bedingung ist nun, dass das Geld deren „Leistungsfähigkeit“ steigert. Gestrichen wurde jedoch unter anderem eine Formulierung, wonach die Mittel „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ zu gewähren seien. Strittig war zudem, welche Kontrollrechte dem Bund bei der Verwendung zustehen sollten. Vorgesehen sind nunmehr s ebenfalls eine Einigung. Nach seinem Vorschlag dürfte die Bundesregierung im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen auch die Vorlage von Akten verlangen.

Gestrichen wurde zudem die sogenannte 50-zu-50-Regelung, wonach die Länder sich zu gleicher Höhe wie der Bund zu beteiligen haben. Vorgesehen ist jetzt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereit gestellt werden.

Erforderlich ist nunmehr eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, weil es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt.

Heute entscheidet nunmehr der Bundestag über den Vorschlag, am 15. März dann der Bundesrat. Eine Ablehnung ist jedoch unwahrscheinlich, waren sie doch in die Verhandlungen eingebunden.