Neuer Vorstand der SGK Brandenburg gewählt

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg wurde am 30. November dieses Jahres ein neuer Vorstand gewählt:

Vorsitzender: Christian Großmann (Erster Beigeordneter der Stadt Ludwigsfelde)

Erste stellvertretende Vorsitzende: Cornelia Schulze-Ludwig (Bürgermeisterin der Stadt Storkow/Mark)

Zweiter stellvertretender Vorsitzender: Frank Steffen (Bürgermeister der Kreisstadt Beeskow)

Schatzmeister: Uwe Schmidt (Sparkassendirektor a. D.)

Schriftführer: Daniel Keip (sachkundiger Einwohner)

Weitere Mitglieder des Vorstandes:

  • Inka Gossmann-Reetz (Mitglied des Landtages Brandenburg)
  • Daniel Kurth (Landrat des Landkreises Barnim)
  • Dr. Benjamin Grimm (Rechtsanwalt)
  • Katja Großmann (Mitglied in der Gemeindevertretung Linthe und im Ortsbeirat Linthe)
  • Karolin Geier (Mitglied in der Gemeindevertretung Niedergörsdorf)
  • Wiebke Papenbrock (Mitglied im Kreistag Ostprignitz-Ruppin)
  • Maximilian Wonke (Bürgermeister der Gemeinde Panketal)
  • Jennifer Collin (Fachbereichsleiterin in der Stadt Velten)

Die Geschäftsführerin, Rachil Rowald, ist weiterhin satzungsgemäß Mitglied des Vorstandes. 

Kommunalkongress und Mitgliederversammlung 2019

Kommunalkongress und Mitgliederversammlung 2019

Kommunalkongress 2019

Fachveranstaltung – Mobilität in den Kommunen von morgen

9.30 Uhr      Eröffnung
9.45 Uhr      Impulse und Podiumsdiskussion zu

 

Mobilität in den und für die Kommunen von morgen
                    mit

Sebastian RüterMitglied des Landtages Brandenburg

Jens Graf – Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg

Werner Faber – Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen Ost

 

11.45 Uhr Mittagsimbiss

Mitgliederversammlung 2019

Programm

12.15 Uhr      Grußwort Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa im Land Brandenburg
12.30 Uhr      Christian Großmann, Vorsitzender der SGK Brandenburg: Bericht über die Arbeit der
                      SGK Brandenburg 2019 sowie Ausblick auf 2020
12.45 Uhr      Rechenschaftsbericht zur Finanzlage der SGK Brandenburg
                      in den Jahren 2017 und 2018

                      Reinhard Stark: Bericht der Revisionskommission zu den Jahren 2017 und 2018 
                      Aussprache und Antrag auf Entlastung des Vorstandes

13.10 Uhr      Wahl des Landesvorstandes der SGK Brandenburg

                      • Wahl der/des Landesvorsitzenden
                      • Wahl der/des ersten stellvertretenden Landesvorsitzenden
                      • Wahl der/des zweiten stellvertretenden Landesvorsitzenden
                      • Wahl der Schatzmeisterin bzw. des Schatzmeisters
                      • Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers
                      • Wahl der zwei vom SPD-Landesvorstand nominierten Mitglieder
                      • Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes

14.10 Uhr      Wahl einer neuen Revisionskommission
14.15 Uhr      Schlußwort der oder des gewählten Vorsitzenden
14.30 Uhr      Ende der Veranstaltung

 

Wir freuen uns über Anmeldungen aller Interessierten

  • per E-Mail info@sgk-potsdam.de,
  • telefonisch unter 0331 / 730 98 200
  • per Fax an 0331 / 730 98 202 oder
  • über das nachfolgende Formular! 

 

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„Die konstituierende Sitzung in den kommunalen Vertretungen“ ein Seminar – an 5 Orten ab dem 6. Juni!

„Die konstituierende Sitzung in den kommunalen Vertretungen“ ein Seminar – an 5 Orten ab dem 6. Juni!

Anmeldung für die Seminare am 6.6. nur noch heute möglich!

Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg am 26. Mai kandidierten – erneut oder das erste Mal – viele Menschen, unter ihnen zahlreiche Mitglieder der SGK Brandenburg, die ihr Umfeld mitgestalten wollen.

In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

Die konstituierende Sitzung spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Dort werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die weitere Arbeit in der kommunalen Vertretung haben können und es werden wichtige Weichen gestellt.

Rechtliche Grundlagen, Fraktionsbildung, Satzungen, Geschäftsordnungen, Beschlüsse, Ausschussbesetzungen, etc. – das sind nur einige der Themen, die dort zur Sprache kommen. Was dort passiert, auf was man achten muss, was man vielleicht auch verhindern sollte, kann man lernen. Um auf diese erste Sitzung vorbereitet zu sein, bietet die SGK Brandenburg dieses Abendseminar an und möchte dazu alle Interessentinnen und Interessenten ganz herzlich eingeladen!

Die Termine und Orte:

  • am 6.6. in Beeskow und in Eberswalde,
  • am 13.6. in Lübben und Kyritz und am
  • 6. in Potsdam

Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung, weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung gibt es aber auch hier:

Veranstaltungen

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Kommunalwahlen: neu oder erneut gewählt worden?

Allen, die es geschafft haben, ganz herzlichen Glückwunsch!
Nun gibt es Einiges zu wissen und zu tun, insbesondere in den konstituierenden Sitzungen. Dafür bietet die SGK Brandenburg entsprechende Seminare in den Regionen an.

In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

Die konstituierende Sitzung spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Dort werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die weitere Arbeit in der kommunalen Vertretung haben können und es werden wichtige Weichen gestellt.

Rechtliche Grundlagen, Fraktionsbildung, Satzungen, Geschäftsordnungen, Beschlüsse, Ausschussbesetzungen, etc. – das sind nur einige der Themen, die dort zur Sprache kommen. Was dort passiert, auf was man achten muss, was man vielleicht auch verhindern sollte, kann man lernen. Um auf diese erste Sitzung vorbereitet zu sein, bietet die SGK Brandenburg dieses Abendseminar an und möchte dazu alle Interessentinnen und Interessenten ganz herzlich eingeladen!

Weitere Informationen zu den Abendveranstaltungen in Beeskow, Eberswalde, Kyritz, Lübben und Potsdam am 6., 13. bzw. 14. Juni sind hier in der rechten Spalte zu finden (einfach anklicken!) oder unter „Veranstaltungen“ (siehe oben!). 

Wir freuen uns über Anmeldungen:

  • per E-Mail info@sgk-potsdam.de,
  • telefonisch unter 0331 / 730 98 200,
  • per Fax 0331 / 730 98 202 oder
  • über das jeweilige Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite!
Land: Leitlinie für Künstlerhonorare bei Ausstellungen – eine Idee auch für Kommunen?

Land: Leitlinie für Künstlerhonorare bei Ausstellungen – eine Idee auch für Kommunen?

von Birgit Morgenroth (mog)

Foto: Susanne Ruoff, o.T., 2010, Holz, Acrylfarbe, Ausstellung Galerie Ruhnke. Potsdam 

Der Landtag hat im Sommer 2017 eine Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler in Einrichtungen der Landesverwaltung beschlossen. Nun liegt die Leitlinie des Kulturministeriums vor, die von allen Brandenburger Ministerien unterstützt wird. Künftig werden Ausstellungen von  Künstlerinnen und Künstler in den Räumen der Landesbehörden einheitlich honoriert. Das Honorar wird explizit als Anerkennung der künstlerischen Leistung gegeben und ist kein Produktionszuschuss. Gefördert werden vorrangig in Brandenburg lebende und/oder schaffende Künstler, die ein abgeschlossenes Kunststudium haben oder ihr künstlerisches Schaffen dokumentieren können.

Initiiert wurde der Antrag von Prof. Dr. Ulrike Liedtke, kulturpolitischer Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie hat auf die prekäre Situation der meisten Brandenburger bildenden Künstler hingewiesen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen professioneller bildender Kunstschaffender, die allein vom Verkauf ihrer Kunst leben, beträgt 12.360 Euro. Schon aus diesem Grunde sei es wichtig, so Liedtke, dass alle Einrichtungen, die Ausstellungen präsentieren, dafür sensibilisiert werden, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Es geht um die Wertschätzung von künstlerisch-kreativer Arbeit. Der Antrag knüpft an eine Initiative auf Bundesebene an, die auf eine Ausstellungsvergütung von bildenden Künstlerinnen drängt, da der Urheberrechtsschutz im Bereich der bildenden Kunst wenig bedeutend ist. Während in der Literatur oder in der Musik die massenhafte Produktion eines erfolgreichen Werkes die Gage für die Kulturschaffenden vervielfältigt, ist es in der bildenden Kunst das Gegenteil: Künstler verkaufen Originale, also Einzelstücke. Eine Ausstellung ist somit ein Blick auf einmalige Werke und sollte ähnlich wie das Anhören eines Liedes entsprechend honoriert werden. Wenn dies nicht durch einen Eintrittspreis möglich ist, wie in einem öffentlichen Gebäude oder einem Café, kann eine Ausstellungsvergütung diese finanzielle Honorierung übernehmen.

Die Kommunen und kreisfreien Städte können sich der Brandenburger Leitlinie anschließen und die Honorare dem Finanzvolumen ihrer Gemeinde oder Stadt anpassen. Jede Kommune verfügt über öffentliche Räume, die jetzt schon durch künstlerische Werke verschönert werden. Eine Ausstellung ist aber nicht nur zur Dekoration der Amtsräume da. Sie ist Ausdruck von Arbeit, regt manchmal zum Nachdenken an, manchmal hinterlässt sie Rätsel. Und es gibt Verfasserinnen und Verfasser, die von dieser Kunst ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Die Brandenburger Leitlinie sieht eine gestaffelte Vergütung vor, je nach Anzahl der Künstlerinnen und Künstler, die Ihre Werke präsentieren. Bei einer Einzelausstellung, die ein bis zwei Künstlerinnen und Künstler umfasst, werden 1000 Euro pro Teilnehmer bezahlt. Kleingruppen und Gruppenausstellungen erhalten 350 Euro bzw. 150 Euro als Honorar pro Kunstschaffenden.

Auf der Homepage des MWFK ist die Leitlinie zu finden http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/851951

 

 

Land: Kommunen und Digitalisierung – E-Government

Land: Kommunen und Digitalisierung – E-Government

„Ohne eine lückenlose Infrastruktur ist alles nichts“, so der Autor Ulrich Plate in seinem Beitrag in der Brandenburger Regionalausgabe der DEMO für Januar und Februar.

Mitte Februar sprach sich Ministerpräsident Woidke für eine Digitalisierung ländlicher Räume aus. Nach Absage der Verwaltungsreform mehrten sich die Stellungnahmen, dass eine effektive Digitalisierung in den Kommunen nur interkommunal stattfinden könne. Die Bildungsministerin Ernst wies Mitte Februar auf die Bedeutung der Digitalisierung im Bildungsbereich hin und der Statusbericht der Landesregierung zur digitalen Strategie für das Land greift umfassend zahlreiche Aspekte der Digitalisierung in Brandenburg auf. (zu finden ist der Bericht hier: Statusbericht der Landesregierung zur Digitalisierung ). Und auch bei den Verhandlungen für einen Koalitionsvertrag auf Bundesebene spielte das Thema eine große Rolle. Digitalisierung scheint alles und jeden und jede zu erfassen, so richtig fassbar wird es jedoch nicht immer.

Greift man einzelne Aspekte heraus, wird dies schon etwas überschaubarer. So gibt es bereits zahlreiche E-Government-Aktivitäten und Initiativen auf Ebene der Gemeinden und Städte, Kreise aber auch des Landes und auf Bundesebene. Der Bund mit seinem E-Government-Gesetz, wenigstens teilweise, einen rechtlichen Rahmen geschaffen und einige Bundesländer haben bereits eigene Gesetze oder sind damit aktuell befasst.

So wünschenswert eine moderne Verwaltung ist, die effizient, bürgerfreundlich und rechtssicher ist, so schwierig ist die Umsetzung, wenn die E-Akte auf die klassische Papierakte trifft und Schriftformerfordernisse kaum abnehmen. Problematisch stellt sich dabei nicht nur das so genannte ersetzende Scannen dar, wenn Verträge und andere Unterlagen eingescannt werden, sich aber gleichzeitig die Frage stellt, ob die gescannten Versionen dauerhaft verwertbar sind oder ob daneben noch die Originale in einer Akte geführt werden müssen. Welche Software wird verwendet und ist sie kompatibel zu etwaigen Schnittstellen oder anderen Verwaltungsträgern und bietet sie Zugriff auf alle erforderlichen Informationen, sichert aber gleichzeitig den Schutz der Daten und ist zudem barrierefrei?

Auch die Mitarbeiter müssen überzeugt und mitgenommen werden. Das wiederum setzt eine Software voraus, die für alle Beteiligten leicht zu verstehen ist. Denn was nützt die beste digitale Transformation, wenn weder die Bearbeiter und Bearbeiterinnen noch die Bürgerinnen und Bürger sie annehmen, einfach weil sie sie nicht bedienen können.

Dies alles sind Fragen, die alleine durch die Kommunen nicht gelöst werden können. In dem Bericht der Landesregierung dazu heißt es unter anderem: „Das in Vorbereitung befindliche brandenburgisches E-Government-Gesetz soll u. a. die Grundlagen legen für effektives und effizientes E-Government im Hinblick auf gemeinsam genutzte, einheitliche Infrastrukturen (Netz und Basiskomponenten), für die notwendige Angleichung an das Bundesrecht und die Einbeziehung der Kommunen. Die Landesregierung hat bereits früh Modernisierungen im Verwaltungsbereich in die Wege geleitet. Im Rahmen der 2003 beschlossenen E-Government-Strategie hat sie sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur Verwaltungsabläufe zu optimieren, sondern auch mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen sowie Dienstleistungen zu verbessern.“

Dieses Gesetz befindet sich nunmehr in einem frühen Unterrichtungs- und Abstimmungsstadium. Ein kurzer Überblick über die Gesetzgebung in anderen Bundesländern ist in der Ausgabe 03/04 der Landes-SGK EXTRA Brandenburg (in der Printversion und unter „Publikationen“) zu finden. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird an dieser Stelle weiter berichtet.

Kommunalfinanzen: das FAG und die Verbundquote

Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle.  Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent erhöht werden soll. Dadurch würde sich die in §3 des Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ausgeführte Verbundmasse erhöhen, die sich aus einem Anteil an den so genannten Gemeinschaftssteuern, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Einnahmen zur Kompensation der Kraftfahrzeugsteuer speist. Von den Mitteln zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes fließen der Verbundmasse 40 Prozent zu. Im Ergebnis wäre die Änderung ein Aufwuchs um 220 Millionen Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt werden sollen.

Die Erhöhung wurde vor dem Hintergrund eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgeschlagen, in dem untersucht wurde, ob die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen der Verteilung der Aufgaben noch entspricht. Die Verfasser dieses so genannten Symmetriegutachtens, regelmässig erstellt um die Angemessenheit von Lasten- und Finanzverteilung zu untersuchen, waren zu dem Schluss gekommen, dass die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen ist und schlägt dabei Werte von über 2,2 Prozent vor.

Tatsächlich lässt das Gutachten auch den Schluss zu, dass die Kommunen bereits in der Vergangenheit nicht angemessen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden und die Quote auch aus diesen Gründen erhöht werden muss. Weiterhin im Raum steht zudem die Frage nach einer Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen, unabhängig von Verbundmasse und den Schlüsselzuweisungen auf, im Hinblick auf die die 2020 endgültig wegfallenden Solidarpaktmittel. Beides sollte in der anstehenden Überarbeitung des FAG in Brandenburg Berücksichtigung finden.

Bund: Die Kommunen und der Koalitionsvertrag 2018

Bund: Die Kommunen und der Koalitionsvertrag 2018

Auch wenn der vorliegende Koalitionsvertrag, über den die Mitglieder der SPD bis zum 2. März dieses Jahres zu entscheiden haben, durchaus unterschiedlich beurteilt wird, scheint doch Einigkeit darüber zu bestehen, dass die Bildung einer handlungsfähigen Regierung kurzfristig notwendig ist.

Soweit es kommunalpolitische Aspekte in dem 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag betrifft, zeigt sich die Bundes-SGK mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. So erklärte Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, am 9. Februar dieses Jahres, dass die positiven Ergebnisse für die Kommunen überwiegen würde. Insbesondere die Beachtung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt!“) und die Bekenntnisse zur Sicherung der steuerlichen Einnahmequellen, zum Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes sowie zur Fortsetzung der Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten sei zu begrüßen.

Baranowski weiter: „Die verstärkte Förderung des Wohnungsbaus, die Förderung eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose sowie die geplanten Investitionen in Schulen, Bildung und den ÖPNV werden direkt erfahrbare Verbesserungen für viele Menschen bringen. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ist ein ebenso ein wichtiger Schritt vorwärts. Dabei werden wir darauf achten, dass die Finanzierung durch den Bund erfolgt. Positiv zu bewerten ist ebenfalls das Ziel, ein gesamtdeutsches Fördersystem zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für strukturschwache Regionen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang soll geklärt werden, wie eine sachgerechte Altschuldenlösung mit Hilfe des Bundes auf den Weg gebracht werden kann. Auch die Einführung einer Grundrente und eine Verbesserung des Mieterschutzes weisen deutlich auf die sozialdemokratische Handschrift im Koalitionsvertrag hin.

Man habe sich jedoch zudem eine weitere Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben gewünscht und werde sich dafür weiter einsetzen.

Eine ausführliche Darstellung ist hier zu finden: Bundes-SGK Darstellung KoaV 2018

Etwas kritischer sieht dies der Landkreistag. Obwohl auch er das Werk grundsätzlich begrüße seien nach seinem Dafürhalten die Finanzmittel nicht ausreichend finanziell abgesichert, zudem zeige der Vertrag eine strukturelle Schwächung der kommunalen Ebene. Was damit im Einzelnen gemeint ist, ist einer Kurzbewertung des Landkreistages vom 13. Februar zu entnehmen, siehe LKT Bewertung Koalitionsvertrag 2018

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt einige Aspekte des Koalitionsvertrages, wie unter anderem das Bekenntnis zu einer Investitionsoffensive für die Schulen und die angekündigte Lockerung des Kooperations-verbotes, sodass in Zukunft der Bund auch unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen in die Bildung vor Ort investieren dürfe. Man erwarte jedoch, dass bestimmte Fragen noch geklärt würden, wie unter anderem die Kostentragung für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die aus bestimmten Gründen weder ausreisen noch abgeschoben werden könnten und für Unterkunftskosten für Flüchtlinge die Leistungen aus dem SGB II beziehen. Die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wurde Seitens des Bundes deutlich kritisiert, schon weil dieser Anspruch bis 2025 nicht durchsetzbar sei. Weitere Details finden sich hier: Bewertung Koalitionsvertrag 2018