DIE NEUE KOMMUNALVERFASSUNG DES LANDES BRANDENBURG

Die SGK Brandenburg hat eine gedruckte Version der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg herausgebracht (einschließlich einer Beilage für die erst ab 1.1.2025 geltenden Bestimmungen) und unsere Mitglieder haben sie schon zugesandt bekommen. Nach Verfügbarkeit senden wir sie auch Nichtmitgliedern zu, Nachricht dazu per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de!  

Die SGK Brandenburg hat eine gedruckte Version der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg herausgebracht (einschließlich einer Beilage für die erst ab 1.1.2025 geltenden Bestimmungen) und unsere Mitglieder haben sie schon zugesandt bekommen. Nach Verfügbarkeit senden wir sie auch Nichtmitgliedern zu, Nachricht dazu per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de!

 

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  • Familienleistungsausgleich bleibt

    Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen können aufatmen

    Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten.

    Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seit Beginn der Haushaltsberatungen klar für die Beibehaltung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz eingesetzt – und nun einen wichtigen Erfolg erzielt. Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg erklärt dazu: „Wir haben Wort gehalten und hart verhandelt. Es gab intensive Gespräche mit den Kommunen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise.

    Die Haushalte der Kommunen für 2025 sind dadurch gesichert, die Haushalte für 2026 werden deutlich weniger belastet. Ohne den Familienleistungsausgleich wären viele Kommunen zu drastischen Kürzungen gezwungen gewesen – etwa bei sozialen Angeboten, Kultur oder freiwilligen Leistungen. Das konnte trotz knapper Kasse im Land nun verhindert werden.“ Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion sagt: „Nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden freuen wir uns sehr darüber, dass man sich einigen konnte. Die Kommunen haben sowohl für den Haushalt 2025 als auch für das Jahr 2026 grünes Licht gegeben.

    Das liegt vor allem daran, dass die Koalition in entscheidenden Punkten noch einmal nachbessern und so die kommunalen Haushalte sichern konnte. Neben dem Familienlastenausgleich konnte unter Beachtung der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr bei der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs auf-gestockt werden.“ Durch die nun vereinbarten Änderungsanträge von SPD und BSW in den Haushaltsberatungen wird der § 17 beibehalten. Damit stehen im Jahr 2025 rund 155,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 153,5 Millionen Euro für den Familienleistungsausgleich zur Verfügung. Mit der kommunalen Familie ist vereinbart, dass diese im Jahr 2026 ebenfalls ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Dazu wird der Betrag, den die Kommunen vom Land erhalten (Verbundmasse) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden um 77 Mio. Euro reduziert. Das ist zwar ein erheblicher Einschnitt, allerdings durch den zeitlichen Vorlauf für die Kommunen entsprechend planbar. Die endgültige Bestätigung erfolgt im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Haushalts im Landtag.

    Gemeinsame Presseinformation der Fraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag
    Potsdam, 27. Mai 2025

     

  • „Die konstituierende Sitzung in den kommunalen Vertretungen“ ein Seminar – an 5 Orten ab dem 6. Juni!

    Anmeldung für die Seminare am 6.6. nur noch heute möglich!

    Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg am 26. Mai kandidierten – erneut oder das erste Mal – viele Menschen, unter ihnen zahlreiche Mitglieder der SGK Brandenburg, die ihr Umfeld mitgestalten wollen.

    In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

    Die konstituierende Sitzung spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Dort werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die weitere Arbeit in der kommunalen Vertretung haben können und es werden wichtige Weichen gestellt.

    Rechtliche Grundlagen, Fraktionsbildung, Satzungen, Geschäftsordnungen, Beschlüsse, Ausschussbesetzungen, etc. – das sind nur einige der Themen, die dort zur Sprache kommen. Was dort passiert, auf was man achten muss, was man vielleicht auch verhindern sollte, kann man lernen. Um auf diese erste Sitzung vorbereitet zu sein, bietet die SGK Brandenburg dieses Abendseminar an und möchte dazu alle Interessentinnen und Interessenten ganz herzlich eingeladen!

    Die Termine und Orte:

    • am 6.6. in Beeskow und in Eberswalde,
    • am 13.6. in Lübben und Kyritz und am
    • 6. in Potsdam

    Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung, weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung gibt es aber auch hier:

    Veranstaltungen

  • Neuer Vorstand der SGK Brandenburg gewählt

    Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg wurde am 30. November dieses Jahres ein neuer Vorstand gewählt:

    Vorsitzender: Christian Großmann (Erster Beigeordneter der Stadt Ludwigsfelde)

    Erste stellvertretende Vorsitzende: Cornelia Schulze-Ludwig (Bürgermeisterin der Stadt Storkow/Mark)

    Zweiter stellvertretender Vorsitzender: Frank Steffen (Bürgermeister der Kreisstadt Beeskow)

    Schatzmeister: Uwe Schmidt (Sparkassendirektor a. D.)

    Schriftführer: Daniel Keip (sachkundiger Einwohner)

    Weitere Mitglieder des Vorstandes:

    • Inka Gossmann-Reetz (Mitglied des Landtages Brandenburg)
    • Daniel Kurth (Landrat des Landkreises Barnim)
    • Dr. Benjamin Grimm (Rechtsanwalt)
    • Katja Großmann (Mitglied in der Gemeindevertretung Linthe und im Ortsbeirat Linthe)
    • Karolin Geier (Mitglied in der Gemeindevertretung Niedergörsdorf)
    • Wiebke Papenbrock (Mitglied im Kreistag Ostprignitz-Ruppin)
    • Maximilian Wonke (Bürgermeister der Gemeinde Panketal)
    • Jennifer Collin (Fachbereichsleiterin in der Stadt Velten)

    Die Geschäftsführerin, Rachil Rowald, ist weiterhin satzungsgemäß Mitglied des Vorstandes. 

  • Kommunalfinanzen: das FAG und die Verbundquote

    Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle.  Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent erhöht werden soll. Dadurch würde sich die in §3 des Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ausgeführte Verbundmasse erhöhen, die sich aus einem Anteil an den so genannten Gemeinschaftssteuern, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Einnahmen zur Kompensation der Kraftfahrzeugsteuer speist. Von den Mitteln zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes fließen der Verbundmasse 40 Prozent zu. Im Ergebnis wäre die Änderung ein Aufwuchs um 220 Millionen Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt werden sollen.

    Die Erhöhung wurde vor dem Hintergrund eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgeschlagen, in dem untersucht wurde, ob die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen der Verteilung der Aufgaben noch entspricht. Die Verfasser dieses so genannten Symmetriegutachtens, regelmässig erstellt um die Angemessenheit von Lasten- und Finanzverteilung zu untersuchen, waren zu dem Schluss gekommen, dass die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen ist und schlägt dabei Werte von über 2,2 Prozent vor.

    Tatsächlich lässt das Gutachten auch den Schluss zu, dass die Kommunen bereits in der Vergangenheit nicht angemessen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden und die Quote auch aus diesen Gründen erhöht werden muss. Weiterhin im Raum steht zudem die Frage nach einer Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen, unabhängig von Verbundmasse und den Schlüsselzuweisungen auf, im Hinblick auf die die 2020 endgültig wegfallenden Solidarpaktmittel. Beides sollte in der anstehenden Überarbeitung des FAG in Brandenburg Berücksichtigung finden.

  • Land: Kommunen und Digitalisierung – E-Government

    „Ohne eine lückenlose Infrastruktur ist alles nichts“, so der Autor Ulrich Plate in seinem Beitrag in der Brandenburger Regionalausgabe der DEMO für Januar und Februar.

    Mitte Februar sprach sich Ministerpräsident Woidke für eine Digitalisierung ländlicher Räume aus. Nach Absage der Verwaltungsreform mehrten sich die Stellungnahmen, dass eine effektive Digitalisierung in den Kommunen nur interkommunal stattfinden könne. Die Bildungsministerin Ernst wies Mitte Februar auf die Bedeutung der Digitalisierung im Bildungsbereich hin und der Statusbericht der Landesregierung zur digitalen Strategie für das Land greift umfassend zahlreiche Aspekte der Digitalisierung in Brandenburg auf. (zu finden ist der Bericht hier: Statusbericht der Landesregierung zur Digitalisierung ). Und auch bei den Verhandlungen für einen Koalitionsvertrag auf Bundesebene spielte das Thema eine große Rolle. Digitalisierung scheint alles und jeden und jede zu erfassen, so richtig fassbar wird es jedoch nicht immer.

    Greift man einzelne Aspekte heraus, wird dies schon etwas überschaubarer. So gibt es bereits zahlreiche E-Government-Aktivitäten und Initiativen auf Ebene der Gemeinden und Städte, Kreise aber auch des Landes und auf Bundesebene. Der Bund mit seinem E-Government-Gesetz, wenigstens teilweise, einen rechtlichen Rahmen geschaffen und einige Bundesländer haben bereits eigene Gesetze oder sind damit aktuell befasst.

    So wünschenswert eine moderne Verwaltung ist, die effizient, bürgerfreundlich und rechtssicher ist, so schwierig ist die Umsetzung, wenn die E-Akte auf die klassische Papierakte trifft und Schriftformerfordernisse kaum abnehmen. Problematisch stellt sich dabei nicht nur das so genannte ersetzende Scannen dar, wenn Verträge und andere Unterlagen eingescannt werden, sich aber gleichzeitig die Frage stellt, ob die gescannten Versionen dauerhaft verwertbar sind oder ob daneben noch die Originale in einer Akte geführt werden müssen. Welche Software wird verwendet und ist sie kompatibel zu etwaigen Schnittstellen oder anderen Verwaltungsträgern und bietet sie Zugriff auf alle erforderlichen Informationen, sichert aber gleichzeitig den Schutz der Daten und ist zudem barrierefrei?

    Auch die Mitarbeiter müssen überzeugt und mitgenommen werden. Das wiederum setzt eine Software voraus, die für alle Beteiligten leicht zu verstehen ist. Denn was nützt die beste digitale Transformation, wenn weder die Bearbeiter und Bearbeiterinnen noch die Bürgerinnen und Bürger sie annehmen, einfach weil sie sie nicht bedienen können.

    Dies alles sind Fragen, die alleine durch die Kommunen nicht gelöst werden können. In dem Bericht der Landesregierung dazu heißt es unter anderem: „Das in Vorbereitung befindliche brandenburgisches E-Government-Gesetz soll u. a. die Grundlagen legen für effektives und effizientes E-Government im Hinblick auf gemeinsam genutzte, einheitliche Infrastrukturen (Netz und Basiskomponenten), für die notwendige Angleichung an das Bundesrecht und die Einbeziehung der Kommunen. Die Landesregierung hat bereits früh Modernisierungen im Verwaltungsbereich in die Wege geleitet. Im Rahmen der 2003 beschlossenen E-Government-Strategie hat sie sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur Verwaltungsabläufe zu optimieren, sondern auch mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen sowie Dienstleistungen zu verbessern.“

    Dieses Gesetz befindet sich nunmehr in einem frühen Unterrichtungs- und Abstimmungsstadium. Ein kurzer Überblick über die Gesetzgebung in anderen Bundesländern ist in der Ausgabe 03/04 der Landes-SGK EXTRA Brandenburg (in der Printversion und unter „Publikationen“) zu finden. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird an dieser Stelle weiter berichtet.

  • Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Überarbeitung der Kommunalverfassung!

    Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, Rahmen und Grundlage der haupt- und ehrenamtlichen Arbeit, wurde jüngst überarbeitet und ein Großteil der Bestimmungen ist zum 9. Juni 2024 bereits in Kraft getreten. 

    Obwohl die SGK Brandenburg dazu bereits einige Veranstaltungen abgehalten, die Neuerungen in Beiträgen unserer eigenen Zeitungen erläutert hat und die Folgen für die erste Sitzung der neu gewählten kommunalen Vertretungen in unseren Seminaren zu den konstituierenden Sitzungen (u. a. am kommenden Samstag, dem 22.6., siehe unter „Veranstaltungen“) eine Rolle spielen, ist kaum ein Gesetz wirklich selbsterklärend.

    Um den Haupt- und Ehrenamtlerinnen in den Kommunen Sicherheit zu geben, hat das Ministerium des Innern und für Kommunales, deshalb ein Rundschreiben herausgegeben, in dem die Neuerungen erläutert und erklärt werden. Es lohnt sich ein Blick hineinzuwerfen!

    Das Rundschreiben kann hier eingesehen und heruntergeladen werden: Rundschreiben – bitte hier anklicken!