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Ähnliche Beiträge

  • Das digitale Klassenzimmer – Digitalisierung in den Schulen Brandenburgs (online!)

    Gespräch mit Steffen Freiberg

    Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    Online-Veranstaltung

    13. Juni 2022

    19 Uhr

    Online: WebEx

    Die Digitalisierung beeinflußt alle Lebensbereiche. Berufliche ebenso wir private. Auch in der Bildung, in den Schulen hat sie Einzug gehalten, befördert durch die Herausforderungen der letzten Jahre. Um die Schülerinnen und Schüler adäquat auf das weitere Leben vorzubereiten, müssen die Technik, die Inhalte aber auch die Qualifikationen dem entsprechen. Nicht nur, um die Kinder und Jugendlichen auf eine digital geprägte Welt vorzubereiten, sondern auch indem man die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt, um Bildung bestmöglich zu vermitteln. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist dabei ebenso wichtig wie der Einsatz der Medien in der Bildung. Das erfordert nicht nur eine gute technische und infrastrukturelle Ausstattung sowie tragfähige Konzepte sondern auch viel Engagement aller Beteiligten und eine gute Abstimmung untereinander, insbesondere zwischen dem Land und den Schulträgern.

    Wir freuen uns, dass Steffen Freiberg, Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, für ein Gespräch und einen Austausch zur Verfügung steht!

    Die Veranstaltung findet digital statt und ist kostenfrei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

    Die Einwahldaten werden nach Anmeldung versandt.

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder hier:

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  • Rettungsschirm für die Kommunen Brandenburgs

    Vor Kurzem erst wurde in den Medien berichtet, dass nach einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes in Brandenburg deren Mitglieder mit Mindereinnahmen von bis zu 913 Millionen Euro in diesem Jahr rechnen – resultierend aus sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Zu befürchten sei nicht nur, dass bestimmte – insbesondere freiwillige – Aufgaben mehr wahrgenommen werden könnten, sondern darüber hinaus auch, dass dies für viele Kommunen eine Notlage nach sich ziehen könnte.

    Am 28 April nun gab es ein Spitzengespräch mit Vertretern sowohl der Landesregierung (Finanzministerin Katrin Lange und Innenminister Michael Stübgen) und den kommunalen Spitzenverbänden (Landrat Wolfgang Blasig für den Landkreistag Brandenburg und  Dr. Oliver Hermann für den Städte- und Gemeindebund mit den beiden Geschäftsführern – Paul-Peter Humpert und Jens Graf). Thema des Treffens war eine etwaige finanzielle Unterstützung der Kommunen in dieser Zeit.

    Das Ergebnis:
    – es soll eine Arbeitsgruppe „Kommunaler Rettungsschirm“, mit zwei Unterarbeitsgruppen, eingerichtet werden,
    – die bis zur Sommerpause Vorschläge zur Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen vorlegen soll(en).

    Angedacht ist, dass noch im Juli – auf der Grundlage der in der Arbeitsgruppen erarbeiteten Erkenntnisse – über die Ausgestaltung eines kommunalen Rettungsschirmes ein Beschluss gefasst werden könnte.

    Geplant

    • die Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen in 2020 und 2012 im Vordergrund stehen
    • vorgeschlagen ist eine Öffnung des im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz verankerten Ausgleichsfonds sowie
    • eine Einzelfallhilfe für betroffene Kommunen aus dem 2 Mrd. Euro umfassenden Rettungsschirm des Landes

    aber

    • ob zudem der kommunale Finanzausgleich angepasst werden muss, muss erst noch geprüft werden und
    • Corona-bedingte Sonderbelastungen auf der Ausgabenseite würden hingegen durch gesonderte Hilfsmaßnahmen von Land und Bund gemildert bzw. ausgeglichen (Kita-Beiträge, Krankenhäuser usw.).
  • Land: Kommunen und Digitalisierung – E-Government

    „Ohne eine lückenlose Infrastruktur ist alles nichts“, so der Autor Ulrich Plate in seinem Beitrag in der Brandenburger Regionalausgabe der DEMO für Januar und Februar.

    Mitte Februar sprach sich Ministerpräsident Woidke für eine Digitalisierung ländlicher Räume aus. Nach Absage der Verwaltungsreform mehrten sich die Stellungnahmen, dass eine effektive Digitalisierung in den Kommunen nur interkommunal stattfinden könne. Die Bildungsministerin Ernst wies Mitte Februar auf die Bedeutung der Digitalisierung im Bildungsbereich hin und der Statusbericht der Landesregierung zur digitalen Strategie für das Land greift umfassend zahlreiche Aspekte der Digitalisierung in Brandenburg auf. (zu finden ist der Bericht hier: Statusbericht der Landesregierung zur Digitalisierung ). Und auch bei den Verhandlungen für einen Koalitionsvertrag auf Bundesebene spielte das Thema eine große Rolle. Digitalisierung scheint alles und jeden und jede zu erfassen, so richtig fassbar wird es jedoch nicht immer.

    Greift man einzelne Aspekte heraus, wird dies schon etwas überschaubarer. So gibt es bereits zahlreiche E-Government-Aktivitäten und Initiativen auf Ebene der Gemeinden und Städte, Kreise aber auch des Landes und auf Bundesebene. Der Bund mit seinem E-Government-Gesetz, wenigstens teilweise, einen rechtlichen Rahmen geschaffen und einige Bundesländer haben bereits eigene Gesetze oder sind damit aktuell befasst.

    So wünschenswert eine moderne Verwaltung ist, die effizient, bürgerfreundlich und rechtssicher ist, so schwierig ist die Umsetzung, wenn die E-Akte auf die klassische Papierakte trifft und Schriftformerfordernisse kaum abnehmen. Problematisch stellt sich dabei nicht nur das so genannte ersetzende Scannen dar, wenn Verträge und andere Unterlagen eingescannt werden, sich aber gleichzeitig die Frage stellt, ob die gescannten Versionen dauerhaft verwertbar sind oder ob daneben noch die Originale in einer Akte geführt werden müssen. Welche Software wird verwendet und ist sie kompatibel zu etwaigen Schnittstellen oder anderen Verwaltungsträgern und bietet sie Zugriff auf alle erforderlichen Informationen, sichert aber gleichzeitig den Schutz der Daten und ist zudem barrierefrei?

    Auch die Mitarbeiter müssen überzeugt und mitgenommen werden. Das wiederum setzt eine Software voraus, die für alle Beteiligten leicht zu verstehen ist. Denn was nützt die beste digitale Transformation, wenn weder die Bearbeiter und Bearbeiterinnen noch die Bürgerinnen und Bürger sie annehmen, einfach weil sie sie nicht bedienen können.

    Dies alles sind Fragen, die alleine durch die Kommunen nicht gelöst werden können. In dem Bericht der Landesregierung dazu heißt es unter anderem: „Das in Vorbereitung befindliche brandenburgisches E-Government-Gesetz soll u. a. die Grundlagen legen für effektives und effizientes E-Government im Hinblick auf gemeinsam genutzte, einheitliche Infrastrukturen (Netz und Basiskomponenten), für die notwendige Angleichung an das Bundesrecht und die Einbeziehung der Kommunen. Die Landesregierung hat bereits früh Modernisierungen im Verwaltungsbereich in die Wege geleitet. Im Rahmen der 2003 beschlossenen E-Government-Strategie hat sie sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur Verwaltungsabläufe zu optimieren, sondern auch mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen sowie Dienstleistungen zu verbessern.“

    Dieses Gesetz befindet sich nunmehr in einem frühen Unterrichtungs- und Abstimmungsstadium. Ein kurzer Überblick über die Gesetzgebung in anderen Bundesländern ist in der Ausgabe 03/04 der Landes-SGK EXTRA Brandenburg (in der Printversion und unter „Publikationen“) zu finden. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird an dieser Stelle weiter berichtet.

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    Dann ist das hier unkompliziert möglich:

    https://sgk-brandenburg.de/mitglied-werden/

     

  • Kommunale Grundlagen – Wochenend-Workshop, Tagesseminar und Wochenendseminare (November und Dezember)

    Viele von euch kennen unsere Kommunalakademie und haben sie auch schon besucht! Weil wir wissen, dass viele von euch nicht immer Zeit haben alle Veranstaltungen zu besuchen, die sie gerne besuchen würden, haben wir dieses Jahr alles etwas anders gemacht. Es bleibt bei der Vermittlung von Grundwissen, das man in der Kommunalpolitik braucht, gleichzeitig habt ihr aber die Möglichkeit die Module einzeln zu besuchen. Je nachdem, was euch interessiert und wofür ihr Zeit habt. Ihr könnt an allen Modulen (KA 1, 2 und 3) teilnehmen oder nur an einem Teil davon und ihr könnt schauen, ob ihr übernachten wollt oder auch nicht. So wie es für euch am besten passt! Uns ist es wichtig, dass ihr ein rundes Angebot bekommt.
    Schaut einfach mal rein!
    • WOCHENEND-WORKSHOP „ENDLICH MAL NICHT EINER MEINUNG SEIN“ (KA 1) 24. November – 25. November in Kloster Lehnin
    • KOMMUNALE HAUSHALTE GRUNDLAGEN KOMMUNALER HAUSHALTSPLANUNG UND –FÜHRUNG (KA 2) 2. Dezember 10:00 – 14:00 Uhr in Blossin
    • WOCHENENDE DER KOMMUNALEN GRUNDLAGEN: KOMMUNALRECHT SOWIE BAUEN UND PLANEN (KA 3) am 8. Dezember – 9. Dezember in Königs-Wusterhausen
    Wir freuen uns über Anmeldungen oder Nachfragen
    per Telefon (Tel.: 0331/730 98 200),
    per E-Mail (info@sgk-brandenburg.de) oder über
    das Anmeldeformular auf der Veranstaltungsseite.
    Die Veranstaltungen seht ihr hier auf der rechten Seite!
    Wenn ihr an allen drei Modulen teilnehmen wollt, reicht eine Email mit euren Daten und mit der Anmerkung, ob ihr am ersten und am letzten Wochenende übernachten wollt.
  • DIE NEUE KOMMUNALVERFASSUNG DES LANDES BRANDENBURG

    Die SGK Brandenburg hat eine gedruckte Version der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg herausgebracht (einschließlich einer Beilage für die erst ab 1.1.2025 geltenden Bestimmungen) und unsere Mitglieder haben sie schon zugesandt bekommen. Nach Verfügbarkeit senden wir sie auch Nichtmitgliedern zu, Nachricht dazu per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de!