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Seminar „Kommunales Bauland richtig entwickeln“ – Bericht von Nico Ruhle (Vorsitzender der SPD-Stadtfraktion Neuruppin)
Beschleunigte Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB, städtebauliche Verträge, Anpassungsklauseln bei Erbbauzinsen und das sog. „Einheimischen-Modell“- als dies sind Teilnehmerinnen und Teilnehmern des SGK-Seminars „Kommunales Bauland richtig entwickeln“ am 14.04.2018 in Neuruppin spätestens jetzt keine Fremdwörter mehr.
Die anwesenden Mitglieder der SPD-Stadtfraktion und die weiteren Interessierten konnten zunächst ihr Wissen um Grenzen und Möglichkeiten des Bauplanungsrechts erweitern. Die Referentin Katrin Pollow, Amtsleiterin Stadtplanung und Fachbereichleiterin Bauleitplanung der Stadt Falkensee, vermittelte anschaulich, welchen Zweck die einzelnen Bauleitplanungsschritte haben und an welchen Stellen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Gestaltungsspielräume gegeben sind. So konnten etwa durch Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit Investoren allein in Falkensee mehrere Grundschulen und Teile des Abwassernetzes saniert bzw. gebaut werden. Mit Hilfe von Gestaltungssatzungen sollten Kommunen zudem für ein stimmiges architektonisches Gesamtbild sorgen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V., Dr. Matthias Nagel, nutzte die Gelegenheit, um in seinem Vortrag die Vorteile von Erbbaurechten darzustellen. Dabei berichtete er, dass es einer Umfrage des Erbbaurechtsverbandes zufolge wieder zu einer stärkeren Nachfrage nach Erbbaurechten bundesweit gekommen ist. Insbesondere große Städte sollen angesichts der drastisch gestiegenen Grundstückspreise und dem Bestreben, sozial verträgliche Mieten vorhalten zu können, verstärkt von der Bestellung von Erbbaurechten Gebrauch machen. In der Diskussion wurde deutlich, dass es offensichtlich Berührungsängste mit Erbbaurechten gibt, da das Eigentum am Grundstück selbst ja nicht erworben wird. Gleichzeitig war festzustellen, dass vor allem eine daran interessierte Kommunalverwaltung für eine Verbreiterung der Akzeptanz dieses baulichen Gestaltungsmittels sorgen kann. Gegenüber einer Veräußerung von Grundstücken führt die Bestellung von Erbbaurechten nicht zu einer Verminderung des kommunalen Anlagevermögens. Zudem sind Einnahmen aus den Erbbaurechten (Erbbauzinsen) nicht bei der Berechnung der Kreisumlage heranzuziehen und bleiben damit vollständig bei der Kommune. Damit können sie dauerhaft eine sichere Einnahmeposition in kommunalen Haushalten bilden.
Schließlich konnte die Bürgermeisterin der Ofenstadt Velten, Ines Hübner über ihre Pläne für ein sogenanntes „Einheimischen-Modell“ bei der Vergabe von Grundstücken berichten. Nach diesem vor allem im süddeutschen Raum weit verbreiteten Modell ist es möglich, für bereits in der Kommune lebende Bürgerinnen und Bürger ein Vorteil im Bieterverfahren geschaffen werden kann. Dabei müssen in dem auch nach EuGH-Rechtsprechung zulässigen Modell bestimmte Bedingungen wie etwa die Dauer des bisherigen Lebens in der Kommune oder ehrenamtliche Tätigkeiten erfüllt sein. In einer Bewertungsmatrix könnten so für besonders heimatverbundene und gesellschaftlich engagierte Bewohnerinnen und Bewohner die Chance auf den Erwerb eines Baugrundstücks erhöht werden. Die ehemalige Vorsitzende der SGK Brandenburg stellte dabei insbesondere auf junge Familien ab, denen es angesichts stetig steigender Immobilienpreise immer schwerer fallen würde, ein für sie erschwingliches Baugrundstück zu erwerben.
Neben den tollen Referenten, die stets auf alle Nachfragen eingegangen sind und ihr profundes Wissen gut vermitteln konnten, trug die gute Organisation durch die SGK Brandenburg und ihrer Geschäftsführerin Rachil Rowald sowie das Schüler-Café Tasca zu einem rundum gelungenen Seminartag bei. Nachahmung sehr zu empfehlen!
Autor: Nico Ruhle, Vorsitzender der SPD-Stadtfraktion Neuruppin
Nahe beieinander – aktuelle Herausforderungen der Kommunalpolitik in Polen und Deutschland
Auf Einladung der Kommunalakademie der Friedrich-Ebert-Stiftung, unterstützt von der Bundes-SGK, fand vom 5. bis zum 8. Juli 2018 in Starachowice / Polen eine Fachkonferenz zu den aktuellen Herausforderungen der Kommunalpolitik in den Nachbarländern, Deutschland und Polen, statt. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertretern des Netzwerks der progressiven Stadthalterinnen und Stadthalter, Abgeordnete und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Ostrów Wielkopolski, Słupsk, Poznań, Dąbrowa Górnicza, Świdnica sowie Czersk, Sławków, Gorlic und Sejny teil, aber auch kommunale Vertreter aus Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und nicht zuletzt Brandenburg sowie Vertreter der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Bundes-SGK teil.
Die Konferenz war in mehrere thematische Abschnitte gegliedert, dabei wurden nicht zuletzt best practice Beispiele zwischen den deutschen und den polnischen Kommunalpolitikern ausgetauscht. Dabei zeigte sich, dass die Probleme der Kommunen in den beiden Ländern manchmal nicht weit auseinander liegen, die Lösungen zum Teil jedoch schon. Insbesondere im Tagungsort spielte das Wort „Revitalisierung“ einzelner Ortsteile oder einer gesamten Stadt eine große Rolle, wie Marek Materek, der junge Stadtpräsident von Starachowice, und Aneta Nasternak, eindrucksvoll schilderten.
Von deutscher Seite erläuterte Jürgen Kanehl, Vorstandsmitglied der Bundes-SGK, seine Erfahrungen in der Wohnraumpolitik, insbesondere unter dem Aspekt der Bezahlbarkeit und die Bürgermeisterin Nicole Sander aus Neunkirchen-Seelscheid in Nordrhein-Westfalen und Gerhard Lemm, Bürgermeister aus Radeberg in Sachsen , schilderten ihre Erfahrungen zur lokalen Demokratie.
Beate Klimek, Stadtpräsidentin aus Ostrów Wielkopolski konnte ebenfalls zu neuen Wohnprojekten in ihrem Wirkungsbereich berichten und Ewa Calus, stellvertretende Bürgermeisterin von Wadowice konnte, wie zuvor der brandenburgische Bürgermeister, Thomas Schmidt (Teltow), einen Input zur kommunalen Energie- und Klimapolitik geben. Im Mittelpunkt standen bei ihm kommunale Klimaschutzkonzepte, die Einbindung der Gemeindevertretung und auch Fragen um die so genanten Bürgersolaranlagen. Auf Nachfragen des Stadtpräsidentin des Tagungsortes kamen dann auch die energetische Verwertung von Abfall in Abgrenzung zur thermischen Beseitigung zur Sprache.
Zur Stärkung der Demokratie auf lokaler Ebene durch Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in das Regierungshandeln und Erhöhung der Transparenz sprach Robert Biedroń, Stadtpräsident von Słupsk, einer 92.000-Einwohner-Stadt zwischen Stettin und Danzig im Norden des Landes. Dabei ging er sowohl darauf ein, warum es für die Bürgerinnen und Bürger so wichtig ist, umfassend informiert zu sein, um sich selbst aktiv einbringen zu können, aber auch auf das, was er in seiner Stadt dafür tut. Dazu gehört unter anderem, dass seine Terminkalender vollumfänglich veröffentlicht ist, aber auch dass aktuelle Haushaltszahlen Schautafeln bereits am Eingang des Rathauses, in jeder Hinsicht sichtbar, gezeigt werden.
Die Bürgermeisterin von Czersk, Jolanta Fierek, schilderte eindrücklich von der Unterstützung, die sie, nicht zuletzt von Starachowice, aber auch durch andere Amtskolleginnen und -kollegen nach dem Hurrikan im letzten Jahr erhalten hatte.
Durch die Veranstaltung führte kompetent Dariusz Szwed, Koordinator des Netzwerkes.
Im Herbst diesen Jahres finden in Polen Regionalwahlen statt.

Wer bekommt wie viel? Reibungspunkt Aufwandsentschädigungssatzung
von Maximilian Wonke, Bürgermeister der Gemeinde Panketal und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg
Satzungen sind die „kleinen Gesetze“ der Kommunen. Der Rahmen für diese kleinen Gesetze ist natürlich eng gesteckt, sind doch Kommunen das letzte Glied der staatlichen Hackordnung. Doch sind sie so dicht am Bürger wie keine andere Institution und können daher ortsangepasst oft am besten auf die Bedürfnisse und Erfordernisse, besonders durch Satzungen, eingehen. Eine Satzung, die meist nur zum Zeitpunkt ihres Beschlusses im öffentlichen Fokus steht und gerne zum Politikum wird, ist die Aufwandsentschädigungssatzung.
Die Kreistagsabgeordneten, Stadtverordneten oder Gemeindevertreter müssen nämlich darüber entscheiden, wie viel Geld sie sich selbst pro Sitzung und Monat ihrer Tätigkeit „gönnen“. Kann man dann eigentlich noch von Ehrenamt sprechen, wenn man für den geleisteten Aufwand Geld erhält? Was ist dem Aufwand angemessen? Die Diskussion wird in der Regel ein halbes Jahr nach Kommunalwahlen mitunter heiß geführt, wenn die Verwaltungen dazu neue aktualisierte Vorlagen einbringen. Doch dabei gibt es klare Rahmen, die einzuhalten sind, wobei manche Vorgaben auch auf Missverständnis stoßen.
Vorgaben des Landes
Grundlage der Aufwandsentschädigung bildet §30 Absatz 4 unserer Kommunalverfassung (kurz: KommVerf): „Gemeindevertreter haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Sie können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.“ Hier kommen schon zwei Dinge auf, die zeigen, wie die Kommunen selbst entscheiden dürfen. Erstmal heißt es „können“ und dann „angemessen“.
Nun gibt es jene, die gerne, weil es opportun ist sagen, dass ein Ehrenamt gar kein Geld bekommen sollte. Doch Ehrenamt ist eben nicht gleich Ehrenamt. Gerade in diesen Zeiten haben wir erlebt, wie wichtig das Funktionieren des Staates ist – und zwar besonders auf der untersten Ebene. So sind Gemeindevertreter, Stadtverordnete oder Kreistagsabgeordnete eben nicht x-beliebige ehrenamtlich Tätige. Auch wenn es nicht jeder so sieht: Sie erfüllen eine staatstragende Aufgabe! Kommunale Mandatsträger stehen zu Ihren Kommunen in einem beamtenähnlichen Verhältnis! Sie schwören einen Eid und haben neben vielen Rechten auch zahlreiche Pflichten. So könnte das bewusste unentschuldigte Fernbleiben einer Sitzung sogar geahndet werden (vgl. § 25 KommVerf). Soweit sollte es normalerweise nicht kommen. Jedoch rechtfertigt dies mehr als genug, weshalb ehrenamtliche Kommunalpolitiker nicht nur eine Entschädigung erhalten können sondern sollen.
Zur Thematik der Angemessenheit hat das Land keine klaren Vorgaben gemacht – und das ist auch gut so. Allerdings hat es nach oben hin Grenzen eingezogen, an denen man sich gut orientieren kann. Sie sind in der Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung (ist Deutsch nicht eine schöne Sprache?) geregelt.
Diese KomAEV legt den Maßstab an die Größe der zu vertretenden Bevölkerung an. In Gemeinden oder Städten unter 5.000 Einwohner dürfen dies für den Mandatsträger höchstens 70 Euro pro Monat sein. Einer oder einem Kreistagsabgeordneten eines Kreises mit mehr als 150.000 Einwohnern sind höchstens 320 Euro vergönnt. Dazu kommen sogenannte Sitzungsgelder für die Teilnahme an vorbereitenden Sitzungen. Der feucht-fröhliche Stammtischabend einer lokalen Wählergruppe würde schwer darunter fallen, deren Fraktionssitzung aber schon, auch wenn manchmal zwischen beidem die Grenzen fließend scheinen. Weiter werden Entschädigungen geregelt für diverse zusätzliche Funktionen wie Ausschuss- und Fraktionsvorsitze. Fraktionen als solche können auch Gelder erhalten, um ihre Geschäftszwecke zu erfüllen. Diese dürfen nach aktueller Rechtsprechung nicht ausschließlich nach der Anzahl der Mitglieder berechnet werden.
Bei den möglichen Ausgaben für Fraktionsgelder sollte vor Beschluss der Satzung darauf geachtet werden, dass Mitgliedschaften in kommunalen Vereinigungen – wie der SGK – explizit vorgesehen werden. Jedes Mitglied der Fraktion, darunter fallen auch die Sachkundigen Einwohner, sollte in den Genuss der Kompetenz der SGK kommen dürfen.
Schwach(e)stellen
Die getroffenen Regularien auf Landesebene bilden ein robustes Gerüst, das aber auch einige Schwachstellen hat, die es zu diskutieren gibt. Fallen Kommunalpolitiker zum Beispiel durchgängig mehrere Monate aus, steht ihnen für die Abwesenheit keine Entschädigung mehr zur. Doch die Frage nach dem dauerhaften Vertreter ist interessant.
Sollte dieser oder diese nicht dann die zusätzlichen Aufwands-entschädigungen erhalten? Die Vertreterin oder der Vertreter bekommt diese nur anteilig. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange diese Vertretung anhält. Eine Frage, die sich nach meinem Dafürhalten im Innenverhältnis des Gremiums klären müsste. Einfach gesagt: Bleibt bspw. ein Fraktions- oder Ausschussvorsitzender unabsehbar lange seinem Amt fern, sollte ein neuer benannt oder gewählt werden.
Ebenfalls interessant ist die Rolle der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher zu sehen. Diese sind per Definition – und das war auch in den CoronaEindämmungsverordnungen dem letzten klar geworden – keine Vertretungskörperschaften, da Ortsteile keine Gebietskörperschaften sind. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf beratende und hinweisende Funktionen, garniert mit einigen Repräsentationsaufgaben. Dadurch kann nur erklärt werden, warum Ortsbeiräte in der KomAEV seit einer Änderung vom 8. Juli 2019 ganz unter den Tisch fallen und keinerlei Erwähnung mehr finden. Also greift – ohne eine in der Verordnung festgelegte Höchstgrenze – die Kommunalverfassung, in der wiederum nur von der Angemessenheit die Rede ist. Aus meiner Sicht eine Regelungslücke, die nun örtlich verschieden gelöst wird.
Der Vergleich mit den Nachbarn In unseren benachbarten Bundesländern sind die Summen der Aufwandsentschädigungen durchaus ähnlich – bis auf eine Ausnahme.
Schauen wir mal in die Mitte Brandenburgs: nach Berlin. Gemeindevertreter oder Stadtverordnete gibt es hier nicht – aber Bezirksverordnete, die man bevölkerungstechnisch den Kreistagsabgeordneten gleichsetzten kann. In Berlin richten sich deren Entschädigungen nicht nach unterschiedlichen, je nach Bezirk unterschiedlichen Satzungen, die per Ministererlass festgesetzte
Höchstgrenzen haben, sondern sind klar geregelt. Ein Bezirksverordneter erhält genau 15 Prozent dessen, was ein Mitglied des Abgeordnetenhauses bekommt. Seit der letzten Erhöhung vom 1. Januar 2020 mit 937 Euro ein lohnenswerter Nebenverdienst – ja, das ist monatlich. Die oder der Vorsitzende einer BVV erhält zusätzlich das Zweifache der Grundentschädigung. Glücklich, wer da noch von „Aufwands“-Entschädigung oder Nebenverdienst sprechen kann. Für die weiten und komplizierten Wege, die ein BVV-Mitglied durch den VerkehrsDschungel auf sich nehmen muss, ist eine Pauschale von 41 Euro vorgesehen. Eine Kommentierung in Bezug auf die Schuldenlast dieses Bundeslandes erspare ich den Lesern an dieser Stelle lieber.
Fazit
Im Grunde genommen sind zwei Dinge festzuhalten: Kommunalpolitiker sollen für ihre Tätigkeit angemessen entschädigt werden.
Das Land regelt einfach und nachvollziehbar die Höchstsätze, an denen sich Stadtverordnete und Gemeindevertreter sehr gut orientieren können. Nebenausgaben der Fraktionen wie die für Technik, Kommunikation oder auch Beiträge zu kommunalpolitischen Vereinigungen sollten dabei nicht unter den Tisch fallen, sondern gehören ebenso dazu.
Wählen und gewählt werden!
Kommunalpolitik geht jeden etwas an – eine Studentin aus Potsdam macht sich Gedanken
Autorin: Christiane Barna, Praktikantin in der SGK Brandenburg
Am 26. Mai 2019 finden in Brandenburg, zum zweiten Mal zeitgleich mit den Europawahlen, die Kommunalwahlen statt. In diesem „Superwahljahr“ wird im September außerdem ein neuer Landtag gewählt und die Vorbereitungen der Parteien auf die jeweiligen Wahlen sind bereits seit einiger Zeit angelaufen.
Obwohl nun also die Kommunalwahlen direkt vor der Tür stehen und die Kandidaten bis zum 21. März (12 Uhr!) feststehen müssen, haben noch nicht alle Parteien ihre Listen beschlossen und auch viele parteilose Kandidatinnen und Kandidaten sind noch nicht ganz entschlossen.
Besonders für die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen fällt es nicht immer ganz leicht, Bewerberinnen und Bewerber für die Ehrenämter zu finden.
Gewählt werden, neben den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte, aber auch die Kreistage der 14 Landkreise und die Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte, sowie die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Ortsbeiräte.
Auf die Kandidatinnen und Kandidaten kommt es an!
Der Wahlkampf auf kommunaler Ebene ist ein anderer als beispielsweise auf Landes- oder Bundesebene. Parteipolitische Interessen spielen hier oftmals eine untergeordnetere Rolle. Es kommt vor allem auf die Kandidierenden an. In der eigenen Gemeinde sind sie den meisten Einwohnern unter Umständen schon bekannt und so können sie gezielt auf die Wünsche, Interessen und Probleme ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger eingehen. Das macht Kommunalwahlen zu einer sehr viel persönlicheren Angelegenheit.
Die Bürgerinnen und Bürger haben aber gerade dadurch die Möglichkeit, aktiv mitzubestimmen, wer Ihre Interessen vertreten soll oder ob sie sogar selbst Vertreter sein wollen. Die Wählerinnen und Wähler legen ihr Vertrauen letztlich oftmals in die Hände derjenigen, mit denen sie sich am ehesten identifizieren können. Das müssen nicht immer Parteimitglieder sein.
Besonders in kleineren Gemeinden, in denen nur wenige Sitze errungen werden können, werden deshalb wohl oftmals vorrangig unabhängige Kandidateninnen und Kandidaten gewählt.
Noch Potenzial
Obwohl in einigen Gemeinden und Gemeindeverbänden die Vorbereitungen auf die Kommunalwahlen nun bereits seit Ende letzten Jahres laufen, Kandidatenlisten aufgestellt und Wahlprogramme verabschiedet werden, ist bei der Gewinnung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten durchaus noch Luft nach oben, auch wenn sich viele engagierte „alte Politikhasen“ erneut zur Wahl aufstellen.
Sicherlich beeinflusst auch das, was Parteien auf Bundes- und Landesebene tun oder lassen das Wahlverhalten. Dass viele Bürgerinnen und Bürger vor einer Kandidatur zurückschrecken, hat aber vermutlich noch andere Ursachen. Beispielsweise steht eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter in der Öffentlichkeit und muss sich für Wort und Tat manchmal sogar rechtfertigen. Das liegt nicht jedem.
Unsere moderne, sich ständig wandelnde Gesellschaft und Arbeits- und Lebensverhältnisse, die zum Beispiel auch tägliches Pendeln notwendig machen, sorgt manchmal auch dafür, dass es manchmal an einer Identifikation mit dem Wohnort fehlt. Da auf kommunaler Ebene getroffene Entscheidungen aber unser aller Alltag mitbestimmen, ist es umso wichtiger, dass sich Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv beteiligen wollen, für ihre Kommunen einsetzen. Sei es, indem man sich zur Wahl stellt oder indem man wählen geht.
Sich neben Beruf und Familie noch ehrenamtlich für die Gemeinde zu engagieren, ist zweifellos zeitaufwändig. Es erfordert nicht nur Leidenschaft, sondern zudem eine Menge Geduld und Durchhaltevermögen, ist aber auch spannend und praxisnah. Als Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter hat man aber die Möglichkeit, mit Menschen persönlich ins Gespräch zu kommen, zu diskutieren und gemeinsam die lokale Politik zu planen und zu gestalten. Diese Chance sollten wir nutzen!
Die SPD, die bereits in einem Großteil der Kreise Wahlprogramme und Kandidatenlisten beschlossen hat, versucht zu mehr kommunalpolitischem Engagement anzuregen, insbesondere indem Neu-Mitglieder zur Kandidatur ermutigt werden. In den Landkreisen Teltow-Fläming und Oberhavel hat man sich bereits im Dezember auf die Kandidatenlisten für die jeweiligen Kreistage geeinigt. Auch in den vielen Städten und Gemeinden wie beispielsweise in Eberswalde, Panketal, Falkensee, Henningsdorf, Oranienburg und Teltow haben sich bereits viele Politikbegeisterte zur Wahl aufstellen lassen. Die SPD Potsdam hat als erste Partei in der Landeshauptstadt die Liste für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung gefüllt. Mit jeweils drei weiblichen und drei männlichen Spitzenkandidaten geht sie ins Rennen und will sich für mehr soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Die Linke, die ihre ersten Kandidaten und Kandidatinnen bereits im November letzten Jahres nominiert hat, wird wieder mit offenen Listen antreten und unterstützt insbesondere die Kandidatur weiblicher Bewerberinnen.
Erst in vereinzelten Landkreisen haben die Grünen ihre Kandidatenlisten beschlossen. Der Landeschef der Grünen gibt sich allerdings zuversichtlich, die Kreistagslisten füllen zu können.
Verstärkt auf Parteilose setzt wohl die AfD, was vermutlich auch daran liegt, dass es ihnen an Kandidatinnen und Kandidaten in den eigenhen Reihen mangelt.
Wählen gehen!
Insgesamt fehlen in den Brandenburger Landkreisen und Gemeinden aber nicht nur Kandidateninnen und Kandidaten, sondern auch Wählerinnen und Wähler. Schon bei den letzten Kommunalwahlen 2014 war die Wahlbeteiligung besorgniserregend niedrig. Nicht einmal die Hälfte aller Wahlberechtigten hatte einen Stimmzettel ausgefüllt.
Damit hatte die Wahlbeteiligung in Brandenburg einen noch nie da gewesenen Tiefstand erreicht. Und das, obwohl Brandenburg zu den Ländern gehört, die durch die Ausdehnung des Wahlrechts mit der Wahlberechtigung ab 16 Jahren versuchen, die Partizipation und das Interesse zu fördern. Dabei sind die politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene so groß wie sonst nirgendwo.
Den Gemeinden als ausführenden Organen wird das Recht garantiert, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Art. 28 Abs. 2 GG). Das bedeutet, dass sie in der Regel freien Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung übertragener Selbstverwaltungsaufgaben haben und nicht an spezielle Vorgaben gebunden sind. Regelmässige Diskussionen zeigen, wie weit das reichen kann.
Die Kommune ist der Ort, wo Politik anfängt. Politikwissenschaftler bezeichnen die Kommunalpolitik sogar als „Schule der Demokratie“. Hier können die Bürgerinnen und Bürger Ihre Wünsche äußern, Erfahrungen teilen und letztendlich mitbestimmen. Jede Entscheidung, die auf kommunaler Ebene getroffen wird, hat Auswirkungen auf das alltägliche Leben, beeinflusst aber auch die Landespolitik und zum Teil auch darüber hinaus. (Kommunal-)Politik geht also jeden etwas an. Deswegen ist es umso wichtiger, dass sich auch jeder einzelne beteiligt.
Auf dieser Ebene des föderalen Mehrebenensystems der Bundesrepublik haben die Gemeindemitglieder zahlreiche Partizipationsmöglichkeiten, die sie kaum woanders haben und durch die sie auf die Kommunalpolitik Einfluss nehmen können. Dazu gehören unter anderem die Teilnahme an Einwohnerfragestunden, Initiativen, Bürgerbegehren und die zahlreichen Mitbestimmungsmöglichkeiten zum Beispiel im Baurecht.
Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht eine viel größere Nähe zu politischen Entscheidungen, als sie auf Bundes- oder Landesebene möglich wäre, und klare Verantwortlichkeiten sorgen für mehr Transparenz.
Für kommunalpolitisch Interessierte kann sich ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde also durchaus lohnen. Unerlässlich ist allerdings der Wille mitzugestalten. Wer Veränderung will, muss selbst verändern!

Veranstaltungshinweis: DEMO-Kommunalkongress 2018
Nicht nur SGK-Mitgliedern sind die Beiträge aus Brandenburg in der DEMO, dem sozialdemokratischen Magazin für Kommunalpolitik, bekannt. Darüber hinaus wissen die meisten kommunalpolitisch Engagierten und Interessierten um den DEMO-Kommunalkongress. Der wird dieses Jahr am 21. und 22. Juni in Berlin unter dem Motto „Der kommunale Weg nach vorne“ stattfinden, also bis einen Tag vor unserem eigenen Kommunalkongress am 23. Juni 2018.
Bei Interesse ist das Programm hier zu finden: DEMO_KK_2018_Programm
Es werden folgende Referentinnen und Referenten erwartet:
- Die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles hält den Leitvortrag zum Kongressthema „Der Kommunale Weg nach vorne“.
- Michael Häupl wird am 21. Juni die Auftaktrede halten. Im Mai wird er sein Amt als Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien nach fast 24 Jahren an seinen Nachfolger übergeben.
- Als Hauptredner des zweiten Kongresstages spricht Thorsten Schäfer-Gümbel zum Thema „Kommunen und die Länder“ spricht.
Auch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern beim DEMO Kommunalkongress soll weiter verstärkt werden, u. a. durch spezielle Workshops in Kooperation mit der Sozialdemokratischen Kommunal-Akademie (zum Thema Wahlkampf) und dem InnovatorsClub des DStGB (zum Thema Digitale Kommunen in Europa) an.
Besonders hinweisen möchten wir gerne auch auf die Ausschreibung zum Kommunalfuchs, der Auszeichnung für herausragende kommunalpolitische Leistungen. Kandidatenvorschläge, aber auch Eigenbewerbungen sind noch bis zum 22. Mai möglich: Kommunalfuchs 2018
Anmeldungen zum Kommunalkongress sind online über diesen Link möglich:
www.demo-kommunalkongress.de/anmeldung/

Erst die Kommunalwahlen – und dann? Umfrage an unsere Mitglieder!
Gegenwärtig spielen die Kommunalwahlen eine große Rolle in Brandenburg. Dennoch gibt es weiterhin viele Themen, die für alle kommunalpolitische Interessierten und Aktiven wichtig sind. Das kann für jede und jeden etwas anderes sein – in der einen Region ist es der öffentliche Personennahverkehr, in der anderen der Wohnungsbau; in der einen Gemeindevertretung ist es die Bürgerbeteiligung, in der anderen die Kreisumlage, etc. Wir würden gerne in unseren Beiträgen für die DEMO, aber auch in unseren Veranstaltungen gerne auch die Themen aufnehmen, für die sich unsere Mitglieder ganz besonders interessieren.
Deshalb würden wir uns über eine rege Teilnahme an der nachfolgenden Umfrage sehr freuen:
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