Jahresplanung der SGK Brandenburg e. V. – Update

Wie bei allem anderen hat Covid-19 auch Einfluß auf die Jahresplanung und die Arbeit der SGK Brandenburg. Unabhängig davon, dass es in der Zwischenzeit einschlägige Regelungen gibt, würden wir ohnehin weder unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch unsere Referentinnen und Referenten in die Gefahr einer Erkrankung bringen wollen. Die ursprüngliche Planung für März und April lässt…

Wie bei allem anderen hat Covid-19 auch Einfluß auf die Jahresplanung und die Arbeit der SGK Brandenburg. Unabhängig davon, dass es in der Zwischenzeit einschlägige Regelungen gibt, würden wir ohnehin weder unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch unsere Referentinnen und Referenten in die Gefahr einer Erkrankung bringen wollen.

Die ursprüngliche Planung für März und April lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Es geht ja nicht nur darum einige wenige Seminare auf die zweite Jahreshälfte zu verlegen, die Verteilung auf das Jahr ist ebenso durcheinander geraten, die Abstimmung der Seminare aufeinander sowie wie die Buchung der Referentinnen und Referenten, Orte, Verfügbarkeit, etc. 

Wir arbeiten aber gerade mit Hochdruck daran die Jahresplanung anzupassen und bitten solange um etwas Verständnis, dass das noch ein klein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann!


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  • Das digitale Klassenzimmer – Digitalisierung in den Schulen Brandenburgs (online!)

    Gespräch mit Steffen Freiberg

    Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    Online-Veranstaltung

    13. Juni 2022

    19 Uhr

    Online: WebEx

    Die Digitalisierung beeinflußt alle Lebensbereiche. Berufliche ebenso wir private. Auch in der Bildung, in den Schulen hat sie Einzug gehalten, befördert durch die Herausforderungen der letzten Jahre. Um die Schülerinnen und Schüler adäquat auf das weitere Leben vorzubereiten, müssen die Technik, die Inhalte aber auch die Qualifikationen dem entsprechen. Nicht nur, um die Kinder und Jugendlichen auf eine digital geprägte Welt vorzubereiten, sondern auch indem man die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt, um Bildung bestmöglich zu vermitteln. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist dabei ebenso wichtig wie der Einsatz der Medien in der Bildung. Das erfordert nicht nur eine gute technische und infrastrukturelle Ausstattung sowie tragfähige Konzepte sondern auch viel Engagement aller Beteiligten und eine gute Abstimmung untereinander, insbesondere zwischen dem Land und den Schulträgern.

    Wir freuen uns, dass Steffen Freiberg, Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, für ein Gespräch und einen Austausch zur Verfügung steht!

    Die Veranstaltung findet digital statt und ist kostenfrei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

    Die Einwahldaten werden nach Anmeldung versandt.

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder hier:

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  • WOHNRAUMFÖRDERUNG SICHERN UND VERSTETIGEN – FÜR EIN WACHSENDES UND LEBENSWERTES BRANDENBURG (VON DANIEL KEIP)

    Der Landeshaushalt 2025 steht im Zeichen schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen. Steigende Kosten, neue Herausforderungen und gleichzeitig sinkende Einnahmeerwartungen stellen Politik und Verwaltung auf allen Ebenen vor große Aufgaben. In dieser Gemengelage war in den vergangenen Monaten zu beobachten, dass zentrale Felder der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Fokus möglicher Einsparungen gerieten – so auch die Wohnraumförderung. Umso erfreulicher ist es, dass die Landesregierung von zunächst befürchteten Kürzungen Abstand genommen hat und nun für 2025 bis zu 250 Millionen Euro für die Förderung des Wohnungsbaus in Brandenburg bereitstellen will.

    Dieses klare Bekenntnis zur Wohnraumförderung ist richtig und notwendig. Es ist ein wichtiges Signal für die kommunale Ebene, für soziale Gerechtigkeit und für eine vorausschauende Landesentwicklung. Gleichzeitig darf es nicht bei einem einmaligen Investitionsimpuls bleiben. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie langfristig, verlässlich und strategisch Wohnungsbaupolitik angelegt sein muss, wenn sie erfolgreich sein soll. Deshalb ist es entscheidend, dass das Land Brandenburg diese Mittel nicht nur kurzfristig zur Verfügung stellt, sondern die Förderung echt verstetigt und damit Planungssicherheit für Kommunen, Wohnungsunternehmen und Bauwirtschaft schafft.

    Wohnraumförderung ist aktive Strukturpolitik

    Brandenburg befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Die Dynamik des Berliner Wohnungsmarkts strahlt längst weit über die Stadtgrenzen hinaus – mit teils massiven Auswirkungen auf angrenzende Kommunen im sogenannten engeren Verflechtungsraum. Diese Regionen stehen unter zunehmendem Zuzugsdruck: Menschen, die in Berlin keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden, weichen in das Brandenburger Umland aus. Was für die regionale Entwicklung eine große Chance darstellt, bringt zugleich neue Herausforderungen mit sich – insbesondere für die soziale Durchmischung, für die Mietpreisentwicklung und für die städtebauliche Infrastruktur.

    Aber nicht nur das Berliner Umland ist betroffen. Auch die sogenannten Städte der zweiten Reihe – von Brandenburg an der Havel über Eberswalde, Cottbus, Luckenwalde, Bernau bis hin zu Prenzlau – spüren zunehmenden Druck auf ihren Wohnungsmarkt. Neben dem Wohnraumbedarf wächst der Bedarf an Mobilität, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung und sozialen Angeboten. In vielen Fällen handelt es sich um Kommunen, die nach Jahren des Bevölkerungsrückgangs die Einwohnerzahl halten oder nun sogar wieder wachsen – teils schneller, als es die bestehende Infrastruktur erlaubt.

    Genau an dieser Stelle wird deutlich: Wohnraumförderung ist mehr als Baukostenunterstützung. Sie ist aktive Strukturpolitik, die Wachstum begleitet, soziale Balance sichert und lebenswerte Orte schafft. Sie ist ein Steuerungsinstrument für Landesentwicklung und für den sozialen Zusammenhalt.

    LEP HR verpflichtet zum Handeln

    Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) setzt klare räumliche Leitplanken für die zukünftige Entwicklung. Er identifiziert sogenannte Entwicklungskorridore, in denen Wachstum stattfinden soll – etwa entlang der Schienenverbindungen zwischen Berlin und Brandenburg. Damit stellt der LEP HR konkrete Anforderungen an die Steuerung von Zuzug und Stadtentwicklung, die auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden müssen.

    Doch Papier ist geduldig. Strategien und Entwicklungspläne entfalten nur dann ihre Wirkung, wenn sie mit Mitteln hinterlegt und durchsetzbar sind. Es reicht nicht, Räume für Wachstum zu benennen – man muss auch in der Lage sein, dieses Wachstum zu gestalten. Dazu gehört der Bau von Wohnungen ebenso wie die Entwicklung von Quartieren, die Schaffung sozialer Infrastruktur und die Sicherung bezahlbarer Mieten. Wohnraumförderung ist dabei ein zentrales Element, um die Ziele des LEP HR realpolitisch zu unterfüttern.

    Gegen Verdrängung, für sozialen Zusammenhalt

    Zunehmender Zuzug kann – ohne Gegensteuerung – zu Verdrängungsprozessen führen. Die Beispiele aus Berlin zeigen dies deutlich. Wenn in angespannten Märkten nur noch Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen Wohnraum finden, verschärft sich nicht nur die soziale Spaltung – auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gerät unter Druck. Pflegekräfte, Erzieherinnen, Handwerker, junge Familien und Rentner brauchen Wohnraum, der zu ihrem Einkommen passt.

    Wohnraumförderung ist deshalb auch ein Instrument gegen soziale Verwerfungen. Sie hilft dabei, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Quartiere sozial durchmischt zu halten. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch eine Grundvoraussetzung für funktionierende Kommunen und lebenswerte Städte.

    Kommunen am Limit – Infrastruktur muss mitwachsen

    Neben der reinen Wohnraumentwicklung stehen viele Kommunen vor der Frage, wie sie mit den Wachstumsschmerzen umgehen können, die neue Siedlungsdynamiken mit sich bringen. Wo neue Wohngebiete entstehen, müssen auch Kitas und Schulen gebaut, Straßen erneuert, ÖPNV-Angebote erweitert und soziale Einrichtungen mitgedacht werden.

    Doch während die Wohnraumförderung nun mit einem klaren Signal gestärkt wurde, bleiben andere finanzielle Unterstützungsleistungen des Landes für die Kommunen hinter den Erwartungen zurück. Das betrifft sowohl allgemeine Zuweisungen als auch Investitionspauschalen für Infrastrukturmaßnahmen. Viele Kommunen blicken daher mit Sorge auf ihre zukünftige Leistungsfähigkeit – denn Wachstum bedeutet nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Belastungen, die vor Ort getragen werden müssen.

    Es ist deshalb unerlässlich, dass die Investitionen in Wohnraumförderung mit einer angemessenen Stärkung der kommunalen Finanzausstattung einhergehen. Wer Wachstum politisch einfordert und planerisch vorbereitet, muss auch die nötigen Mittel bereitstellen, damit es vor Ort umgesetzt werden kann.

    Wohnraumförderung braucht Kontinuität – und kommunale Handlungsfähigkeit

    Die Entscheidung, im Landeshaushalt bis zu 250 Millionen Euro für die Wohnraumförderung bereitzustellen, ist ein richtiger Schritt zur richtigen Zeit. Sie setzt ein wichtiges Zeichen – für bezahlbares Wohnen, für soziale Gerechtigkeit und für eine nachhaltige Entwicklung Brandenburgs.

    Doch dieses Signal muss verstetigt werden. Wohnraumförderung ist kein Projekt für ein Haushaltsjahr, sondern eine Daueraufgabe in einer Region, die sich im Wandel befindet. Gleichzeitig braucht es ein klares Bekenntnis zur finanziellen Stärkung der Kommunen – denn sie sind es, die diesen Wandel vor Ort gestalten. Nur wenn Kommunen verlässlich planen, investieren und entwickeln können, wird es gelingen, Brandenburg als lebenswerte und soziale Region weiterzuentwickeln.

  • Impfberechtigung auch für die EhrenamtlerInnen in den kommunalen Vertretungen?

    Laut §4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b der Corona-Impfverordnung haben „Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, … bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, …“ eine Impfberechtigung mit erhöhter Priorität. Soweit so gut.

    Was sind nun besonders relevante Positionen in den Verwaltungen? Darüber entscheidet (kommunale Selbstverwaltung) die jeweilige Verwaltung bzw. der Dienstherr, aber es sind solche, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen Verwaltung zwingend erforderlich sind (zB wegen der Spezialisierung, der Eingebundenheit in die Krisenbewältigung oder auch bei erheblichen Außenkontakten).

    Und die Mitglieder der kommunalen Vertretungen? Dazu sagt das Innenministerium: „Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der kommunalen Kollegialorgane, welche zugleich auch Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, werden zusätzlich auch die ehrenamtlichen Mandatsträger als Mitglieder der Gruppe in „besonders relevanten Positionen“ zu betrachten sein.“ !

  • Rettungsschirm für die Kommunen Brandenburgs

    Vor Kurzem erst wurde in den Medien berichtet, dass nach einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes in Brandenburg deren Mitglieder mit Mindereinnahmen von bis zu 913 Millionen Euro in diesem Jahr rechnen – resultierend aus sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Zu befürchten sei nicht nur, dass bestimmte – insbesondere freiwillige – Aufgaben mehr wahrgenommen werden könnten, sondern darüber hinaus auch, dass dies für viele Kommunen eine Notlage nach sich ziehen könnte.

    Am 28 April nun gab es ein Spitzengespräch mit Vertretern sowohl der Landesregierung (Finanzministerin Katrin Lange und Innenminister Michael Stübgen) und den kommunalen Spitzenverbänden (Landrat Wolfgang Blasig für den Landkreistag Brandenburg und  Dr. Oliver Hermann für den Städte- und Gemeindebund mit den beiden Geschäftsführern – Paul-Peter Humpert und Jens Graf). Thema des Treffens war eine etwaige finanzielle Unterstützung der Kommunen in dieser Zeit.

    Das Ergebnis:
    – es soll eine Arbeitsgruppe „Kommunaler Rettungsschirm“, mit zwei Unterarbeitsgruppen, eingerichtet werden,
    – die bis zur Sommerpause Vorschläge zur Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen vorlegen soll(en).

    Angedacht ist, dass noch im Juli – auf der Grundlage der in der Arbeitsgruppen erarbeiteten Erkenntnisse – über die Ausgestaltung eines kommunalen Rettungsschirmes ein Beschluss gefasst werden könnte.

    Geplant

    • die Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen in 2020 und 2012 im Vordergrund stehen
    • vorgeschlagen ist eine Öffnung des im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz verankerten Ausgleichsfonds sowie
    • eine Einzelfallhilfe für betroffene Kommunen aus dem 2 Mrd. Euro umfassenden Rettungsschirm des Landes

    aber

    • ob zudem der kommunale Finanzausgleich angepasst werden muss, muss erst noch geprüft werden und
    • Corona-bedingte Sonderbelastungen auf der Ausgabenseite würden hingegen durch gesonderte Hilfsmaßnahmen von Land und Bund gemildert bzw. ausgeglichen (Kita-Beiträge, Krankenhäuser usw.).
  • Kommunale Grundlagen – Wochenend-Workshop, Tagesseminar und Wochenendseminare (November und Dezember)

    Viele von euch kennen unsere Kommunalakademie und haben sie auch schon besucht! Weil wir wissen, dass viele von euch nicht immer Zeit haben alle Veranstaltungen zu besuchen, die sie gerne besuchen würden, haben wir dieses Jahr alles etwas anders gemacht. Es bleibt bei der Vermittlung von Grundwissen, das man in der Kommunalpolitik braucht, gleichzeitig habt ihr aber die Möglichkeit die Module einzeln zu besuchen. Je nachdem, was euch interessiert und wofür ihr Zeit habt. Ihr könnt an allen Modulen (KA 1, 2 und 3) teilnehmen oder nur an einem Teil davon und ihr könnt schauen, ob ihr übernachten wollt oder auch nicht. So wie es für euch am besten passt! Uns ist es wichtig, dass ihr ein rundes Angebot bekommt.
    Schaut einfach mal rein!
    • WOCHENEND-WORKSHOP „ENDLICH MAL NICHT EINER MEINUNG SEIN“ (KA 1) 24. November – 25. November in Kloster Lehnin
    • KOMMUNALE HAUSHALTE GRUNDLAGEN KOMMUNALER HAUSHALTSPLANUNG UND –FÜHRUNG (KA 2) 2. Dezember 10:00 – 14:00 Uhr in Blossin
    • WOCHENENDE DER KOMMUNALEN GRUNDLAGEN: KOMMUNALRECHT SOWIE BAUEN UND PLANEN (KA 3) am 8. Dezember – 9. Dezember in Königs-Wusterhausen
    Wir freuen uns über Anmeldungen oder Nachfragen
    per Telefon (Tel.: 0331/730 98 200),
    per E-Mail (info@sgk-brandenburg.de) oder über
    das Anmeldeformular auf der Veranstaltungsseite.
    Die Veranstaltungen seht ihr hier auf der rechten Seite!
    Wenn ihr an allen drei Modulen teilnehmen wollt, reicht eine Email mit euren Daten und mit der Anmerkung, ob ihr am ersten und am letzten Wochenende übernachten wollt.
  • Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Überarbeitung der Kommunalverfassung!

    Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, Rahmen und Grundlage der haupt- und ehrenamtlichen Arbeit, wurde jüngst überarbeitet und ein Großteil der Bestimmungen ist zum 9. Juni 2024 bereits in Kraft getreten. 

    Obwohl die SGK Brandenburg dazu bereits einige Veranstaltungen abgehalten, die Neuerungen in Beiträgen unserer eigenen Zeitungen erläutert hat und die Folgen für die erste Sitzung der neu gewählten kommunalen Vertretungen in unseren Seminaren zu den konstituierenden Sitzungen (u. a. am kommenden Samstag, dem 22.6., siehe unter „Veranstaltungen“) eine Rolle spielen, ist kaum ein Gesetz wirklich selbsterklärend.

    Um den Haupt- und Ehrenamtlerinnen in den Kommunen Sicherheit zu geben, hat das Ministerium des Innern und für Kommunales, deshalb ein Rundschreiben herausgegeben, in dem die Neuerungen erläutert und erklärt werden. Es lohnt sich ein Blick hineinzuwerfen!

    Das Rundschreiben kann hier eingesehen und heruntergeladen werden: Rundschreiben – bitte hier anklicken!