Kommunalfinanzen: das FAG und die Verbundquote

Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle.  Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent…

Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle.  Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent erhöht werden soll. Dadurch würde sich die in §3 des Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ausgeführte Verbundmasse erhöhen, die sich aus einem Anteil an den so genannten Gemeinschaftssteuern, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Einnahmen zur Kompensation der Kraftfahrzeugsteuer speist. Von den Mitteln zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes fließen der Verbundmasse 40 Prozent zu. Im Ergebnis wäre die Änderung ein Aufwuchs um 220 Millionen Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt werden sollen.

Die Erhöhung wurde vor dem Hintergrund eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgeschlagen, in dem untersucht wurde, ob die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen der Verteilung der Aufgaben noch entspricht. Die Verfasser dieses so genannten Symmetriegutachtens, regelmässig erstellt um die Angemessenheit von Lasten- und Finanzverteilung zu untersuchen, waren zu dem Schluss gekommen, dass die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen ist und schlägt dabei Werte von über 2,2 Prozent vor.

Tatsächlich lässt das Gutachten auch den Schluss zu, dass die Kommunen bereits in der Vergangenheit nicht angemessen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden und die Quote auch aus diesen Gründen erhöht werden muss. Weiterhin im Raum steht zudem die Frage nach einer Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen, unabhängig von Verbundmasse und den Schlüsselzuweisungen auf, im Hinblick auf die die 2020 endgültig wegfallenden Solidarpaktmittel. Beides sollte in der anstehenden Überarbeitung des FAG in Brandenburg Berücksichtigung finden.

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    Kommunalwahlen: neu oder erneut gewählt worden?

    Allen, die es geschafft haben, ganz herzlichen Glückwunsch!
    Nun gibt es Einiges zu wissen und zu tun, insbesondere in den konstituierenden Sitzungen. Dafür bietet die SGK Brandenburg entsprechende Seminare in den Regionen an.

    In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

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    Weitere Informationen zu den Abendveranstaltungen in Beeskow, Eberswalde, Kyritz, Lübben und Potsdam am 6., 13. bzw. 14. Juni sind hier in der rechten Spalte zu finden (einfach anklicken!) oder unter „Veranstaltungen“ (siehe oben!). 

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per E-Mail info@sgk-potsdam.de,
    • telefonisch unter 0331 / 730 98 200,
    • per Fax 0331 / 730 98 202 oder
    • über das jeweilige Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite!
  • Ratsherrenerlass – die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für Kommunalvertreter*innen

    Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sogenannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.

    Der Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 15. Oktober 2021 ist hier zu finden (bitte klicken!):

    Ratsherrenerlass 15 Oktober 2021

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    Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg wurde am 30. November dieses Jahres ein neuer Vorstand gewählt:

    Vorsitzender: Christian Großmann (Erster Beigeordneter der Stadt Ludwigsfelde)

    Erste stellvertretende Vorsitzende: Cornelia Schulze-Ludwig (Bürgermeisterin der Stadt Storkow/Mark)

    Zweiter stellvertretender Vorsitzender: Frank Steffen (Bürgermeister der Kreisstadt Beeskow)

    Schatzmeister: Uwe Schmidt (Sparkassendirektor a. D.)

    Schriftführer: Daniel Keip (sachkundiger Einwohner)

    Weitere Mitglieder des Vorstandes:

    • Inka Gossmann-Reetz (Mitglied des Landtages Brandenburg)
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    • Dr. Benjamin Grimm (Rechtsanwalt)
    • Katja Großmann (Mitglied in der Gemeindevertretung Linthe und im Ortsbeirat Linthe)
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    • Wiebke Papenbrock (Mitglied im Kreistag Ostprignitz-Ruppin)
    • Maximilian Wonke (Bürgermeister der Gemeinde Panketal)
    • Jennifer Collin (Fachbereichsleiterin in der Stadt Velten)

    Die Geschäftsführerin, Rachil Rowald, ist weiterhin satzungsgemäß Mitglied des Vorstandes.