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Mitglied der SGK Brandenburg werden oder als Mitglied Änderungen anzeigen?

Interessiert an einer Mitgliedschaft in der SGK Brandenburg oder sollen  Änderungen der eigenen Mitgliedschaft angezeigt werden? Dann ist das hier unkompliziert möglich: https://sgk-brandenburg.de/mitglied-werden/  

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  • Tue Gutes und rede darüber! Handbuch „Kommunikation, Kreativität, Haltung – Strategische Öffentlichkeitsarbeit in der Kommunalpolitik

    Wir freuen uns, dass die Sonderausgabe unserer Publikation, der Kommunal.POLITIK, die noch vor Weihnachten erschienen ist. Die Mitglieder der SGK Brandenburg haben sie bereits per Post erhalten.

    Für all diejenigen, die zwar (kommunal)politisch aktiv oder interessiert sind, aber nicht bei uns Mitglied sind, haben wir eine begrenzte Anzahl vorgehalten. Damit so viele wie möglich davon profitieren können. Es enthält eine ganze Menge nützliche Information für die (kommunal)politische Arbeit, was man braucht oder wissen sollte, um sich der Öffentlichkeit mitzuteilen, aber auch um Informationen aufzunehmen.

    Bei Interesse genügt eine E-Mail mit Namen und Adresse an: info@sgk-brandenburg.de.

  • DIE NEUE KOMMUNALVERFASSUNG DES LANDES BRANDENBURG

    Die SGK Brandenburg hat eine gedruckte Version der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg herausgebracht (einschließlich einer Beilage für die erst ab 1.1.2025 geltenden Bestimmungen) und unsere Mitglieder haben sie schon zugesandt bekommen. Nach Verfügbarkeit senden wir sie auch Nichtmitgliedern zu, Nachricht dazu per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de!

     

  • Ratsherrenerlass – die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für Kommunalvertreter*innen

    Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sogenannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.

    Der Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 15. Oktober 2021 ist hier zu finden (bitte klicken!):

    Ratsherrenerlass 15 Oktober 2021

  • Bund: Die Kommunen und der Koalitionsvertrag 2018

    Auch wenn der vorliegende Koalitionsvertrag, über den die Mitglieder der SPD bis zum 2. März dieses Jahres zu entscheiden haben, durchaus unterschiedlich beurteilt wird, scheint doch Einigkeit darüber zu bestehen, dass die Bildung einer handlungsfähigen Regierung kurzfristig notwendig ist.

    Soweit es kommunalpolitische Aspekte in dem 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag betrifft, zeigt sich die Bundes-SGK mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. So erklärte Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, am 9. Februar dieses Jahres, dass die positiven Ergebnisse für die Kommunen überwiegen würde. Insbesondere die Beachtung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt!“) und die Bekenntnisse zur Sicherung der steuerlichen Einnahmequellen, zum Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes sowie zur Fortsetzung der Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten sei zu begrüßen.

    Baranowski weiter: „Die verstärkte Förderung des Wohnungsbaus, die Förderung eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose sowie die geplanten Investitionen in Schulen, Bildung und den ÖPNV werden direkt erfahrbare Verbesserungen für viele Menschen bringen. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ist ein ebenso ein wichtiger Schritt vorwärts. Dabei werden wir darauf achten, dass die Finanzierung durch den Bund erfolgt. Positiv zu bewerten ist ebenfalls das Ziel, ein gesamtdeutsches Fördersystem zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für strukturschwache Regionen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang soll geklärt werden, wie eine sachgerechte Altschuldenlösung mit Hilfe des Bundes auf den Weg gebracht werden kann. Auch die Einführung einer Grundrente und eine Verbesserung des Mieterschutzes weisen deutlich auf die sozialdemokratische Handschrift im Koalitionsvertrag hin.

    Man habe sich jedoch zudem eine weitere Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben gewünscht und werde sich dafür weiter einsetzen.

    Eine ausführliche Darstellung ist hier zu finden: Bundes-SGK Darstellung KoaV 2018

    Etwas kritischer sieht dies der Landkreistag. Obwohl auch er das Werk grundsätzlich begrüße seien nach seinem Dafürhalten die Finanzmittel nicht ausreichend finanziell abgesichert, zudem zeige der Vertrag eine strukturelle Schwächung der kommunalen Ebene. Was damit im Einzelnen gemeint ist, ist einer Kurzbewertung des Landkreistages vom 13. Februar zu entnehmen, siehe LKT Bewertung Koalitionsvertrag 2018

    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt einige Aspekte des Koalitionsvertrages, wie unter anderem das Bekenntnis zu einer Investitionsoffensive für die Schulen und die angekündigte Lockerung des Kooperations-verbotes, sodass in Zukunft der Bund auch unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen in die Bildung vor Ort investieren dürfe. Man erwarte jedoch, dass bestimmte Fragen noch geklärt würden, wie unter anderem die Kostentragung für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die aus bestimmten Gründen weder ausreisen noch abgeschoben werden könnten und für Unterkunftskosten für Flüchtlinge die Leistungen aus dem SGB II beziehen. Die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wurde Seitens des Bundes deutlich kritisiert, schon weil dieser Anspruch bis 2025 nicht durchsetzbar sei. Weitere Details finden sich hier: Bewertung Koalitionsvertrag 2018

  • Barrierearme und -freie Kommunikation in den Kommunen – kommunizieren wir so, dass uns jede/r versteht?

    Bild: Querschnitt/pixelio.de

    Kommunikation ist alles, heißt es immer und man solle die Menschen dort abholen, wo sie stehen. Aber geht das so einfach, wie es sich anhört? Gerade in dieser besonderen Zeit der Pandemie haben wir festgestellt, dass ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger eben nicht dort abgeholt wird, wo er oder sie sich gerade befindet. Und dies aus den unterschiedlichsten Gründen.

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    Zudem möchten wir mit all denen ins Gespräch kommen, die eigene Erfahrungen gemacht haben und Vorschläge und Ideen haben, was und wie man etwas noch besser machen kann!

    Referent: Stephan Neumann, Beauftragter für Menschen mit Behinderung

    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung findet online und kostenfrei statt!

    Anmeldungen sind möglich

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder
    • hier:

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  • Neuer Vorstand der SGK Brandenburg gewählt

    Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg wurde am 30. November dieses Jahres ein neuer Vorstand gewählt:

    Vorsitzender: Christian Großmann (Erster Beigeordneter der Stadt Ludwigsfelde)

    Erste stellvertretende Vorsitzende: Cornelia Schulze-Ludwig (Bürgermeisterin der Stadt Storkow/Mark)

    Zweiter stellvertretender Vorsitzender: Frank Steffen (Bürgermeister der Kreisstadt Beeskow)

    Schatzmeister: Uwe Schmidt (Sparkassendirektor a. D.)

    Schriftführer: Daniel Keip (sachkundiger Einwohner)

    Weitere Mitglieder des Vorstandes:

    • Inka Gossmann-Reetz (Mitglied des Landtages Brandenburg)
    • Daniel Kurth (Landrat des Landkreises Barnim)
    • Dr. Benjamin Grimm (Rechtsanwalt)
    • Katja Großmann (Mitglied in der Gemeindevertretung Linthe und im Ortsbeirat Linthe)
    • Karolin Geier (Mitglied in der Gemeindevertretung Niedergörsdorf)
    • Wiebke Papenbrock (Mitglied im Kreistag Ostprignitz-Ruppin)
    • Maximilian Wonke (Bürgermeister der Gemeinde Panketal)
    • Jennifer Collin (Fachbereichsleiterin in der Stadt Velten)

    Die Geschäftsführerin, Rachil Rowald, ist weiterhin satzungsgemäß Mitglied des Vorstandes.