Seminar zu Kommunalrecht und -politik am 24. August
Was darf ich? Was kann ich? Was muss ich? Zu diesen und vielen anderen Fragen bietet die SGK ein Einführungs- und Grundlagenseminar an: Bitte hier anklicken!
Was darf ich? Was kann ich? Was muss ich? Zu diesen und vielen anderen Fragen bietet die SGK ein Einführungs- und Grundlagenseminar an: Bitte hier anklicken!
Was darf ich?
Was kann ich?
Was muss ich?
Zu diesen und vielen anderen Fragen bietet die SGK ein Einführungs- und Grundlagenseminar an: Bitte hier anklicken!
Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2021 haben die Mitglieder der SGK Brandenburg e. V. einen neuen Vorstand gewählt:
27. Oktober 2022 ab 18 Uhr Nachgefragt! Die sozialen Folgen der Energiewende Gespräch mit Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam (Online)
Kaum ein Thema wird so engagiert diskutiert wie die Energieversorgung! Kommen gegenwärtig noch besondere Herausforderungen hinzu, ist gerade die Energiewende ohnehin ein Thema, das ebenso motiviert angegangen wird wie sie kontrovers diskutiert wird. Bei allen positiven ökologischen und durchaus auch ökonomischen Auswirkungen hat die Energiewende jedoch auch soziale Konsequenzen. Was bedeutet das für die Kommunen im Land Brandenburg? Wir freuen uns, dass Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam und für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit zu diesem Thema für ein Gespräch zur Verfügung steht!
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/nachgefragt-die-sozialen-folgen-der-energiewende-gespraech-mit-brigitte-meier-beigeordnete-der-stadt-potsdam/
29.Oktober 2022 9.30 bis 13 Uhr (Präsenz!) Bauen und Planen – kommunales Bauland entwickeln
Ort: Seminarhaus Havelland, Werderdammstraße 9, 14669 Ketzin OT Paretz
Bauland, insbesondere das kommunale, ist eine endliche Ressource. Umso wichtiger ist es, es optimal zu nutzen. In dieser Veranstaltung sollen die Grundlagen, die Möglichkeiten aber auch die Grenzen für die Kommunalpolitik bei der Bauflächenentwicklung gegeben und Alternativen aufgezeigt werden. Wir freuen uns dafür als Referentin Kathrin Pollow, Leiterin des Stadtplanungsamtes und Fachbereichsleiterin Bauleitplanung der Stadt Falkensee, gewonnen zu haben, die sowohl mit den theoretischen Grundlagen als auch mit der praktischen Umsetzung vertraut ist.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/bauen-und-planen-praesenzseminar/
1.November 2022 18.00 bis 21.00 Uhr Rechtssicher per Video tagen! Videositzungen in den kommunalen Vertretungen – § 34 Absatz 1 a der Brandenburger Kommunalverfassung verständlich gemacht (Online)
Vieles musste in den letzten Jahren in den kommunalen Vertretungen diskutiert werden, oftmals war aber schon die Frage: wie darf man eigentlich tagen? Mit der jüngsten Änderung der Kommunalverfassung hat der Gesetzgeber auch außerhalb einer Notlage die Videoteilnahme an den Sitzungen kommunaler Gremien ermöglicht. Die Regelung in § 34 Abs. 1a BbgKVerf wirft in ihrer Anwendung und Handhabung allerdings mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Darunter etwa wann ein begründeter Antrag auf Videoteilnahme vorliegt, wie die Sitzung technisch umzusetzen ist, welche Anforderungen gelten im Hinblick auf den Grundsatz der Öffentlichkeit und wie funktionieren geheime Wahlen per Video?
Die beiden erfahrenen Kommunalpolitiker Tobias Schröter, vielen bereits aus den Seminaren zum Kommunalrecht bekannt, und Georg Hanke, Vorsitzender des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald, werden einen Überblick geben, was man wissen muss und was zu beachten ist.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/rechtssicher-per-video-tagen-videositzungen-in-den-kommunalen-vertretungen-%c2%a7-34-absatz-1-a-der-brandenburger-kommunalverfassung-verstaendlich-gemacht/
10.und 16. November 2022) – jeweils 17.30 – 20.00 Uhr Kindertagesstätten in den Kommunen Brandenburgs – Grundlagen und Finanzierung (2teilige Veranstaltung!, Online)
Eine gute und zuverlässige und gute Kindertagesbetreuung für unsere Jüngsten in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ist eine der wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zahlreiche Diskussionen in den letzten Jahren haben aber auch deutlich gemacht, dass es gar nicht so einfach ist, die Rahmenbedingungen, die rechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten, die Finanzierung sowie die Umsetzung in den Kommunen zu kennen und zu verstehen. Wichtig ist das aber nicht nur für die Eltern, sondern insbesondere auch für die hauptamtlich und ehrenamtlich Verantwortlichen in den Kommunen Brandenburgs, müssen sie doch bei zahlreichen Gelegenheiten Entscheidungen treffen, die die Betreuung der Kleinsten betreffen. Dafür sind Kenntnisse erforderlich, die in diesem zweiteiligen Online-Seminar vermittelt werden sollen.
Wie sind eigentlich die bundesrechtlichen Regelungen, die landesspezifischen Strukturen und wo liegen die konkreten Zuständigkeiten? Wer ist für die Bedarfsplanung zuständig und wie kann die Qualität sichergestellt und weiterentwickelt werden? Welche Regelungen gelten für die Fachkräfte und wie mit dem Fachkräftemangel umgehen? Wie steht es um die Kalkulation der Elternbeiträge? Was ist möglich, was ist sinnvoll und was geht vielleicht auch nicht? Wie werden die Eltern ab dem 1. Januar 2023 wegen der Energiekrise voraussichtlich zusätzlich durch Beitragsbegrenzungen entlastet? Gegenstand der Veranstaltung wird das geltende Kita-Recht in der Fassung, die aktuell und im nächsten Kita-Jahr 2023 / 2024 (voraussichtlich) gelten wird, sein. Diese und weitere Fragen werden wir mit Volker-Gerd Westphal (Leiter der Abteilung für Kinder und Jugend, überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg) erörtern können!
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-kindertagesstaetten-in-den-kommunen-brandenburgs-grundlagen-und-finanzierung-2teilig/
16. November 2022 17.30 – 18.30 Uhr Nachgefragt: Was gibt es Neues im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen? – Gespräch mit Annett Jura (Abteilungsleiterin im BMWSB) (Online)
Wohnen ist ein Thema, das jeden angeht! Nur weniges auf der bundespolitischen Ebene ist für die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger so relevant, wie die Themen Bauen und Wohnen. Ist doch die Lage in den Kommunen im Land Brandenburg sehr unterschiedlich. Von dicht besiedelten Gebieten bis hin zu Regionen, die als „unbesiedelt“ gelten, ist alles dabei und die meisten Regionen liegen irgendwo dazwischen. Die Herausforderungen beim Bauen von Wohnungen, die Chancen der Planungsbeschleunigung, die Novelle des Baugesetzbuches, die Wohngeldnovelle, der Heizkostenzuschuss, die Wohnungslosigkeit, die neue Wohngemeinnützigkeit und nicht zuletzt die Finanzhilfen des Bundes, im Zusammenhang mit der Erbringung von Eigenanteilen der Kommunen sind alles Themen, die auch die haupt- und die ehrenamtlich Verantwortlichen in der kommunalen Ebene Brandenburgs bewegen.
Annett Jura, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg, gibt Auskunft zu den gegenwärtig relevanten Themen. Bringt sie doch, aus ihren Jahren als Bürgermeisterin der Rolandstadt Perleberg, eigene Erfahrungen mit, wie es um das Wohnen in Brandenburg bestellt ist. Wir freuen uns, dass sie für ein Gespräch zur Verfügung steht und laden dazu alle Interessierten herzlich ein!
Anmeldungen zu dieser Veranstaltungen sind bis zum 15.11.2022 und ausschließlich wie folgt möglich: per Telefon unter 0331/730 98 200 (Anrufbeantworter außerhalb der Bürozeiten) oder per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de
17. November 2022 – Vorankündigung! Nachgefragt! – Gespräch mit Katja Poschmann, Mitglied des Landtages Brandenburg (Online) Vorankündigung! Weitere Informationen folgen!
18. November 2022 18.00 – 20.30 Uhr Vergaben und Compliance in den Kommunen Brandenburgs Online
Wer ist der größte Investor im Land? Der Bund, die Länder? Es sind die Kommunen! Dabei geht es um viel öffentliches Geld. Wird in der Kommune investiert, sind in der Regel auch Aufträge zu vergeben – nicht nur für Bauleistungen, wenn ein kommunales Gebäude errichtet werden soll, sondern auch in zahlreichen anderen Gebieten – vom der Umsetzung des Digitalpaktes für Schulen bis hin zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen oder Feuerwehrtechnik. Das stellt nicht nur die hauptamtlich Verantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen vor Herausforderungen, auch die kommunalen Vertretungen beschäftigen sich damit. Dabei sind die Grundlagen und die Verfahren nicht immer ganz leicht zu verstehen. Hier soll das Seminar Abhilfe schaffen. Gleichzeitig müssen sich haupt- und ehrenamtlich für die Kommune Tätige nicht nur bei den Vergaben, sondern auch im täglichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern an Recht und Gesetz halten. Wenn es um einen begehrten Kita-Platz geht, ein Termin im Bürgeramt schneller zu haben sein soll, oder ein Verwandter eine Genehmigung braucht. Vorteilsannahme- und –gewährung, Bestechung, bzw. Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn von Compliance die Rede ist? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Welche Vorgaben sind einzuhalten? Und was passiert, wenn Regeln nicht eingehalten werden?
Wir freuen uns, dass Dr. Harald Sempf (Dezernent des Dezernates Recht, Allgemeine und Finanzverwaltung der Stadt Falkensee) und Mathias Techen (Leiter des Amtes für Bürgerdienste, Stabstellenleiter Vergabemanagement sowie Wahlleiter der Stadt Falkensee) für dieses Seminar und einen Austausch zur Verfügung stehen! Dieses Seminar ist für alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in den Kommunen, aber auch hauptamtlich Verantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen geeignet.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-vergaben-und-compliance-in-den-kommunen-brandenburgs/
19. November 2022 – Vorankündigung! Verwaltungsrecht für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker – mit Dietlind Biesterfeld, Beigeordnete des Landkreises Teltow-Fläming
Ort: GINN Hotel, Warthestraße 20, 14513 Teltow
Vorankündigung! Weitere Informationen erfolgen zeitnah!
Wir freuen uns über Anmeldungen:
Nicht nur SGK-Mitgliedern sind die Beiträge aus Brandenburg in der DEMO, dem sozialdemokratischen Magazin für Kommunalpolitik, bekannt. Darüber hinaus wissen die meisten kommunalpolitisch Engagierten und Interessierten um den DEMO-Kommunalkongress. Der wird dieses Jahr am 21. und 22. Juni in Berlin unter dem Motto „Der kommunale Weg nach vorne“ stattfinden, also bis einen Tag vor unserem eigenen Kommunalkongress am 23. Juni 2018.
Bei Interesse ist das Programm hier zu finden: DEMO_KK_2018_Programm
Es werden folgende Referentinnen und Referenten erwartet:
Auch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern beim DEMO Kommunalkongress soll weiter verstärkt werden, u. a. durch spezielle Workshops in Kooperation mit der Sozialdemokratischen Kommunal-Akademie (zum Thema Wahlkampf) und dem InnovatorsClub des DStGB (zum Thema Digitale Kommunen in Europa) an.
Besonders hinweisen möchten wir gerne auch auf die Ausschreibung zum Kommunalfuchs, der Auszeichnung für herausragende kommunalpolitische Leistungen. Kandidatenvorschläge, aber auch Eigenbewerbungen sind noch bis zum 22. Mai möglich: Kommunalfuchs 2018
Anmeldungen zum Kommunalkongress sind online über diesen Link möglich:
www.demo-kommunalkongress.de/anmeldung/
Lars Stepniak-Bockelmann, Projektverantwortlicher „Eberswalder Bürgerbudget“ und Vorsitzender der SPD Bernau
Diesen Slogan gab Frankfurt (Oder) unserem Bundesland im letzten Jahr. Denn Brandenburg ist bundesweit Spitzenreiter bei dieser besonderen Form der Bürgerbeteiligung. Über ein Drittel aller deutschen Bürgerhaushaltsverfahren haben ihr Zuhause in der Mark und fast jede zehnte Kommune hier nutzt dieses Beteiligungsinstrument.
Vor allem in den letzten zehn Jahren gab es eine rasante Entwicklung. Das lag vor allem am Eberswalder Bürgerbudget. Doch zunächst stellt sich die Frage „Was ist denn eigentlich ein Bürgerhaushalt?“.
Kurz gesagt: es ging immer um Beteiligung der Bürger*innen an den kommunalen Finanzen. Die Idee dazu schwappte vor 20 Jahren aus Brasilien (Porto Alegre), aber auch aus Neuseeland (Christchurch) nach Deutschland hinüber.
Im Land der Dichter(*innen) und Denker(*innen) wurde das Verfahren typisch „deutsch“ umgesetzt: sehr formell, stark reglementiert und natürlich nur beratend. Zudem gab es begleitend häufig noch dicke Broschüren mit Haushaltspositionen, Kennzahlen und Erläuterungen aus dem Zahlendschungel.
Der Gedanke, den Haushalt einer Stadt oder Gemeinde lesbarer zu gestalten, ist löblich. Doch er geht möglicherweise an den Interessen der Menschen etwas vorbei, auch wenn ich persönlich die Lektüre eines Haushaltsplans oder eines Jahresabschlusses spannend empfinde, so weiß ich immer, dass ich diesbezüglich sehr speziell bin. Dieses Gefühl hatte aber nicht jede Kämmerei zur damaligen Zeit.
Die Kommunen riefen dann zur Beteiligung auf und dem Ruf folgte größtenteils eine gewisse Gruppe von Menschen, die nicht selten männlich, älter, weiß und studiert waren sowie über ein gewisse Mobilität, zeitliche Flexibilität und rhetorische Fähigkeiten verfügte.
Es wurden Vorschläge eingereicht und die Verwaltungen schrieben seitenlange Begründungen. Dies wurde dann gebündelt der Kommunalpolitik zur Beschlussfassung vorgelegt. Der große Erfolg blieb aus und diese gesamte Herangehensweise ist sicherlich auch ein Grund, weshalb mehr gestorbene als aktive Bürgerhaushalte existieren.
Doch womöglich stimmt diese Aussage nicht mehr, denn die Bürgerhaushaltsfamilie hat in den letzten Jahren großen Zuwachs erfahren. Vor allem im Osten Deutschlands erfreuen sich Bürgerbudgets in kleinen und mittleren Kommunen großer Beliebtheit.
Vor zehn Jahren gab es in Brandenburg eine Handvoll Kommunen, die bereits Bürgerhaushalte durchführten – bspw. die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Senftenberg in der Lausitz, aber auch die Barnimer Kreisstadt Eberswalde.
Seit 2008 wurden die Eberswalderinnen und Eberswalder an der Aufstellung des Haushaltsplanes beteiligt. Zugegebenermaßen war das alte Verfahren – ein konsultativer Bürgerhaushalt – nur bedingt von Erfolg gekrönt und konnte nicht wirklich zum Mitmachen animieren. Daher wurde 2012 nach einem neuen Verfahren Ausschau gehalten. Es sollte vor allem einfach, transparent und durchlässig sein. Zudem war es wichtig, dass die Resultate sichtbar sind und das Verfahren direktdemokratische Elemente trägt.
So entstand das Eberswalder Bürgerbudget. Man kann das ganze Jahr über Vorschläge einreichen und diese werden durch die Fachämter geprüft. Es gibt klare Kriterien, die in einer Satzung festgeschrieben wurden. So darf ein Vorschlag nicht mehr als 15.000€ kosten, durch die Stadt umsetzbar sein und keine Feier darstellen. Außerdem dürfen Begünstigte eine dreijährige Pause einlegen und keine Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten, damit es nicht immer „dieselben Gewinner“ sind.
Die Abstimmung ist übrigens bindend. Das, was die Eberswalderinnen und Eberswalder am sog. „Tag der Entscheidung“ abstimmen, wird auch so umgesetzt. Nun könnte man meinen, dass vorher viele Vorschläge aussortiert werden – aber durchschnittlich sind 66% der Vorschläge gültig und gehen in die Abstimmung.
Übrigens ist die Abstimmung in Eberswalde sehr speziell: es wird vor Ort mit Stimmtalern abgestimmt. Hier hat ihre Stimme wirklich Gewicht: genauer gesagt 47,75 Gramm – so viel wiegen nämlich die 5 Stimmtaler, die jede*r Abstimmungsberechtigte erhält. Für jeden gültigen Vorschlag steht eine Vase bereit, die gefüllt werden möchte. Am Abend wird ausgezählt und das Ergebnis verkündet. Der Bürgermeister überreicht den Gewinner*innen dann die Danketaler, die bei den Projekten daran erinnern, dass die Eberswalderinnen und Eberswalder es ermöglicht haben.
Das erste Bürgerbudget fand 2012 in kleinerem Rahmen statt. Damals beteiligten sich 304 Eberswalderinnen und Eberswalder. Im zweiten Jahr gab es mit 1.011 eine lange Schlange, die über den Marktplatz entlang ging – um es zu verdeutlichen: da standen ziemlich viele Menschen an, um sich zu beteiligen. Es gab sogar einige Leute, die sich einfach anstellten, ohne zu wissen, was am Ende der Schlange auf sie wartet. Sie wurden dann quasi „zufällig“ und im Vorbeigehen beteiligt.
Wir mussten dann umziehen mit der Veranstaltung und haben sie zudem attraktiver gemacht. Zum Einen fand die Abstimmung nicht mehr unter der Woche an einem Abend statt, sondern nun an einem Samstag von 10 bis 18 Uhr und zum Anderen nehmen wir das Wort Beteiligungskultur sehr wörtlich und umrahmen die Abstimmungsveranstaltung mit Live-Musik, leckeren Speisen und Getränken sowie verschiedenen Mitmachangeboten.
9 Jahre. 9 Eberswalder Bürgerbudgets. 900.000€. 907 Vorschläge und 84 Gewinnerprojekte.
Zuletzt nahmen erneut über 2.500 Eberswalder*innen an der Abstimmung teil. Neu war die alternative Möglichkeit, online über das Eberswalder Bürgerbudget abzustimmen. Es sollte wie bei der Vor-Ort-Abstimmung einfach sein, die Stimmtaler auf die Vorschläge zu verteilen. Hierzu habe ich mal recherchiert und mit meinen privaten Daten an der Abstimmung eines anderen Bürgerbudgets teilgenommen. Dort musste ich Vorname, Nachname, E-Mail, Geburtsdatum, Straße, Stadt und Postleitzahl angeben, mir ein Passwort ausdenken, es wiederholen und die Bestätigungsmail anklicken. Dann war ich registriert und musste 1-2 Tage warten, dass meine Daten mit dem Melderegister abgeglichen wurden. Ich durfte natürlich nicht abstimmen, aber nach diesem Aufwand hatte ich auch keine wirkliche Lust mehr auf Beteiligung.
Hier in Brandenburgs Nordosten wollen wir es simpel gestalten. Es wurden der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum abgefragt. Um sicherzustellen, dass es wirklich die Person ist, wurden zur die letzten drei Zeichen der Personalausweisnummer abgefragt. In der gleichen Maske konnte man die Vorschläge für seine 5 Stimmtaler auswählen und direkt abstimmen. So wurden ca. 9.000 gültige Stimmtaler in die digitalen Vasen eingeworfen.
Es ist aber nicht selbstverständlich, dass eine Stadt solch ein Beteiligungsverfahren entwirft, umsetzt und es beständig weiterentwickelt. Dazu braucht es eine beteiligungsfreundliche Verwaltungsführung, eine Stadtpolitik, die sich als Mittlerin sieht und nicht zuletzt eine Einwohnerschaft, die diese Möglichkeiten nutzt. Kurzum: die Rathaustür sollte offen sein für gute Ideen.
Für Eberswalde hat es sich bisher ausgezahlt. Jedes Jahr aus Neue gibt es ein buntes Potpourri an Ideen. Sowohl der Verwaltung als auch der Politik steht es frei, weitere Vorschläge umzusetzen, die nicht durch das Bürgerbudget finanziert werden.
Positiv zu erwähnen ist auch, dass die Beteiligung am Bürgerbudget jung und weiblich ist. Seit Beginn der Datenerhebung haben immer mehr Frauen als Männer teilgenommen (auch überproportional der gesamten Stadtbevölkerung gegenüber). Vor allem bei Frauen zwischen 30 und 45 Jahren nehmen über 11% der Wahlberechtigten teil.
Eine weitere Überraschung liegt bei der Stimmgewalt der kleinen dörflichen Ortsteile. Viele Kommunen befürchten bei der Einführung, dass die bevölkerungsreiche Stadtmitte das Rennen macht. Es zeigt sich aber nicht nur bei uns, dass vor allem Projekte aus der Peripherie gewinnen. Dies liegt nicht zuletzt an der Gemeinschaft in den kleinen Ortsteilen – ein Zusammenhalt, der der Kernstadt möglicherweise nicht so geläufig ist.
Diese Erkenntnisse tragen wir sowohl beim Bundesnetzwerk „Bürgerhaushalt“ als auch beim Runden Tisch „Bürgerhaushalte in Brandenburg“ zusammen. Bisher gibt es alleine in Brandenburg mindestens 19 Töchterverfahren, also Bürgerhaushalte nach dem Eberswalder Modell mit entsprechenden Satzungen. Und gerade erreichte mich die Information, dass in der Uckermark weiterer Nachwuchs zu erwarten ist.
Ein Bürgerbudget hat nicht den Anspruch, eine Vision für die Entwicklung einer ganzen Stadt zu liefern. Hier geht es darum, sichtbare Ergebnisse zu liefern und Projekte umzusetzen. Die Einwohner*innen können selber entscheiden und im nächsten Jahr die Resultate sehen. Es schafft Vertrauen und aktiviert die Gesellschaft. Es wird übrigens je nach Kommune zwischen einem und acht Euro je Einwohner*in in das Bürgerbudget gesteckt.
Es gibt aber auch Verwaltungen, die behaupten, einen Bürgerhaushalt umzusetzen, weil sie ihren Haushaltsplan ins Internet hochladen. Man sieht: wir haben noch einen langen Weg vor uns.
Die Zuversicht bleibt: keine Frühaufsteher wie Sachsen-Anhalt, keine Hochdeutschkenntnisse wie Baden-Württemberg, sondern „Brandenburg – Land des Bürgerbudgets“.
einigen ist das bereits seit der Mitgliederversammlung am 30. Oktober bekannt, wir möchten euch jedoch auch auf diesem Wege darüber informieren, dass es die Zeitung DEMO in der bisherigen Form, mit einem Brandenburg-Split, ab Beginn 2022 leider nicht mehr geben wird. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran euch weiterhin eine regelmäßige Zeitung mit relevanten Informationen aus Bund, Land und Kommune anbieten zu können! Die erste Ausgabe ist bereits fertig und befindet sich mittlerweile im Druck.
Bedauerlicherweise konnte der Verlag, mit Hinweis auf die gestiegenen Druckkosten und die fehlende wirtschaftliche Tragfähigkeit, den Vertrag nicht aufrecht erhalten und kündigte ihn zum Jahresende 2021. Zwar soll eine – in Form, Inhalt und Umfang deutlich veränderte – DEMO weiterhin erscheinen, aber für regionale Themen aus Brandenburg bliebe kaum noch Raum. Wir bedauern dies sehr, vor allem, weil wir wissen, dass eine regelmäßige Zeitung, in denen über die Aktivitäten eures SGK-Landesverbandes, aus den Brandenburger Regionen und aus der Landespolitik aktuell berichtet wird, wichtig für eure kommunalpolitische Arbeit ist.
Daher werden wir ab dem Jahr 2022 eine eigene Zeitung für unsere Mitglieder herausgeben. Dabei werden wir das Format einer Zeitung für all unsere Mitglieder beibehalten und auch die Zahl der Ausgaben bleibt unverändert. Zukünftig werden wir zudem neue Rubriken aufnehmen („Nachgefragt!“, Darstellung kommunalrelevanter Rechtsprechung und Rechtsetzung, Neues aus Bund und Land, u.a.) und die Themenbandbreite soll sich erhöhen.
Wir freuen uns, mit euch gemeinsam, auf diesen „Neustart“ und sind darüber hinaus auch immer dankbar für Hinweise, Themenwünsche und Ideen!
Mit den besten Grüßen,
Rachil Ruth Rowald
von Maximilian Wonke, Vorsitzender der SGK Brandenburg
Die Kommunalwahlen in Brandenburg liegen nun ein paar Wochen hinter uns. Vielerorts wurden von Parteien und Gruppierungen zahlreiche Mandate errungen, deren Anerkennung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung für einige ihrer Mitglieder in Frage zu stellen ist. Nicht ohne Grund werden sie vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Frage des Umgangs mit diesen gewählten Mandatsträgerinnen und -trägern stellt sich seit dem Erstarken rechter Parteien immer mehr. Nun stellen sie in vielen Kommunalparlamenten große oder gar die größten Fraktionen. Eine neue Betrachtung des Umgangs mit diesen Mehrheiten ist daher angeraten.
Mittel der demokratischen Parteienfamilie war es bisher, sich gegenseitig zuzusichern, dass man jede Kooperation ausschließe. Die symbolische Brandmauer war schnell proklamiert, ist in aller Munde und ihr Standhalten wird stets nach außen hin bekräftigt. Eine genaue Definition, was diese Brandmauer auszeichnet und ausmacht, gab es jedoch nie.
Und nun, in den Nachwehen des erschreckenden Votums der Wähler, tönt es aus vielen Seiten unseres Landes: „Die Brandmauer ist gefallen!“ Unterschiedliche Vertreter aller etablierten Parteien vermuten bei den anderen, sich nicht an die selbstgesteckten Regeln zu halten. Der Grund: nach der Kommunalwahl müssen viele Vorsitze, Stellvertreter und Ämter der kommunalen Gremien in geheimer Wahl neu bestimmt werden. Und nun wurden in manche Posten auf einmal Vertreter der AfD gewählt. Aufgrund der geheimen Wahl kann jetzt jeder jedem Vorwürfe machen.
Wohl dem, der da die beste Glaskugel hat. Doch ist dies vermutlich erst der Vorgeschmack auf 5 Jahre, in denen viele Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen oder Kreistage mit Vertretern einer Partei und ihrer Fraktion arbeiten müssen, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Wie also umgehen mit den neuen Stimmverhältnissen?
Wer stimmt mit wem?
Auf Bundes- und Landesebene werden – zumindest bis heute – zur Erlangung und Absicherung stabiler Mehrheiten Koalitionen gebildet und mittels Koalitionsvertrag ein Arbeitspapier kodifiziert, das es für die Legislaturperiode abzuarbeiten gilt. Der Schlag auf die Oppositionsbank – auch hinter der Brandmauer – geht daher relativ gut von der Hand.
Eine einfache Übertragung dieser Strategie in die kommunale Ebene entzieht sich jedoch einer dauerhaften Praktikabilität, sieht es hier bei Betrachtung der stetig wechselnden Bündnisse doch ganz anders aus. Nur in äußerst seltenen Fällen kommt es zu stabilen Koalitionen, die sich ein gemeinsames Arbeitsprogramm geben. Kommunalpolitik ist dazu wenig geeignet, da die Themenfelder zum einen viel zu basal sind und zum anderen Gemeindevertreter oft schlichtweg den ihnen gesetzlich auferlegten Auftrag zu erfüllen haben. Sie sind nicht gänzlich frei in ihrem Mandat und gelten rechtlich gesehen daher auch als „ehrenamtliche Beamte“.
Das Schlagloch in der Straße und der auszubauende Fahrradweg kennen zudem nicht wirklich immer eine politische Einordnung. Es müssen Beschlüsse gefasst werden, um konkrete Probleme zu lösen. Doch nun ist es sehr wahrscheinlich geworden, dass diese manchmal nur mit Stimmen von Vertretern zustande kommen, die nicht besonders fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Sozialdemokratische Politik begriff sich immer als Verteidiger der Demokratie – naturgemäß auch auf der untersten Ebene, der Kommunalpolitik. Nur wie kann das bei den neuen Mehrheiten gelingen?
Nun lassen einige die Forderung verlauten, Beschlüsse und Anträge so zu schreiben, dass zum Beispiel alle außer der AfD ihnen zustimmen könnten. Dies entspräche einer nahezu sterilen Abgrenzungsstrategie. Neben der unmöglichen Herausforderung dieser politakrobatischen Aufgabe gerecht zu werden, hieße das bei Nichtgelingen, Anträge zurückzuziehen, sobald die AfD Zustimmung signalisiert. Denkt man dies weiter, würde ihren Vertreterinnen und Vertreter quasi ein Vetorecht zugebilligt. Jedwede signalisierte Zustimmung müsste dann eine Änderung des Antrages oder dessen Zurücknahme bedeuten. In den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger würde man sich so der Lächerlichkeit preisgeben. Das kann nicht wirklich Ziel sein.
Kommunalparlamente sind keine Organe der Legislative, sondern Teil der Verwaltung, also der Exekutive. Die Kommunale Selbstverwaltung ist als Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 im Grundgesetz verankert. Auch der Begriff der Gebietskörperschaft drückt diese Selbstverwaltung der Kommune auf einem Gemeindegebiet ebenfalls sehr deutlich aus. Alle Körperschaften sind Organisationen der Selbstverwaltung. Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung sind die Verwaltung, ihre kommunalen Unternehmen und die örtlichen kommunalen Parlamente. Sie regeln und entscheiden über örtliche Angelegenheiten. Gerade diese Tatsache macht den Umgang mit der AfD auf kommunaler Ebene so schwierig.
Brandmauer oder rote Linien?
Wir kommen um die Aufgabe nicht herum, dass wir uns für die nächsten fünf Jahre Gedanken machen müssen, wie eine Brandmauer auf kommunaler Ebene zu deuten und anzuwenden ist. Soviel vorab: Anstelle der Brandmauer werden wir eher rote Linien definieren müssen. Gleichermaßen ist festzuhalten, dass die Formen der Zusammenarbeit durchaus zwischen Schwarz und Weiß liegen. Daher müssen wir uns über die Arten der Kooperation klarwerden und diese in die Bereiche einer aktiven und passiven Zusammenarbeit unterteilen.
Politik als Kunst des Möglichen
Einigen Mitgliedern rechter Parteien ist zweifelsohne zu attestieren, dass sie den Nationalsozialismus relativieren oder gar wiederaufleben lassen wollen. Jene in Ämter zu bringen oder direkt wie indirekt zu unterstützen, kann ein böses Erwachen zur Folge haben. Doch Sozialdemokratie zeichnet sich immer durch abwägendes Handeln mit Augenmaß aus. Dies muss auch hier bedacht werden. Politik ist die Kunst des Möglichen. Während ehrenamtliche Kommunalpolitiker sich noch neben dem Beruf und familiären Herausforderungen um diese Dinge Gedanken machen müssen, stellt sich auch für Hauptverwaltungsbeamte die Frage, welcher Umgang der richtige ist. Das Besinnen auf eine neutrale Funktion, die die Rolle eines Vermittlers und gesetzestreuen Verwaltungsleiters zum Kern hat, ist bei zersplitterten Verhältnissen ohnehin angeraten. Nun spielt das eigene Parteibuch natürlich eine Rolle, ist aber demokratischen und rechtstaatlichen Grundsätzen unterzuordnen.
Rechte Parteien zehren sich aus der Erzählung, benachteiligt, ausgegrenzt und in ihren Rechten beschnitten worden zu sein. In Bereichen, die demokratische Grundsätze berühren und infrage stellen, muss durch einen Bürgermeister Abgrenzung deutlich gemacht werden. Im Normalbetrieb hat aber eine Einbeziehung wie mit allen anderen Mandatsträgern zu erfolgen. Anderenfalls wird Verwaltungshandeln angreifbar – und dann siegen ausgerechnet jene vor Gericht, die sonst die freiheitliche Grundordnung und Rechtsstaatlichkeit in Abrede stellen.
Die Brandmauer auf kommunaler Ebene muss anders angewandt werden. Kommunalpolitik kennt weder Regierungen noch Koalitionen. Kommunalpolitik lebt von stetig wechselnden Mehrheiten. Ihre zumeist ehrenamtlichen Vertreter sind gemeinsam mit dem oder der Hauptverwaltungsbeamtin Hüter von Recht und Verfassung. Verfassungsfeindliche Tendenzen sind klar zu bekämpfen und jene zu benennen, die nicht auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung stehen.
Ein wohlüberlegter Umgang unter Beachtung der hier aufgezeigten roten Linien ist für die nächsten Jahre ein probates Mittel, um kommunale Gremien unter Anbetracht der neuen Mehrheitsverhältnisse handlungs- und gestaltungsfähig zu erhalten.