Seminar zu Kommunalrecht und -politik am 24. August
Was darf ich? Was kann ich? Was muss ich? Zu diesen und vielen anderen Fragen bietet die SGK ein Einführungs- und Grundlagenseminar an: Bitte hier anklicken!
Was darf ich? Was kann ich? Was muss ich? Zu diesen und vielen anderen Fragen bietet die SGK ein Einführungs- und Grundlagenseminar an: Bitte hier anklicken!
Was darf ich?
Was kann ich?
Was muss ich?
Zu diesen und vielen anderen Fragen bietet die SGK ein Einführungs- und Grundlagenseminar an: Bitte hier anklicken!
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg wurde am 30. November dieses Jahres ein neuer Vorstand gewählt:
Vorsitzender: Christian Großmann (Erster Beigeordneter der Stadt Ludwigsfelde)
Erste stellvertretende Vorsitzende: Cornelia Schulze-Ludwig (Bürgermeisterin der Stadt Storkow/Mark)
Zweiter stellvertretender Vorsitzender: Frank Steffen (Bürgermeister der Kreisstadt Beeskow)
Schatzmeister: Uwe Schmidt (Sparkassendirektor a. D.)
Schriftführer: Daniel Keip (sachkundiger Einwohner)
Weitere Mitglieder des Vorstandes:
Die Geschäftsführerin, Rachil Rowald, ist weiterhin satzungsgemäß Mitglied des Vorstandes.
Bild: Querschnitt/pixelio.de
Kommunikation ist alles, heißt es immer und man solle die Menschen dort abholen, wo sie stehen. Aber geht das so einfach, wie es sich anhört? Gerade in dieser besonderen Zeit der Pandemie haben wir festgestellt, dass ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger eben nicht dort abgeholt wird, wo er oder sie sich gerade befindet. Und dies aus den unterschiedlichsten Gründen.
Welche das sein können und wie man in der Kommunikation darauf eingehen kann, welche Unterstützungsmöglichkeiten es hierfür gibt, wollen wir in dieser Online-Veranstaltung klären. Auch soll es um Möglichkeiten gehen, welche die Weitergabe an Informationen erleichtern können und um die einzelnen Besonderheiten bezogen auch auf die jeweilige Beeinträchtigung im Rahmen der Weitergabe von Informationen soll es gehen. An verschiedenen Beispielen soll dargestellt werden, auf welche Dinge konkret zu achten ist!
Zudem möchten wir mit all denen ins Gespräch kommen, die eigene Erfahrungen gemacht haben und Vorschläge und Ideen haben, was und wie man etwas noch besser machen kann!
Referent: Stephan Neumann, Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung findet online und kostenfrei statt!
Anmeldungen sind möglich
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von Maximilian Wonke, Vorsitzender der SGK Brandenburg
Die Kommunalwahlen in Brandenburg liegen nun ein paar Wochen hinter uns. Vielerorts wurden von Parteien und Gruppierungen zahlreiche Mandate errungen, deren Anerkennung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung für einige ihrer Mitglieder in Frage zu stellen ist. Nicht ohne Grund werden sie vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Frage des Umgangs mit diesen gewählten Mandatsträgerinnen und -trägern stellt sich seit dem Erstarken rechter Parteien immer mehr. Nun stellen sie in vielen Kommunalparlamenten große oder gar die größten Fraktionen. Eine neue Betrachtung des Umgangs mit diesen Mehrheiten ist daher angeraten.
Mittel der demokratischen Parteienfamilie war es bisher, sich gegenseitig zuzusichern, dass man jede Kooperation ausschließe. Die symbolische Brandmauer war schnell proklamiert, ist in aller Munde und ihr Standhalten wird stets nach außen hin bekräftigt. Eine genaue Definition, was diese Brandmauer auszeichnet und ausmacht, gab es jedoch nie.
Und nun, in den Nachwehen des erschreckenden Votums der Wähler, tönt es aus vielen Seiten unseres Landes: „Die Brandmauer ist gefallen!“ Unterschiedliche Vertreter aller etablierten Parteien vermuten bei den anderen, sich nicht an die selbstgesteckten Regeln zu halten. Der Grund: nach der Kommunalwahl müssen viele Vorsitze, Stellvertreter und Ämter der kommunalen Gremien in geheimer Wahl neu bestimmt werden. Und nun wurden in manche Posten auf einmal Vertreter der AfD gewählt. Aufgrund der geheimen Wahl kann jetzt jeder jedem Vorwürfe machen.
Wohl dem, der da die beste Glaskugel hat. Doch ist dies vermutlich erst der Vorgeschmack auf 5 Jahre, in denen viele Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen oder Kreistage mit Vertretern einer Partei und ihrer Fraktion arbeiten müssen, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Wie also umgehen mit den neuen Stimmverhältnissen?
Wer stimmt mit wem?
Auf Bundes- und Landesebene werden – zumindest bis heute – zur Erlangung und Absicherung stabiler Mehrheiten Koalitionen gebildet und mittels Koalitionsvertrag ein Arbeitspapier kodifiziert, das es für die Legislaturperiode abzuarbeiten gilt. Der Schlag auf die Oppositionsbank – auch hinter der Brandmauer – geht daher relativ gut von der Hand.
Eine einfache Übertragung dieser Strategie in die kommunale Ebene entzieht sich jedoch einer dauerhaften Praktikabilität, sieht es hier bei Betrachtung der stetig wechselnden Bündnisse doch ganz anders aus. Nur in äußerst seltenen Fällen kommt es zu stabilen Koalitionen, die sich ein gemeinsames Arbeitsprogramm geben. Kommunalpolitik ist dazu wenig geeignet, da die Themenfelder zum einen viel zu basal sind und zum anderen Gemeindevertreter oft schlichtweg den ihnen gesetzlich auferlegten Auftrag zu erfüllen haben. Sie sind nicht gänzlich frei in ihrem Mandat und gelten rechtlich gesehen daher auch als „ehrenamtliche Beamte“.
Das Schlagloch in der Straße und der auszubauende Fahrradweg kennen zudem nicht wirklich immer eine politische Einordnung. Es müssen Beschlüsse gefasst werden, um konkrete Probleme zu lösen. Doch nun ist es sehr wahrscheinlich geworden, dass diese manchmal nur mit Stimmen von Vertretern zustande kommen, die nicht besonders fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Sozialdemokratische Politik begriff sich immer als Verteidiger der Demokratie – naturgemäß auch auf der untersten Ebene, der Kommunalpolitik. Nur wie kann das bei den neuen Mehrheiten gelingen?
Nun lassen einige die Forderung verlauten, Beschlüsse und Anträge so zu schreiben, dass zum Beispiel alle außer der AfD ihnen zustimmen könnten. Dies entspräche einer nahezu sterilen Abgrenzungsstrategie. Neben der unmöglichen Herausforderung dieser politakrobatischen Aufgabe gerecht zu werden, hieße das bei Nichtgelingen, Anträge zurückzuziehen, sobald die AfD Zustimmung signalisiert. Denkt man dies weiter, würde ihren Vertreterinnen und Vertreter quasi ein Vetorecht zugebilligt. Jedwede signalisierte Zustimmung müsste dann eine Änderung des Antrages oder dessen Zurücknahme bedeuten. In den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger würde man sich so der Lächerlichkeit preisgeben. Das kann nicht wirklich Ziel sein.
Kommunalparlamente sind keine Organe der Legislative, sondern Teil der Verwaltung, also der Exekutive. Die Kommunale Selbstverwaltung ist als Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 im Grundgesetz verankert. Auch der Begriff der Gebietskörperschaft drückt diese Selbstverwaltung der Kommune auf einem Gemeindegebiet ebenfalls sehr deutlich aus. Alle Körperschaften sind Organisationen der Selbstverwaltung. Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung sind die Verwaltung, ihre kommunalen Unternehmen und die örtlichen kommunalen Parlamente. Sie regeln und entscheiden über örtliche Angelegenheiten. Gerade diese Tatsache macht den Umgang mit der AfD auf kommunaler Ebene so schwierig.
Brandmauer oder rote Linien?
Wir kommen um die Aufgabe nicht herum, dass wir uns für die nächsten fünf Jahre Gedanken machen müssen, wie eine Brandmauer auf kommunaler Ebene zu deuten und anzuwenden ist. Soviel vorab: Anstelle der Brandmauer werden wir eher rote Linien definieren müssen. Gleichermaßen ist festzuhalten, dass die Formen der Zusammenarbeit durchaus zwischen Schwarz und Weiß liegen. Daher müssen wir uns über die Arten der Kooperation klarwerden und diese in die Bereiche einer aktiven und passiven Zusammenarbeit unterteilen.
Politik als Kunst des Möglichen
Einigen Mitgliedern rechter Parteien ist zweifelsohne zu attestieren, dass sie den Nationalsozialismus relativieren oder gar wiederaufleben lassen wollen. Jene in Ämter zu bringen oder direkt wie indirekt zu unterstützen, kann ein böses Erwachen zur Folge haben. Doch Sozialdemokratie zeichnet sich immer durch abwägendes Handeln mit Augenmaß aus. Dies muss auch hier bedacht werden. Politik ist die Kunst des Möglichen. Während ehrenamtliche Kommunalpolitiker sich noch neben dem Beruf und familiären Herausforderungen um diese Dinge Gedanken machen müssen, stellt sich auch für Hauptverwaltungsbeamte die Frage, welcher Umgang der richtige ist. Das Besinnen auf eine neutrale Funktion, die die Rolle eines Vermittlers und gesetzestreuen Verwaltungsleiters zum Kern hat, ist bei zersplitterten Verhältnissen ohnehin angeraten. Nun spielt das eigene Parteibuch natürlich eine Rolle, ist aber demokratischen und rechtstaatlichen Grundsätzen unterzuordnen.
Rechte Parteien zehren sich aus der Erzählung, benachteiligt, ausgegrenzt und in ihren Rechten beschnitten worden zu sein. In Bereichen, die demokratische Grundsätze berühren und infrage stellen, muss durch einen Bürgermeister Abgrenzung deutlich gemacht werden. Im Normalbetrieb hat aber eine Einbeziehung wie mit allen anderen Mandatsträgern zu erfolgen. Anderenfalls wird Verwaltungshandeln angreifbar – und dann siegen ausgerechnet jene vor Gericht, die sonst die freiheitliche Grundordnung und Rechtsstaatlichkeit in Abrede stellen.
Die Brandmauer auf kommunaler Ebene muss anders angewandt werden. Kommunalpolitik kennt weder Regierungen noch Koalitionen. Kommunalpolitik lebt von stetig wechselnden Mehrheiten. Ihre zumeist ehrenamtlichen Vertreter sind gemeinsam mit dem oder der Hauptverwaltungsbeamtin Hüter von Recht und Verfassung. Verfassungsfeindliche Tendenzen sind klar zu bekämpfen und jene zu benennen, die nicht auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung stehen.
Ein wohlüberlegter Umgang unter Beachtung der hier aufgezeigten roten Linien ist für die nächsten Jahre ein probates Mittel, um kommunale Gremien unter Anbetracht der neuen Mehrheitsverhältnisse handlungs- und gestaltungsfähig zu erhalten.

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