Impfberechtigung auch für die EhrenamtlerInnen in den kommunalen Vertretungen?

Impfberechtigung auch für die EhrenamtlerInnen in den kommunalen Vertretungen?

Laut §4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b der Corona-Impfverordnung haben „Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, … bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, …“ eine Impfberechtigung mit erhöhter Priorität. Soweit so gut.

Was sind nun besonders relevante Positionen in den Verwaltungen? Darüber entscheidet (kommunale Selbstverwaltung) die jeweilige Verwaltung bzw. der Dienstherr, aber es sind solche, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen Verwaltung zwingend erforderlich sind (zB wegen der Spezialisierung, der Eingebundenheit in die Krisenbewältigung oder auch bei erheblichen Außenkontakten).

Und die Mitglieder der kommunalen Vertretungen? Dazu sagt das Innenministerium: „Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der kommunalen Kollegialorgane, welche zugleich auch Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, werden zusätzlich auch die ehrenamtlichen Mandatsträger als Mitglieder der Gruppe in „besonders relevanten Positionen“ zu betrachten sein.“ !

Ohne die Kommunen geht es beim Impfen nicht!

Ohne die Kommunen geht es beim Impfen nicht!

Stellungnahme des Vorstandes der SGK Brandenburg e.V.

Etwas mehr als ein Jahr, nachdem das erste Mal das Coronavirus in Deutschland entdeckt wurde, stehen bereits die ersten Impfstoffe zur Verfügung und es konnte deutschlandweit mit den Impfungen begonnen werden. So auch in Brandenburg. Damit konnte ein Meilenstein im Kampf gegen das Sars-Cov-2 Virus erreicht werden. Denn die Schutzimpfung ist ein elementarer Baustein, um das Leben aller wieder in „normale“ Bahnen zu lenken. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Impfprozess so vollständig wie nötig, aber auch so zügig wie möglich erfolgt.

Mittlerweile wurden die ersten Impfzentren eröffnet – unter anderem in Potsdam, Cottbus, Schönefeld oder Prenzlau. Schwierigkeiten zeigen sich aber dann, wenn ein Mangel an Impfstoffen dafür sorgt, dass es zwar ein Impfzentrum gibt, das aber mangels ausreichender Medikamente die Arbeit gar nicht erst aufnehmen kann oder aber wieder einstellen muss. Wie jüngst in Eberswalde. Hinzu kommt, dass in den vorhandenen Stellen statt der wünschenswerten bis zu 600 Impfdosen oft nur 70 verimpft werden können. Auch die Herausforderung in einem Flächenland, die zentralen Zentren tatsächlich zu erreichen, sorgt nicht nur für Unmut und offene Fragen bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch für eine deutliche zeitliche Verzögerung.

Angesichts dieser logistischen Herausforderungen stellt sich vielen kommunal Verantwortlichen nun die Frage, ob das bisher praktizierte System, welches in wesentlichen Bereichen von der Perspektive der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt wird, für die weiteren Impfphasen ausreichend tragfähig und belastbar sein wird. Als Menschen, die ehren- und hauptamtlich in der Verantwortung in ihren kommunalen Wirkungsbereichen stehen, haben sie tagtäglich mit den Menschen zu tun; sie sind in der Regel auch die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen relevanten Fragen vor Ort. In den Kommunen weiß man um die vorhandenen Räumlichkeiten, kann Fragen der Logistik schneller einschätzen und ist Hort der Daten, die für die weitere Impfstrategie erforderlich sind. Von den Kommunen gehen auch gerade zahlreiche Initiativen aus, wie z. B. die so genannten „Kümmerer“ die Impfwillige unterstützen oder Ehrenamtliche, die den Transport der Bürgerinnen und Bürger zu den Impfzentren übernehmen bis zu Überlegungen, die Impfungen – vielleicht mittels Impfbus – zu den Menschen in den Städten und Dörfern zu bringen.

Mit einer stärkeren Einbindung der Kommunen in die laufenden Prozesse und einem einheitlichen Handeln, auch über die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Landräten und Landrätinnen hinaus, kann es gelingen, dass die so dringend notwendige, weitgehende Durchimpfung so zügig und so strukturiert wie möglich gelingt. Die Kommunen sind bereit dabei zu unterstützen, damit wir alle bald wieder zu einem normalen Alltag zurückkehren können.

Brandenburg – Land des Bürgerbudgets von Lars Stepniak-Bockelmann

Brandenburg – Land des Bürgerbudgets von Lars Stepniak-Bockelmann

Lars Stepniak-Bockelmann, Projektverantwortlicher „Eberswalder Bürgerbudget“ und Vorsitzender der SPD Bernau

Diesen Slogan gab Frankfurt (Oder) unserem Bundesland im letzten Jahr. Denn Brandenburg ist bundesweit Spitzenreiter bei dieser besonderen Form der Bürgerbeteiligung. Über ein Drittel aller deutschen Bürgerhaushaltsverfahren haben ihr Zuhause in der Mark und fast jede zehnte Kommune hier nutzt dieses Beteiligungsinstrument.

Vor allem in den letzten zehn Jahren gab es eine rasante Entwicklung. Das lag vor allem am Eberswalder Bürgerbudget. Doch zunächst stellt sich die Frage „Was ist denn eigentlich ein Bürgerhaushalt?“.

Kurz gesagt: es ging immer um Beteiligung der Bürger*innen an den kommunalen Finanzen. Die Idee dazu schwappte vor 20 Jahren aus Brasilien (Porto Alegre), aber auch aus Neuseeland (Christchurch) nach Deutschland hinüber.

Im Land der Dichter(*innen) und Denker(*innen) wurde das Verfahren typisch „deutsch“ umgesetzt: sehr formell, stark reglementiert und natürlich nur beratend. Zudem gab es begleitend häufig noch dicke Broschüren mit Haushaltspositionen, Kennzahlen und Erläuterungen aus dem Zahlendschungel.

Der Gedanke, den Haushalt einer Stadt oder Gemeinde lesbarer zu gestalten, ist löblich. Doch er geht möglicherweise an den Interessen der Menschen etwas vorbei, auch wenn ich persönlich die Lektüre eines Haushaltsplans oder eines Jahresabschlusses spannend empfinde, so weiß ich immer, dass ich diesbezüglich sehr speziell bin. Dieses Gefühl hatte aber nicht jede Kämmerei zur damaligen Zeit.

Die Kommunen riefen dann zur Beteiligung auf und dem Ruf folgte größtenteils eine gewisse Gruppe von Menschen, die nicht selten männlich, älter, weiß und studiert waren sowie über ein gewisse Mobilität, zeitliche Flexibilität und rhetorische Fähigkeiten verfügte.

Es wurden Vorschläge eingereicht und die Verwaltungen schrieben seitenlange Begründungen. Dies wurde dann gebündelt der Kommunalpolitik zur Beschlussfassung vorgelegt. Der große Erfolg blieb aus und diese gesamte Herangehensweise ist sicherlich auch ein Grund, weshalb mehr gestorbene als aktive Bürgerhaushalte existieren.

Doch womöglich stimmt diese Aussage nicht mehr, denn die Bürgerhaushaltsfamilie hat in den letzten Jahren großen Zuwachs erfahren. Vor allem im Osten Deutschlands erfreuen sich Bürgerbudgets in kleinen und mittleren Kommunen großer Beliebtheit.

Vor zehn Jahren gab es in Brandenburg eine Handvoll Kommunen, die bereits Bürgerhaushalte durchführten – bspw. die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Senftenberg in der Lausitz, aber auch die Barnimer Kreisstadt Eberswalde.

Seit 2008 wurden die Eberswalderinnen und Eberswalder an der Aufstellung des Haushaltsplanes beteiligt. Zugegebenermaßen war das alte Verfahren – ein konsultativer Bürgerhaushalt – nur bedingt von Erfolg gekrönt und konnte nicht wirklich zum Mitmachen animieren. Daher wurde 2012 nach einem neuen Verfahren Ausschau gehalten. Es sollte vor allem einfach, transparent und durchlässig sein. Zudem war es wichtig, dass die Resultate sichtbar sind und das Verfahren direktdemokratische Elemente trägt.

So entstand das Eberswalder Bürgerbudget. Man kann das ganze Jahr über Vorschläge einreichen und diese werden durch die Fachämter geprüft. Es gibt klare Kriterien, die in einer Satzung festgeschrieben wurden. So darf ein Vorschlag nicht mehr als 15.000€ kosten, durch die Stadt umsetzbar sein und keine Feier darstellen. Außerdem dürfen Begünstigte eine dreijährige Pause einlegen und keine Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten, damit es nicht immer „dieselben Gewinner“ sind.

Die Abstimmung ist übrigens bindend. Das, was die Eberswalderinnen und Eberswalder am sog. „Tag der Entscheidung“ abstimmen, wird auch so umgesetzt. Nun könnte man meinen, dass vorher viele Vorschläge aussortiert werden – aber durchschnittlich sind 66% der Vorschläge gültig und gehen in die Abstimmung.

Übrigens ist die Abstimmung in Eberswalde sehr speziell: es wird vor Ort mit Stimmtalern abgestimmt. Hier hat ihre Stimme wirklich Gewicht: genauer gesagt 47,75 Gramm – so viel wiegen nämlich die 5 Stimmtaler, die jede*r Abstimmungsberechtigte erhält. Für jeden gültigen Vorschlag steht eine Vase bereit, die gefüllt werden möchte. Am Abend wird ausgezählt und das Ergebnis verkündet. Der Bürgermeister überreicht den Gewinner*innen dann die Danketaler, die bei den Projekten daran erinnern, dass die Eberswalderinnen und Eberswalder es ermöglicht haben.

Das erste Bürgerbudget fand 2012 in kleinerem Rahmen statt. Damals beteiligten sich 304 Eberswalderinnen und Eberswalder. Im zweiten Jahr gab es mit 1.011 eine lange Schlange, die über den Marktplatz entlang ging – um es zu verdeutlichen: da standen ziemlich viele Menschen an, um sich zu beteiligen. Es gab sogar einige Leute, die sich einfach anstellten, ohne zu wissen, was am Ende der Schlange auf sie wartet. Sie wurden dann quasi „zufällig“ und im Vorbeigehen beteiligt.

Wir mussten dann umziehen mit der Veranstaltung und haben sie zudem attraktiver gemacht. Zum Einen fand die Abstimmung nicht mehr unter der Woche an einem Abend statt, sondern nun an einem Samstag von 10 bis 18 Uhr und zum Anderen nehmen wir das Wort Beteiligungskultur sehr wörtlich und umrahmen die Abstimmungsveranstaltung mit Live-Musik, leckeren Speisen und Getränken sowie verschiedenen Mitmachangeboten.

9 Jahre. 9 Eberswalder Bürgerbudgets. 900.000€. 907 Vorschläge und 84 Gewinnerprojekte.

Zuletzt nahmen erneut über 2.500 Eberswalder*innen an der Abstimmung teil. Neu war die alternative Möglichkeit, online über das Eberswalder Bürgerbudget abzustimmen. Es sollte wie bei der Vor-Ort-Abstimmung einfach sein, die Stimmtaler auf die Vorschläge zu verteilen. Hierzu habe ich mal recherchiert und mit meinen privaten Daten an der Abstimmung eines anderen Bürgerbudgets teilgenommen. Dort musste ich Vorname, Nachname, E-Mail, Geburtsdatum, Straße, Stadt und Postleitzahl angeben, mir ein Passwort ausdenken, es wiederholen und die Bestätigungsmail anklicken. Dann war ich registriert und musste 1-2 Tage warten, dass meine Daten mit dem Melderegister abgeglichen wurden. Ich durfte natürlich nicht abstimmen, aber nach diesem Aufwand hatte ich auch keine wirkliche Lust mehr auf Beteiligung.

Hier in Brandenburgs Nordosten wollen wir es simpel gestalten. Es wurden der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum abgefragt. Um sicherzustellen, dass es wirklich die Person ist, wurden zur die letzten drei Zeichen der Personalausweisnummer abgefragt. In der gleichen Maske konnte man die Vorschläge für seine 5 Stimmtaler auswählen und direkt abstimmen. So wurden ca. 9.000 gültige Stimmtaler in die digitalen Vasen eingeworfen.

Es ist aber nicht selbstverständlich, dass eine Stadt solch ein Beteiligungsverfahren entwirft, umsetzt und es beständig weiterentwickelt. Dazu braucht es eine beteiligungsfreundliche Verwaltungsführung, eine Stadtpolitik, die sich als Mittlerin sieht und nicht zuletzt eine Einwohnerschaft, die diese Möglichkeiten nutzt. Kurzum: die Rathaustür sollte offen sein für gute Ideen.

Für Eberswalde hat es sich bisher ausgezahlt. Jedes Jahr aus Neue gibt es ein buntes Potpourri an Ideen. Sowohl der Verwaltung als auch der Politik steht es frei, weitere Vorschläge umzusetzen, die nicht durch das Bürgerbudget finanziert werden.

Positiv zu erwähnen ist auch, dass die Beteiligung am Bürgerbudget jung und weiblich ist. Seit Beginn der Datenerhebung haben immer mehr Frauen als Männer teilgenommen (auch überproportional der gesamten Stadtbevölkerung gegenüber). Vor allem bei Frauen zwischen 30 und 45 Jahren nehmen über 11% der Wahlberechtigten teil.

Eine weitere Überraschung liegt bei der Stimmgewalt der kleinen dörflichen Ortsteile. Viele Kommunen befürchten bei der Einführung, dass die bevölkerungsreiche Stadtmitte das Rennen macht. Es zeigt sich aber nicht nur bei uns, dass vor allem Projekte aus der Peripherie gewinnen. Dies liegt nicht zuletzt an der Gemeinschaft in den kleinen Ortsteilen – ein Zusammenhalt, der der Kernstadt möglicherweise nicht so geläufig ist.

Diese Erkenntnisse tragen wir sowohl beim Bundesnetzwerk „Bürgerhaushalt“ als auch beim Runden Tisch „Bürgerhaushalte in Brandenburg“ zusammen. Bisher gibt es alleine in Brandenburg mindestens 19 Töchterverfahren, also Bürgerhaushalte nach dem Eberswalder Modell mit entsprechenden Satzungen. Und gerade erreichte mich die Information, dass in der Uckermark weiterer Nachwuchs zu erwarten ist.

Ein Bürgerbudget hat nicht den Anspruch, eine Vision für die Entwicklung einer ganzen Stadt zu liefern. Hier geht es darum, sichtbare Ergebnisse zu liefern und Projekte umzusetzen. Die Einwohner*innen können selber entscheiden und im nächsten Jahr die Resultate sehen. Es schafft Vertrauen und aktiviert die Gesellschaft. Es wird übrigens je nach Kommune zwischen einem und acht Euro je Einwohner*in in das Bürgerbudget gesteckt.

Es gibt aber auch Verwaltungen, die behaupten, einen Bürgerhaushalt umzusetzen, weil sie ihren Haushaltsplan ins Internet hochladen. Man sieht: wir haben noch einen langen Weg vor uns.

Die Zuversicht bleibt: keine Frühaufsteher wie Sachsen-Anhalt, keine Hochdeutschkenntnisse wie Baden-Württemberg, sondern „Brandenburg – Land des Bürgerbudgets“.

Wer bekommt wie viel? Reibungspunkt Aufwandsentschädigungssatzung
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Wer bekommt wie viel? Reibungspunkt Aufwandsentschädigungssatzung

 

von Maximilian Wonke, Bürgermeister der Gemeinde Panketal und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg

Satzungen sind die „kleinen Gesetze“ der Kommunen. Der Rahmen für diese kleinen Gesetze ist natürlich eng gesteckt, sind doch Kommunen das letzte Glied der staatlichen Hackordnung. Doch sind sie so dicht am Bürger wie keine andere Institution und können daher ortsangepasst oft am besten auf die Bedürfnisse und Erfordernisse, besonders durch Satzungen, eingehen. Eine Satzung, die meist nur zum Zeitpunkt ihres Beschlusses im öffentlichen Fokus steht und gerne zum Politikum wird, ist die Aufwandsentschädigungssatzung.

Die Kreistagsabgeordneten, Stadtverordneten oder Gemeindevertreter müssen nämlich darüber entscheiden, wie viel Geld sie sich selbst pro Sitzung und Monat ihrer Tätigkeit „gönnen“. Kann man dann eigentlich noch von Ehrenamt sprechen, wenn man für den geleisteten Aufwand Geld erhält? Was ist dem Aufwand angemessen? Die Diskussion wird in der Regel ein halbes Jahr nach Kommunalwahlen mitunter heiß geführt, wenn die Verwaltungen dazu neue aktualisierte Vorlagen einbringen. Doch dabei gibt es klare Rahmen, die einzuhalten sind, wobei manche Vorgaben auch auf Missverständnis stoßen.

Vorgaben des Landes

Grundlage der Aufwandsentschädigung bildet §30 Absatz 4 unserer Kommunalverfassung (kurz: KommVerf): „Gemeindevertreter haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Sie können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.“ Hier kommen schon zwei Dinge auf, die zeigen, wie die Kommunen selbst entscheiden dürfen. Erstmal heißt es „können“ und dann „angemessen“.

Nun gibt es jene, die gerne, weil es opportun ist sagen, dass ein Ehrenamt gar kein Geld bekommen sollte. Doch Ehrenamt ist eben nicht gleich Ehrenamt. Gerade in diesen Zeiten haben wir erlebt, wie wichtig das Funktionieren des Staates ist – und zwar besonders auf der untersten Ebene. So sind Gemeindevertreter, Stadtverordnete oder Kreistagsabgeordnete eben nicht x-beliebige ehrenamtlich Tätige. Auch wenn es nicht jeder so sieht: Sie erfüllen eine staatstragende Aufgabe! Kommunale Mandatsträger stehen zu Ihren Kommunen in einem beamtenähnlichen Verhältnis! Sie schwören einen Eid und haben neben vielen Rechten auch zahlreiche Pflichten. So könnte das bewusste unentschuldigte Fernbleiben einer Sitzung sogar geahndet werden (vgl. § 25 KommVerf). Soweit sollte es normalerweise nicht kommen. Jedoch rechtfertigt dies mehr als genug, weshalb ehrenamtliche Kommunalpolitiker nicht nur eine Entschädigung erhalten können sondern sollen.

Zur Thematik der Angemessenheit hat das Land keine klaren Vorgaben gemacht – und das ist auch gut so. Allerdings hat es nach oben hin Grenzen eingezogen, an denen man sich gut orientieren kann. Sie sind in der Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung (ist Deutsch nicht eine schöne Sprache?) geregelt.

Diese KomAEV legt den Maßstab an die Größe der zu vertretenden Bevölkerung an. In Gemeinden oder Städten unter 5.000 Einwohner dürfen dies für den Mandatsträger höchstens 70 Euro pro Monat sein. Einer oder einem Kreistagsabgeordneten eines Kreises mit mehr als 150.000 Einwohnern sind höchstens 320 Euro vergönnt. Dazu kommen sogenannte Sitzungsgelder für die Teilnahme an vorbereitenden Sitzungen. Der feucht-fröhliche Stammtischabend einer lokalen Wählergruppe würde schwer darunter fallen, deren Fraktionssitzung aber schon, auch wenn manchmal zwischen beidem die Grenzen fließend scheinen. Weiter werden Entschädigungen geregelt für diverse zusätzliche Funktionen wie Ausschuss- und Fraktionsvorsitze. Fraktionen als solche können auch Gelder erhalten, um ihre Geschäftszwecke zu erfüllen. Diese dürfen nach aktueller Rechtsprechung nicht ausschließlich nach der Anzahl der Mitglieder berechnet werden.

Bei den möglichen Ausgaben für Fraktionsgelder sollte vor Beschluss der Satzung darauf geachtet werden, dass Mitgliedschaften in kommunalen Vereinigungen – wie der SGK – explizit vorgesehen werden. Jedes Mitglied der Fraktion, darunter fallen auch die Sachkundigen Einwohner, sollte in den Genuss der Kompetenz der SGK kommen dürfen.

Schwach(e)stellen

Die getroffenen Regularien auf Landesebene bilden ein robustes Gerüst, das aber auch einige Schwachstellen hat, die es zu diskutieren gibt. Fallen Kommunalpolitiker zum Beispiel durchgängig mehrere Monate aus, steht ihnen für die Abwesenheit keine Entschädigung mehr zur. Doch die Frage nach dem dauerhaften Vertreter ist interessant.

Sollte dieser oder diese nicht dann die zusätzlichen Aufwands-entschädigungen erhalten? Die Vertreterin oder der Vertreter bekommt diese nur anteilig. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange diese Vertretung anhält. Eine Frage, die sich nach meinem Dafürhalten im Innenverhältnis des Gremiums klären müsste. Einfach gesagt: Bleibt bspw. ein Fraktions- oder Ausschussvorsitzender unabsehbar lange seinem Amt fern, sollte ein neuer benannt oder gewählt werden.

Ebenfalls interessant ist die Rolle der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher zu sehen. Diese sind per Definition – und das war auch in den CoronaEindämmungsverordnungen dem letzten klar geworden – keine Vertretungskörperschaften, da Ortsteile keine Gebietskörperschaften sind. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf beratende und hinweisende Funktionen, garniert mit einigen Repräsentationsaufgaben. Dadurch kann nur erklärt werden, warum Ortsbeiräte in der KomAEV seit einer Änderung vom 8. Juli 2019 ganz unter den Tisch fallen und keinerlei Erwähnung mehr finden. Also greift – ohne eine in der Verordnung festgelegte Höchstgrenze – die Kommunalverfassung, in der wiederum nur von der Angemessenheit die Rede ist. Aus meiner Sicht eine Regelungslücke, die nun örtlich verschieden gelöst wird.

Der Vergleich mit den Nachbarn In unseren benachbarten Bundesländern sind die Summen der Aufwandsentschädigungen durchaus ähnlich – bis auf eine Ausnahme.

Schauen wir mal in die Mitte Brandenburgs: nach Berlin. Gemeindevertreter oder Stadtverordnete gibt es hier nicht – aber Bezirksverordnete, die man bevölkerungstechnisch den Kreistagsabgeordneten gleichsetzten kann. In Berlin richten sich deren Entschädigungen nicht nach unterschiedlichen, je nach Bezirk unterschiedlichen Satzungen, die per Ministererlass festgesetzte

Höchstgrenzen haben, sondern sind klar geregelt. Ein Bezirksverordneter erhält genau 15 Prozent dessen, was ein Mitglied des Abgeordnetenhauses bekommt. Seit der letzten Erhöhung vom 1. Januar 2020 mit 937 Euro ein lohnenswerter Nebenverdienst – ja, das ist monatlich. Die oder der Vorsitzende einer BVV erhält zusätzlich das Zweifache der Grundentschädigung. Glücklich, wer da noch von „Aufwands“-Entschädigung oder Nebenverdienst sprechen kann. Für die weiten und komplizierten Wege, die ein BVV-Mitglied durch den VerkehrsDschungel auf sich nehmen muss, ist eine Pauschale von 41 Euro vorgesehen. Eine Kommentierung in Bezug auf die Schuldenlast dieses Bundeslandes erspare ich den Lesern an dieser Stelle lieber.

Fazit

Im Grunde genommen sind zwei Dinge festzuhalten: Kommunalpolitiker sollen für ihre Tätigkeit angemessen entschädigt werden.

Das Land regelt einfach und nachvollziehbar die Höchstsätze, an denen sich Stadtverordnete und Gemeindevertreter sehr gut orientieren können. Nebenausgaben der Fraktionen wie die für Technik, Kommunikation oder auch Beiträge zu kommunalpolitischen Vereinigungen sollten dabei nicht unter den Tisch fallen, sondern gehören ebenso dazu.

Strategien der „Neuen Rechten“ – Kontern leicht gemacht! von                                                 Inka Gossmann-Reetz, MdL
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Strategien der „Neuen Rechten“ – Kontern leicht gemacht! von Inka Gossmann-Reetz, MdL

Inka Gossmann-Reetz ist seit 2014 Mitglied des Landtages, stellvertretende Vorsitzende der SPD Fraktion, innenpolitische Sprecherin als auch Sprecherin für den Themenbereich „Bekämpfung Rechtsextremismus“ der SPD-Fraktion sowie Mitglied im Ausschuss für Inneres und Kommunales und Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission. Daneben ist sie SPD-Vorsitzende in Hohen Neuendorf, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Hohen Neuendorf und Beisitzerin im Landesvorstand der SPD Brandenburg.

In Brandenburg und in Thüringen lagen den zuständigen Verfassungsschützern genügend Beweise vor, um die dortigen Landesverbände der AfD als sogenannte Verdachtsfälle einzustufen. Das bedeutet, dass sie als eine ernsthafte Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung unseres Landes anzusehen sind. Die Einstufung der AfD-Brandenburg war eine logische und zwingende Schlussfolgerung, die es dem Verfassungsschutz nun auch erlaubt, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Damit soll der Verdachtsfall, dass es sich beim Landesverband um eine extremistische Bestrebung gegen die Verfassung handelt, geprüft werden.

Diese Einstufung ist ein Weckruf an die Gesellschaft, sich die Aktivitäten dieser Partei und ihrer verbündeten Organisationen genau anzuschauen: Die AfD in Brandenburg und in Thüringen ist Teil einer größeren Bewegung, der sogenannten „Neuen Rechten“. Im Gegensatz zu NPD, DVU oder der Neonazi-Szene in den 90er Jahren arbeiten diese Akteure intensiv und erfolgreich zusammen: Es gibt personelle und organisatorische Überschneidungen, die Akteure tauschen sich regelmäßig aus, sie professionalisieren die Kommunikation nach außen und haben durch die Wahlerfolge Zugriff auf Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung und auf die Personal- und Sachmittel, die gewählten Abgeordneten zustehen.

Die Absicht dahinter ist von den Akteuren selbst öffentlich ganz klar benannt worden: 2017 erklärte der neurechte Verschwörer Elsässer „Fünf Finger kann man immer brechen, aber zusammen sind sie eine Faust.“ Als Beispiele für die Finger nannte er Pegida, IB, AfD, 1-Prozent und Compact. Der Sinn dieser martialischen Sprache erschließt sich für die Akteure dieser Vereinigungen sofort: Die Faust als Symbol für den Kampf gegen den ihnen verhassten Staat und die von ihnen abgelehnte freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Neu ist dabei die Arbeitsteilung: Während der harte Kern der neuen Rechten intern ganz klar rechtsextremistisch auftritt, fressen die Akteure nach außen Kreide. Finden die rechtsextremen Äußerungen den Weg nach außen oder werden als rechtsextremistisch benannt, so werden die Äußerungen öffentlich als „Ausrutscher“ bezeichnet oder mit Hinweis auf irgendein anderes Thema beschönigt bzw. und die nächste Empörungswelle gestartet. Im Gegensatz zu früheren ideologischen Kämpfen zwischen rechtsextremen Vereinigungen halten sich die Akteure heute gegenseitig den Rücken frei, suchen dabei gleichzeitig den Anschluss zu weniger radikalen Bewegungen, an die sie bei emotional aufrüttelnden Themen anknüpfen wollen.

Brandenburger AfD-Vertreter halten dabei enge Kontakte zu Vereinen, die sich selbst beschönigend als „patriotische Bürgerbewegung“ bezeichnen Organisationen wie „Zukunft Heimat“, ProMitsprache, „Die Mühle Cottbus“, „Sezession“ und neurechte Blogger. Die AfD Brandenburg ist personell so eng mit diesen Organisationen verflochten, dass eine interne Abgrenzung nach rechts unmöglich erscheint – und sie ist auch offensichtlich nicht erwünscht Das sich ergebende Bild entspricht der Absicht der neurechten Verschwörer: Den rechtsradikalen Kern verschleiern, emotionale Empörung über vermeintliche Missstände schüren und radikale Kräfte in der AfD unterstützen, um über die AfD Gestaltungsmacht in den Parlamenten zu erlangen.

Darum müssen wir uns ganz klar darüber sein, wie die Propaganda dieser Akteure funktioniert, welche Zermürbungsstrategien sie anwenden und wie wir uns dagegen erfolgreich zur Wehr setzen können.

Unsere Verfassung billigt Parteien eine privilegierte Rolle bei der politischen Meinungsbildung zu.  Im Anschluss soll es einen Wettbewerb zwischen den Parteien um die besten Lösungen für gesellschaftliche Fragen geben, über den die Wähler dann in allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen abstimmen. Die AfD erkennt dieses Prinzip nicht an: Die Akteure sprechen in Bezug auf andere Parteien immer von „ den Altparteien“, die Wähler werden als „Schlafschafe“ tituliert. Das hat mit einem Wettbewerb um Sachfragen nichts mehr zu tun, sondern ist eine ganz klar abwertende Propaganda.

Unsere Verfassung garantiert das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift frei zu äußern und sich frei zu informieren, sie garantiert die Freiheit der Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit und die Freiheit der Kunst. Die AfD wiederum erkennt dieses Prinzip nicht an: Die Akteure bezeichnen Zeitungen und Rundfunksender bei ihnen missliebiger Berichterstattung als staatlich gelenkte „Lügenpresse“, sie bedrohen Journalisten. Die Verächtlichmachung von Presse und das Vertrauen in diese sukzessiv zu zerstören, ist ein gezielter Schritt zur Destabilisierung einer freien Gesellschaft.

Unsere Verfassung garantiert die Menschenwürde für alle Menschen.

Akteure der AfD äußern immer wieder öffentlich, dass bestimmte Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Abstammung oder aufgrund ihrer Religion nicht integrierbar oder kriminell seien, insbesondere die Unterstellung der „importierten sexualisierten Gewalt“.  Damit verletzen sie die Menschenwürde der Betroffenen.

Darüber hinaus garantiert die Verfassung die freie Ausübung der Religion. Akteure der AfD behaupten immer wieder, dass bestimmte Religionen nicht nach Deutschland gehören, was wiederum eine Verletzung der Religionsfreiheit ist.

Unsere Verfassung garantiert das individuelle Recht auf Asyl.

Akteure der AfD behaupten immer wieder pauschal, dass das Asylrecht eigentlich nur missbraucht werden würde, um aus wirtschaftlichen Gründen einzuwandern, und fordern daher pauschal die Abschiebung ohne Gerichtsverfahren.

Dabei garantiert die Verfassung den individuellen Rechtsschutz vor ordentlichen Gerichten.

Unsere Verfassung garantiert die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Akteure der AfD behaupten, es gäbe zuviele Gleichstellungsprojekte und Frauen sollten sich auf „ihre natürliche Bestimmung“ konzentrieren, weil Deutschland ansonsten aussterben würde. Damit stellt sich die AfD aktiv gegen das Staatsziel der Gleichberechtigung.

Unsere Verfassung schreibt als Staatsziel die Verwirklichung eines vereinten Europas fest.

Akteure der AfD bekämpfen dieses Ziel. Unter dem Schlagwort „Ethnopluralismus“ fordern sie die Abgrenzung von angeblichen kulturell homogenen Staatsvölkern, die sich nicht vermischen sollten.

Nicht zuletzt verbietet unsere Verfassung, die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt einzuschränken.

Akteure der AfD fordern, dass bestimmte Grundrechte nur für Deutsche gelten sollten. Damit würde aber der Wesensgehalt der Grundrechte für Nicht-Deutsche eingeschränkt werden.

Alle diese Äußerungen verdichten das Bild, dass es sich bei der AfD nicht (mehr) um eine Partei handelt, die Sachfragen lösen will, sondern dass die Akteure dieser Partei einen vollkommen anderen Staat wollen: Einen völkischen Staat, in dem Freiheitsrechte nur für bestimmte Personen gelten, in dem der Rechtsschutz nur bestimmten Personen gewährt wird, in dem Vertreter anderer Parteien rechtlos gestellt werden sollen, in dem Presseberichterstattung, Kunst und Kultur politisch gesteuert werden. Dabei sind die Akteure nicht mehr an einer Sachdiskussion interessiert, sondern das Hauptaugenmerk liegt in der Verächtlichmachung anderer Parteien, Regierungen und demokratischer Strukturen: Die Arbeit der Akteure in den Parlamenten beschränkt sich meist auf das Einbringen von Schaufensteranträgen und das Vorbringen gezielter Provokationen, um der Anhängerschaft Raum zu geben für empörte Kommentare. Dabei wird von diesen Akteuren immer wieder das Bild von vermeintlichen „Eliten“ gebraucht, die gemeinsam mit den „Altparteien“ und der „Lügenpresse“ gegen die „wahren Interessen“ des Volkes agieren würden.

Wie also damit umgehen?

  1. Ruhe bewahren. Die AfD funktioniert nur als Empörungsmaschine.
  2. Die Provokationen ruhig und sachlich kontern. Die inhaltliche Tiefe der meisten AfD-Anträge ist sehr überschaubar.
  3. Strafbare Äußerungen von AfD-Akteuren konsequent anzeigen. In sozialen Medien die Beiträge melden und Trolle auf den eigenen Seiten konsequent blockieren.
  4. Die verfasssungsrechtlichen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung immer wieder öffentlich kommunizieren. Die Akteure der AfD zitieren gerne unvollständig und aus dem Zusammenhang heraus gerissen.
  5. Augen auf bei Wahlen in unseren kommunalen Vertretungen oder Parlamenten. Wenn AfD-Akteure Mandate gewonnen haben, so können sie diese selbstverständlich frei ausüben. Aber es bedeutet eben nicht – wie von ihnen suggeriert wird – dass die anderen Mandatsträger die laut Geschäftsordnung den einzelnen Fraktionen zustehenden Sitze in Gremien auf Vorschlag der AfD besetzen müssen. Im Gegenteil: Es handelt sich immer um Personen, die das Vertrauen der anderen Mandatsträger erhalten müssen. Und wenn der Wahlvorschlag nicht vertrauenswürdig erscheint, dann sollte dieser auch nicht gewählt werden.
  6. Konsequenzen ziehen: Wenn AfD-Akteure in Gremien die Arbeit der Gremien sabotieren, dann sollen und müssen diese abgewählt werden.
  7. Das Umfeld im Blick haben: AfD-Akteure heuern trotz gegenteiliger Beteuerungen immer wieder Mitarbeiter an, die ganz ausgewiesene Extremisten sind und als Verbindung in die verbündeten extremistischen Vereinigungen dienen. Dies darf und muss öffentlich benannt und angeprangert werden.
  8. Lokale Aktivitäten wahrnehmen: Die „neuen Rechten“ suchen verstärkt den Anschluss an die Gesellschaft. Akteure engagieren sich in Elternvertretungen, in Sportvereinen, bei den Feuerwehren und bei Bürgerinitiativen. Sie versuchen, dort gesellschaftlich Anerkennung zu erreichen, um ihre völkische Propaganda salonfähig zu machen. Gerade im kommunalen Bereich geben sie den „guten Nachbarn“, aber dies muss vor Ort enttarnt werden.
  9. Zermürbungstaktiken erkennen und kontern: AfD-Akteure versuchen immer wieder, missliebige Personen aus der Zivilgesellschaft und Mandatsträger persönlich zu diffamieren und zu zermürben. Dazu wird die persönliche Integrität der Betroffenen in Frage gestellt, ihnen böse Absicht oder gar ein Plan zur „Abschaffung“ Deutschlands unterstellt. Diese Äußerungen können strafrechtlich relevant sein und sollten unbedingt zur Anzeige gebracht werden. Wichtig ist dabei, dass diese Strategien öffentlich gemacht werden, um die Betroffenen zu unterstützen und zu schützen.
  10. Parlamente arbeitsfähig halten: Die neurechten Akteure, torpedieren systematisch die Arbeit in den Parlamenten, indem immer wieder die gleichen Schaufensteranträge eingebracht werden oder AfD-Akteure die Behandlung missliebiger Anträge verhindern wollen. Hier empfiehlt sich eine Geschäftsordnung, die den ordnungsgemäßen Ablauf von Sitzungen und die parlamentarische Arbeit vor der Lähmung durch exzessive böswillige Anträge schützt. Denn mit der AfD ist eine neue Unkultur eingezogen, die wir bisher so nicht kannten: Es ist darum unsere Verantwortung, die parlamentarischen Abläufe mit neuen Regeln zu schützen, denn bisher haben sich alle Parteien an die traditionellen guten parlamentarischen Gepflogenheiten gehalten.
  11. Ähnlich sieht es mit Anfragen an die Verwaltungen aus: Die Verwaltung soll durch unsinnige und polemische Anfragen lahmgelegt werden, daher empfiehlt sich eine grundsätzliche Prüfung, ob die entsprechende Verwaltung überhaupt für diesen Sachbereich zuständig ist.
  12. Juristischen Rat einholen: Wir haben erfahren, dass die AfD gerne schnell mit Klagen droht, aber längst nicht so viele Prozesse gewinnt, wie sie behauptet. Die Drohung mit Klagen ist eine ganz klare Einschüchterungsstrategie, damit der politische Gegner aus Angst vor Kosten vor einer Auseinandersetzung zurück schreckt.

Es ist Aufgabe aller Demokraten, sich von den Akteuren der AfD nicht einschüchtern zu lassen: Wir haben in Europa und in Deutschland aller Unkenrufe zum Trotz ein starkes und erfolgreiches Gemeinwesen. Wir leben – aller Krisen zum Trotz – in einer der längsten friedlichen Epochen, die es jemals in Europa gegeben hat. Wir haben die Lehren aus der Vergangenheit gezogen und unsere Aufgabe ist es, denjenigen in den Arm zu fallen, die die Demokratie mit demokratischen Mitteln abschaffen wollen.

Dafür braucht es konsequent Haltung, Mut und Anstand. Und das alles haben wir in unserer sozialdemokratischen DNA.

Rettungsschirm für die Kommunen Brandenburgs

Rettungsschirm für die Kommunen Brandenburgs

Vor Kurzem erst wurde in den Medien berichtet, dass nach einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes in Brandenburg deren Mitglieder mit Mindereinnahmen von bis zu 913 Millionen Euro in diesem Jahr rechnen – resultierend aus sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Zu befürchten sei nicht nur, dass bestimmte – insbesondere freiwillige – Aufgaben mehr wahrgenommen werden könnten, sondern darüber hinaus auch, dass dies für viele Kommunen eine Notlage nach sich ziehen könnte.

Am 28 April nun gab es ein Spitzengespräch mit Vertretern sowohl der Landesregierung (Finanzministerin Katrin Lange und Innenminister Michael Stübgen) und den kommunalen Spitzenverbänden (Landrat Wolfgang Blasig für den Landkreistag Brandenburg und  Dr. Oliver Hermann für den Städte- und Gemeindebund mit den beiden Geschäftsführern – Paul-Peter Humpert und Jens Graf). Thema des Treffens war eine etwaige finanzielle Unterstützung der Kommunen in dieser Zeit.

Das Ergebnis:
– es soll eine Arbeitsgruppe „Kommunaler Rettungsschirm“, mit zwei Unterarbeitsgruppen, eingerichtet werden,
– die bis zur Sommerpause Vorschläge zur Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen vorlegen soll(en).

Angedacht ist, dass noch im Juli – auf der Grundlage der in der Arbeitsgruppen erarbeiteten Erkenntnisse – über die Ausgestaltung eines kommunalen Rettungsschirmes ein Beschluss gefasst werden könnte.

Geplant

  • die Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen in 2020 und 2012 im Vordergrund stehen
  • vorgeschlagen ist eine Öffnung des im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz verankerten Ausgleichsfonds sowie
  • eine Einzelfallhilfe für betroffene Kommunen aus dem 2 Mrd. Euro umfassenden Rettungsschirm des Landes

aber

  • ob zudem der kommunale Finanzausgleich angepasst werden muss, muss erst noch geprüft werden und
  • Corona-bedingte Sonderbelastungen auf der Ausgabenseite würden hingegen durch gesonderte Hilfsmaßnahmen von Land und Bund gemildert bzw. ausgeglichen (Kita-Beiträge, Krankenhäuser usw.).
Jahresplanung der SGK Brandenburg e. V. – Update

Jahresplanung der SGK Brandenburg e. V. – Update

Wie bei allem anderen hat Covid-19 auch Einfluß auf die Jahresplanung und die Arbeit der SGK Brandenburg. Unabhängig davon, dass es in der Zwischenzeit einschlägige Regelungen gibt, würden wir ohnehin weder unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch unsere Referentinnen und Referenten in die Gefahr einer Erkrankung bringen wollen.

Die ursprüngliche Planung für März und April lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Es geht ja nicht nur darum einige wenige Seminare auf die zweite Jahreshälfte zu verlegen, die Verteilung auf das Jahr ist ebenso durcheinander geraten, die Abstimmung der Seminare aufeinander sowie wie die Buchung der Referentinnen und Referenten, Orte, Verfügbarkeit, etc. 

Wir arbeiten aber gerade mit Hochdruck daran die Jahresplanung anzupassen und bitten solange um etwas Verständnis, dass das noch ein klein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann!


Der kommunale Haushalt – lesen, verstehen, gestalten und steuern am 13. Juni 2020 in Eberswalde
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Der kommunale Haushalt – lesen, verstehen, gestalten und steuern am 13. Juni 2020 in Eberswalde

Der kommunale Haushalt und die Haushaltsberatungen gehören zu den wichtigsten Kernelementen der Kommunalpolitik. In der besonderen Verantwortung der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger liegt es dabei unter anderem die Erfüllung von Pflichtaufgaben mit den Wünschen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen, aber auch die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen.

In diesem Seminar, das für Neulinge in der Kommunalpolitik ebenso geeignet ist wie für bereits erfahrene Kommunalpolitikerinnen und –politiker, sollen die Grundlagen und Grundbegriffe, das politische Ziel der Doppik und die Rechtsgrundlagen ebenso zur Sprache kommen wie die Ziele, Tipps und Tricks in den kommunalen Haushaltsberatungen.

Die SGK Brandenburg konnte dafür Paul Niepalla gewinnen, der als Verwaltungswissenschaftler theoretisches Wissen aber als erfahrener Kommunalpolitiker und Mitglied der Verwaltung darüber hinaus auch umfassende praktische Kenntnisse mitbringt.

Ablaufplan

10.00 – 10.30 Uhr Begrüßung und Vorstellung, Rachil Rowald (SGK Geschäftsführerin)

10.30 – 12.00 Uhr Der kommunale Haushalte Teil 1, Paul Niepalla

12.00 – 12.30 Uhr Mittagspause

12.30 – 14.00 Uhr Der kommunale Haushalt Teil 2, Paul Niepalla

Ein Teilnahmebeitrag wird nicht erhoben. Alle Interessentinnen und Interessenten sind ganz herzlich eingeladen! Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten ihren (kommunalen) Haushalt mitzubringen, um anhand praktischer Beispiele Allgemeines und Besonderes diskutieren zu können.

Wir freuen uns über Anmeldungen:

 

    • telefonisch unter 0331 / 730 98 200
    • per Fax 0331 / 730 98 202 oder
    • hier:

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Neuer Vorstand der SGK Brandenburg gewählt

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg wurde am 30. November dieses Jahres ein neuer Vorstand gewählt:

Vorsitzender: Christian Großmann (Erster Beigeordneter der Stadt Ludwigsfelde)

Erste stellvertretende Vorsitzende: Cornelia Schulze-Ludwig (Bürgermeisterin der Stadt Storkow/Mark)

Zweiter stellvertretender Vorsitzender: Frank Steffen (Bürgermeister der Kreisstadt Beeskow)

Schatzmeister: Uwe Schmidt (Sparkassendirektor a. D.)

Schriftführer: Daniel Keip (sachkundiger Einwohner)

Weitere Mitglieder des Vorstandes:

  • Inka Gossmann-Reetz (Mitglied des Landtages Brandenburg)
  • Daniel Kurth (Landrat des Landkreises Barnim)
  • Dr. Benjamin Grimm (Rechtsanwalt)
  • Katja Großmann (Mitglied in der Gemeindevertretung Linthe und im Ortsbeirat Linthe)
  • Karolin Geier (Mitglied in der Gemeindevertretung Niedergörsdorf)
  • Wiebke Papenbrock (Mitglied im Kreistag Ostprignitz-Ruppin)
  • Maximilian Wonke (Bürgermeister der Gemeinde Panketal)
  • Jennifer Collin (Fachbereichsleiterin in der Stadt Velten)

Die Geschäftsführerin, Rachil Rowald, ist weiterhin satzungsgemäß Mitglied des Vorstandes.