Umfrage: neues Logo der SGK Brandenburg – mit oder ohne Adler?

Liebe Mitglieder der SGK Brandenburg, die Zeiten ändern sich und die SGK Brandenburg entwickelt sich mit! Ein neuer Slogan, ein neues Logo sollen demnächst alle unsere Briefe, Zeitungen und Einladungen zieren. Thomas Irmer, langjähriges Vorstandsmitglied, hat dazu zwei Vorschläge erarbeitet. Einen mit und einen ohne Adler – aber schon die Abstimmung im Vorstand der SGK…

Liebe Mitglieder der SGK Brandenburg,

die Zeiten ändern sich und die SGK Brandenburg entwickelt sich mit!

Ein neuer Slogan, ein neues Logo sollen demnächst alle unsere Briefe, Zeitungen und Einladungen zieren. Thomas Irmer, langjähriges Vorstandsmitglied, hat dazu zwei Vorschläge erarbeitet. Einen mit und einen ohne Adler – aber schon die Abstimmung im Vorstand der SGK Brandenburg hat gezeigt, wie wichtig der Adler vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern ist. Oder ist es Zeit für einen Wechsel?

Wir sind ein Verein und deshalb entscheiden bei uns die Mitglieder!

Wir hätten gerne von euch gewusst: welcher Vorschlag gefällt euch besser?

Mit oder ohne?

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  • Familienleistungsausgleich bleibt

    Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen können aufatmen

    Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten.

    Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seit Beginn der Haushaltsberatungen klar für die Beibehaltung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz eingesetzt – und nun einen wichtigen Erfolg erzielt. Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg erklärt dazu: „Wir haben Wort gehalten und hart verhandelt. Es gab intensive Gespräche mit den Kommunen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise.

    Die Haushalte der Kommunen für 2025 sind dadurch gesichert, die Haushalte für 2026 werden deutlich weniger belastet. Ohne den Familienleistungsausgleich wären viele Kommunen zu drastischen Kürzungen gezwungen gewesen – etwa bei sozialen Angeboten, Kultur oder freiwilligen Leistungen. Das konnte trotz knapper Kasse im Land nun verhindert werden.“ Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion sagt: „Nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden freuen wir uns sehr darüber, dass man sich einigen konnte. Die Kommunen haben sowohl für den Haushalt 2025 als auch für das Jahr 2026 grünes Licht gegeben.

    Das liegt vor allem daran, dass die Koalition in entscheidenden Punkten noch einmal nachbessern und so die kommunalen Haushalte sichern konnte. Neben dem Familienlastenausgleich konnte unter Beachtung der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr bei der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs auf-gestockt werden.“ Durch die nun vereinbarten Änderungsanträge von SPD und BSW in den Haushaltsberatungen wird der § 17 beibehalten. Damit stehen im Jahr 2025 rund 155,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 153,5 Millionen Euro für den Familienleistungsausgleich zur Verfügung. Mit der kommunalen Familie ist vereinbart, dass diese im Jahr 2026 ebenfalls ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Dazu wird der Betrag, den die Kommunen vom Land erhalten (Verbundmasse) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden um 77 Mio. Euro reduziert. Das ist zwar ein erheblicher Einschnitt, allerdings durch den zeitlichen Vorlauf für die Kommunen entsprechend planbar. Die endgültige Bestätigung erfolgt im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Haushalts im Landtag.

    Gemeinsame Presseinformation der Fraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag
    Potsdam, 27. Mai 2025

     

  • Land: Leitlinie für Künstlerhonorare bei Ausstellungen – eine Idee auch für Kommunen?

    von Birgit Morgenroth (mog)

    Foto: Susanne Ruoff, o.T., 2010, Holz, Acrylfarbe, Ausstellung Galerie Ruhnke. Potsdam 

    Der Landtag hat im Sommer 2017 eine Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler in Einrichtungen der Landesverwaltung beschlossen. Nun liegt die Leitlinie des Kulturministeriums vor, die von allen Brandenburger Ministerien unterstützt wird. Künftig werden Ausstellungen von  Künstlerinnen und Künstler in den Räumen der Landesbehörden einheitlich honoriert. Das Honorar wird explizit als Anerkennung der künstlerischen Leistung gegeben und ist kein Produktionszuschuss. Gefördert werden vorrangig in Brandenburg lebende und/oder schaffende Künstler, die ein abgeschlossenes Kunststudium haben oder ihr künstlerisches Schaffen dokumentieren können.

    Initiiert wurde der Antrag von Prof. Dr. Ulrike Liedtke, kulturpolitischer Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie hat auf die prekäre Situation der meisten Brandenburger bildenden Künstler hingewiesen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen professioneller bildender Kunstschaffender, die allein vom Verkauf ihrer Kunst leben, beträgt 12.360 Euro. Schon aus diesem Grunde sei es wichtig, so Liedtke, dass alle Einrichtungen, die Ausstellungen präsentieren, dafür sensibilisiert werden, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Es geht um die Wertschätzung von künstlerisch-kreativer Arbeit. Der Antrag knüpft an eine Initiative auf Bundesebene an, die auf eine Ausstellungsvergütung von bildenden Künstlerinnen drängt, da der Urheberrechtsschutz im Bereich der bildenden Kunst wenig bedeutend ist. Während in der Literatur oder in der Musik die massenhafte Produktion eines erfolgreichen Werkes die Gage für die Kulturschaffenden vervielfältigt, ist es in der bildenden Kunst das Gegenteil: Künstler verkaufen Originale, also Einzelstücke. Eine Ausstellung ist somit ein Blick auf einmalige Werke und sollte ähnlich wie das Anhören eines Liedes entsprechend honoriert werden. Wenn dies nicht durch einen Eintrittspreis möglich ist, wie in einem öffentlichen Gebäude oder einem Café, kann eine Ausstellungsvergütung diese finanzielle Honorierung übernehmen.

    Die Kommunen und kreisfreien Städte können sich der Brandenburger Leitlinie anschließen und die Honorare dem Finanzvolumen ihrer Gemeinde oder Stadt anpassen. Jede Kommune verfügt über öffentliche Räume, die jetzt schon durch künstlerische Werke verschönert werden. Eine Ausstellung ist aber nicht nur zur Dekoration der Amtsräume da. Sie ist Ausdruck von Arbeit, regt manchmal zum Nachdenken an, manchmal hinterlässt sie Rätsel. Und es gibt Verfasserinnen und Verfasser, die von dieser Kunst ihren Lebensunterhalt bestreiten.

    Die Brandenburger Leitlinie sieht eine gestaffelte Vergütung vor, je nach Anzahl der Künstlerinnen und Künstler, die Ihre Werke präsentieren. Bei einer Einzelausstellung, die ein bis zwei Künstlerinnen und Künstler umfasst, werden 1000 Euro pro Teilnehmer bezahlt. Kleingruppen und Gruppenausstellungen erhalten 350 Euro bzw. 150 Euro als Honorar pro Kunstschaffenden.

    Auf der Homepage des MWFK ist die Leitlinie zu finden http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/851951

     

     

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    Strategien der „Neuen Rechten“ – Kontern leicht gemacht! von Inka Gossmann-Reetz, MdL

    Inka Gossmann-Reetz ist seit 2014 Mitglied des Landtages, stellvertretende Vorsitzende der SPD Fraktion, innenpolitische Sprecherin als auch Sprecherin für den Themenbereich „Bekämpfung Rechtsextremismus“ der SPD-Fraktion sowie Mitglied im Ausschuss für Inneres und Kommunales und Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission. Daneben ist sie SPD-Vorsitzende in Hohen Neuendorf, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Hohen Neuendorf und Beisitzerin im Landesvorstand der SPD Brandenburg.

    In Brandenburg und in Thüringen lagen den zuständigen Verfassungsschützern genügend Beweise vor, um die dortigen Landesverbände der AfD als sogenannte Verdachtsfälle einzustufen. Das bedeutet, dass sie als eine ernsthafte Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung unseres Landes anzusehen sind. Die Einstufung der AfD-Brandenburg war eine logische und zwingende Schlussfolgerung, die es dem Verfassungsschutz nun auch erlaubt, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Damit soll der Verdachtsfall, dass es sich beim Landesverband um eine extremistische Bestrebung gegen die Verfassung handelt, geprüft werden.

    Diese Einstufung ist ein Weckruf an die Gesellschaft, sich die Aktivitäten dieser Partei und ihrer verbündeten Organisationen genau anzuschauen: Die AfD in Brandenburg und in Thüringen ist Teil einer größeren Bewegung, der sogenannten „Neuen Rechten“. Im Gegensatz zu NPD, DVU oder der Neonazi-Szene in den 90er Jahren arbeiten diese Akteure intensiv und erfolgreich zusammen: Es gibt personelle und organisatorische Überschneidungen, die Akteure tauschen sich regelmäßig aus, sie professionalisieren die Kommunikation nach außen und haben durch die Wahlerfolge Zugriff auf Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung und auf die Personal- und Sachmittel, die gewählten Abgeordneten zustehen.

    Die Absicht dahinter ist von den Akteuren selbst öffentlich ganz klar benannt worden: 2017 erklärte der neurechte Verschwörer Elsässer „Fünf Finger kann man immer brechen, aber zusammen sind sie eine Faust.“ Als Beispiele für die Finger nannte er Pegida, IB, AfD, 1-Prozent und Compact. Der Sinn dieser martialischen Sprache erschließt sich für die Akteure dieser Vereinigungen sofort: Die Faust als Symbol für den Kampf gegen den ihnen verhassten Staat und die von ihnen abgelehnte freiheitlich-demokratische Grundordnung.

    Neu ist dabei die Arbeitsteilung: Während der harte Kern der neuen Rechten intern ganz klar rechtsextremistisch auftritt, fressen die Akteure nach außen Kreide. Finden die rechtsextremen Äußerungen den Weg nach außen oder werden als rechtsextremistisch benannt, so werden die Äußerungen öffentlich als „Ausrutscher“ bezeichnet oder mit Hinweis auf irgendein anderes Thema beschönigt bzw. und die nächste Empörungswelle gestartet. Im Gegensatz zu früheren ideologischen Kämpfen zwischen rechtsextremen Vereinigungen halten sich die Akteure heute gegenseitig den Rücken frei, suchen dabei gleichzeitig den Anschluss zu weniger radikalen Bewegungen, an die sie bei emotional aufrüttelnden Themen anknüpfen wollen.

    Brandenburger AfD-Vertreter halten dabei enge Kontakte zu Vereinen, die sich selbst beschönigend als „patriotische Bürgerbewegung“ bezeichnen Organisationen wie „Zukunft Heimat“, ProMitsprache, „Die Mühle Cottbus“, „Sezession“ und neurechte Blogger. Die AfD Brandenburg ist personell so eng mit diesen Organisationen verflochten, dass eine interne Abgrenzung nach rechts unmöglich erscheint – und sie ist auch offensichtlich nicht erwünscht Das sich ergebende Bild entspricht der Absicht der neurechten Verschwörer: Den rechtsradikalen Kern verschleiern, emotionale Empörung über vermeintliche Missstände schüren und radikale Kräfte in der AfD unterstützen, um über die AfD Gestaltungsmacht in den Parlamenten zu erlangen.

    Darum müssen wir uns ganz klar darüber sein, wie die Propaganda dieser Akteure funktioniert, welche Zermürbungsstrategien sie anwenden und wie wir uns dagegen erfolgreich zur Wehr setzen können.

    Unsere Verfassung billigt Parteien eine privilegierte Rolle bei der politischen Meinungsbildung zu.  Im Anschluss soll es einen Wettbewerb zwischen den Parteien um die besten Lösungen für gesellschaftliche Fragen geben, über den die Wähler dann in allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen abstimmen. Die AfD erkennt dieses Prinzip nicht an: Die Akteure sprechen in Bezug auf andere Parteien immer von „ den Altparteien“, die Wähler werden als „Schlafschafe“ tituliert. Das hat mit einem Wettbewerb um Sachfragen nichts mehr zu tun, sondern ist eine ganz klar abwertende Propaganda.

    Unsere Verfassung garantiert das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift frei zu äußern und sich frei zu informieren, sie garantiert die Freiheit der Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit und die Freiheit der Kunst. Die AfD wiederum erkennt dieses Prinzip nicht an: Die Akteure bezeichnen Zeitungen und Rundfunksender bei ihnen missliebiger Berichterstattung als staatlich gelenkte „Lügenpresse“, sie bedrohen Journalisten. Die Verächtlichmachung von Presse und das Vertrauen in diese sukzessiv zu zerstören, ist ein gezielter Schritt zur Destabilisierung einer freien Gesellschaft.

    Unsere Verfassung garantiert die Menschenwürde für alle Menschen.

    Akteure der AfD äußern immer wieder öffentlich, dass bestimmte Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Abstammung oder aufgrund ihrer Religion nicht integrierbar oder kriminell seien, insbesondere die Unterstellung der „importierten sexualisierten Gewalt“.  Damit verletzen sie die Menschenwürde der Betroffenen.

    Darüber hinaus garantiert die Verfassung die freie Ausübung der Religion. Akteure der AfD behaupten immer wieder, dass bestimmte Religionen nicht nach Deutschland gehören, was wiederum eine Verletzung der Religionsfreiheit ist.

    Unsere Verfassung garantiert das individuelle Recht auf Asyl.

    Akteure der AfD behaupten immer wieder pauschal, dass das Asylrecht eigentlich nur missbraucht werden würde, um aus wirtschaftlichen Gründen einzuwandern, und fordern daher pauschal die Abschiebung ohne Gerichtsverfahren.

    Dabei garantiert die Verfassung den individuellen Rechtsschutz vor ordentlichen Gerichten.

    Unsere Verfassung garantiert die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

    Akteure der AfD behaupten, es gäbe zuviele Gleichstellungsprojekte und Frauen sollten sich auf „ihre natürliche Bestimmung“ konzentrieren, weil Deutschland ansonsten aussterben würde. Damit stellt sich die AfD aktiv gegen das Staatsziel der Gleichberechtigung.

    Unsere Verfassung schreibt als Staatsziel die Verwirklichung eines vereinten Europas fest.

    Akteure der AfD bekämpfen dieses Ziel. Unter dem Schlagwort „Ethnopluralismus“ fordern sie die Abgrenzung von angeblichen kulturell homogenen Staatsvölkern, die sich nicht vermischen sollten.

    Nicht zuletzt verbietet unsere Verfassung, die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt einzuschränken.

    Akteure der AfD fordern, dass bestimmte Grundrechte nur für Deutsche gelten sollten. Damit würde aber der Wesensgehalt der Grundrechte für Nicht-Deutsche eingeschränkt werden.

    Alle diese Äußerungen verdichten das Bild, dass es sich bei der AfD nicht (mehr) um eine Partei handelt, die Sachfragen lösen will, sondern dass die Akteure dieser Partei einen vollkommen anderen Staat wollen: Einen völkischen Staat, in dem Freiheitsrechte nur für bestimmte Personen gelten, in dem der Rechtsschutz nur bestimmten Personen gewährt wird, in dem Vertreter anderer Parteien rechtlos gestellt werden sollen, in dem Presseberichterstattung, Kunst und Kultur politisch gesteuert werden. Dabei sind die Akteure nicht mehr an einer Sachdiskussion interessiert, sondern das Hauptaugenmerk liegt in der Verächtlichmachung anderer Parteien, Regierungen und demokratischer Strukturen: Die Arbeit der Akteure in den Parlamenten beschränkt sich meist auf das Einbringen von Schaufensteranträgen und das Vorbringen gezielter Provokationen, um der Anhängerschaft Raum zu geben für empörte Kommentare. Dabei wird von diesen Akteuren immer wieder das Bild von vermeintlichen „Eliten“ gebraucht, die gemeinsam mit den „Altparteien“ und der „Lügenpresse“ gegen die „wahren Interessen“ des Volkes agieren würden.

    Wie also damit umgehen?

    1. Ruhe bewahren. Die AfD funktioniert nur als Empörungsmaschine.
    2. Die Provokationen ruhig und sachlich kontern. Die inhaltliche Tiefe der meisten AfD-Anträge ist sehr überschaubar.
    3. Strafbare Äußerungen von AfD-Akteuren konsequent anzeigen. In sozialen Medien die Beiträge melden und Trolle auf den eigenen Seiten konsequent blockieren.
    4. Die verfasssungsrechtlichen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung immer wieder öffentlich kommunizieren. Die Akteure der AfD zitieren gerne unvollständig und aus dem Zusammenhang heraus gerissen.
    5. Augen auf bei Wahlen in unseren kommunalen Vertretungen oder Parlamenten. Wenn AfD-Akteure Mandate gewonnen haben, so können sie diese selbstverständlich frei ausüben. Aber es bedeutet eben nicht – wie von ihnen suggeriert wird – dass die anderen Mandatsträger die laut Geschäftsordnung den einzelnen Fraktionen zustehenden Sitze in Gremien auf Vorschlag der AfD besetzen müssen. Im Gegenteil: Es handelt sich immer um Personen, die das Vertrauen der anderen Mandatsträger erhalten müssen. Und wenn der Wahlvorschlag nicht vertrauenswürdig erscheint, dann sollte dieser auch nicht gewählt werden.
    6. Konsequenzen ziehen: Wenn AfD-Akteure in Gremien die Arbeit der Gremien sabotieren, dann sollen und müssen diese abgewählt werden.
    7. Das Umfeld im Blick haben: AfD-Akteure heuern trotz gegenteiliger Beteuerungen immer wieder Mitarbeiter an, die ganz ausgewiesene Extremisten sind und als Verbindung in die verbündeten extremistischen Vereinigungen dienen. Dies darf und muss öffentlich benannt und angeprangert werden.
    8. Lokale Aktivitäten wahrnehmen: Die „neuen Rechten“ suchen verstärkt den Anschluss an die Gesellschaft. Akteure engagieren sich in Elternvertretungen, in Sportvereinen, bei den Feuerwehren und bei Bürgerinitiativen. Sie versuchen, dort gesellschaftlich Anerkennung zu erreichen, um ihre völkische Propaganda salonfähig zu machen. Gerade im kommunalen Bereich geben sie den „guten Nachbarn“, aber dies muss vor Ort enttarnt werden.
    9. Zermürbungstaktiken erkennen und kontern: AfD-Akteure versuchen immer wieder, missliebige Personen aus der Zivilgesellschaft und Mandatsträger persönlich zu diffamieren und zu zermürben. Dazu wird die persönliche Integrität der Betroffenen in Frage gestellt, ihnen böse Absicht oder gar ein Plan zur „Abschaffung“ Deutschlands unterstellt. Diese Äußerungen können strafrechtlich relevant sein und sollten unbedingt zur Anzeige gebracht werden. Wichtig ist dabei, dass diese Strategien öffentlich gemacht werden, um die Betroffenen zu unterstützen und zu schützen.
    10. Parlamente arbeitsfähig halten: Die neurechten Akteure, torpedieren systematisch die Arbeit in den Parlamenten, indem immer wieder die gleichen Schaufensteranträge eingebracht werden oder AfD-Akteure die Behandlung missliebiger Anträge verhindern wollen. Hier empfiehlt sich eine Geschäftsordnung, die den ordnungsgemäßen Ablauf von Sitzungen und die parlamentarische Arbeit vor der Lähmung durch exzessive böswillige Anträge schützt. Denn mit der AfD ist eine neue Unkultur eingezogen, die wir bisher so nicht kannten: Es ist darum unsere Verantwortung, die parlamentarischen Abläufe mit neuen Regeln zu schützen, denn bisher haben sich alle Parteien an die traditionellen guten parlamentarischen Gepflogenheiten gehalten.
    11. Ähnlich sieht es mit Anfragen an die Verwaltungen aus: Die Verwaltung soll durch unsinnige und polemische Anfragen lahmgelegt werden, daher empfiehlt sich eine grundsätzliche Prüfung, ob die entsprechende Verwaltung überhaupt für diesen Sachbereich zuständig ist.
    12. Juristischen Rat einholen: Wir haben erfahren, dass die AfD gerne schnell mit Klagen droht, aber längst nicht so viele Prozesse gewinnt, wie sie behauptet. Die Drohung mit Klagen ist eine ganz klare Einschüchterungsstrategie, damit der politische Gegner aus Angst vor Kosten vor einer Auseinandersetzung zurück schreckt.

    Es ist Aufgabe aller Demokraten, sich von den Akteuren der AfD nicht einschüchtern zu lassen: Wir haben in Europa und in Deutschland aller Unkenrufe zum Trotz ein starkes und erfolgreiches Gemeinwesen. Wir leben – aller Krisen zum Trotz – in einer der längsten friedlichen Epochen, die es jemals in Europa gegeben hat. Wir haben die Lehren aus der Vergangenheit gezogen und unsere Aufgabe ist es, denjenigen in den Arm zu fallen, die die Demokratie mit demokratischen Mitteln abschaffen wollen.

    Dafür braucht es konsequent Haltung, Mut und Anstand. Und das alles haben wir in unserer sozialdemokratischen DNA.

  • Brandenburg – Land des Bürgerbudgets von Lars Stepniak-Bockelmann

    Lars Stepniak-Bockelmann, Projektverantwortlicher „Eberswalder Bürgerbudget“ und Vorsitzender der SPD Bernau

    Diesen Slogan gab Frankfurt (Oder) unserem Bundesland im letzten Jahr. Denn Brandenburg ist bundesweit Spitzenreiter bei dieser besonderen Form der Bürgerbeteiligung. Über ein Drittel aller deutschen Bürgerhaushaltsverfahren haben ihr Zuhause in der Mark und fast jede zehnte Kommune hier nutzt dieses Beteiligungsinstrument.

    Vor allem in den letzten zehn Jahren gab es eine rasante Entwicklung. Das lag vor allem am Eberswalder Bürgerbudget. Doch zunächst stellt sich die Frage „Was ist denn eigentlich ein Bürgerhaushalt?“.

    Kurz gesagt: es ging immer um Beteiligung der Bürger*innen an den kommunalen Finanzen. Die Idee dazu schwappte vor 20 Jahren aus Brasilien (Porto Alegre), aber auch aus Neuseeland (Christchurch) nach Deutschland hinüber.

    Im Land der Dichter(*innen) und Denker(*innen) wurde das Verfahren typisch „deutsch“ umgesetzt: sehr formell, stark reglementiert und natürlich nur beratend. Zudem gab es begleitend häufig noch dicke Broschüren mit Haushaltspositionen, Kennzahlen und Erläuterungen aus dem Zahlendschungel.

    Der Gedanke, den Haushalt einer Stadt oder Gemeinde lesbarer zu gestalten, ist löblich. Doch er geht möglicherweise an den Interessen der Menschen etwas vorbei, auch wenn ich persönlich die Lektüre eines Haushaltsplans oder eines Jahresabschlusses spannend empfinde, so weiß ich immer, dass ich diesbezüglich sehr speziell bin. Dieses Gefühl hatte aber nicht jede Kämmerei zur damaligen Zeit.

    Die Kommunen riefen dann zur Beteiligung auf und dem Ruf folgte größtenteils eine gewisse Gruppe von Menschen, die nicht selten männlich, älter, weiß und studiert waren sowie über ein gewisse Mobilität, zeitliche Flexibilität und rhetorische Fähigkeiten verfügte.

    Es wurden Vorschläge eingereicht und die Verwaltungen schrieben seitenlange Begründungen. Dies wurde dann gebündelt der Kommunalpolitik zur Beschlussfassung vorgelegt. Der große Erfolg blieb aus und diese gesamte Herangehensweise ist sicherlich auch ein Grund, weshalb mehr gestorbene als aktive Bürgerhaushalte existieren.

    Doch womöglich stimmt diese Aussage nicht mehr, denn die Bürgerhaushaltsfamilie hat in den letzten Jahren großen Zuwachs erfahren. Vor allem im Osten Deutschlands erfreuen sich Bürgerbudgets in kleinen und mittleren Kommunen großer Beliebtheit.

    Vor zehn Jahren gab es in Brandenburg eine Handvoll Kommunen, die bereits Bürgerhaushalte durchführten – bspw. die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Senftenberg in der Lausitz, aber auch die Barnimer Kreisstadt Eberswalde.

    Seit 2008 wurden die Eberswalderinnen und Eberswalder an der Aufstellung des Haushaltsplanes beteiligt. Zugegebenermaßen war das alte Verfahren – ein konsultativer Bürgerhaushalt – nur bedingt von Erfolg gekrönt und konnte nicht wirklich zum Mitmachen animieren. Daher wurde 2012 nach einem neuen Verfahren Ausschau gehalten. Es sollte vor allem einfach, transparent und durchlässig sein. Zudem war es wichtig, dass die Resultate sichtbar sind und das Verfahren direktdemokratische Elemente trägt.

    So entstand das Eberswalder Bürgerbudget. Man kann das ganze Jahr über Vorschläge einreichen und diese werden durch die Fachämter geprüft. Es gibt klare Kriterien, die in einer Satzung festgeschrieben wurden. So darf ein Vorschlag nicht mehr als 15.000€ kosten, durch die Stadt umsetzbar sein und keine Feier darstellen. Außerdem dürfen Begünstigte eine dreijährige Pause einlegen und keine Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten, damit es nicht immer „dieselben Gewinner“ sind.

    Die Abstimmung ist übrigens bindend. Das, was die Eberswalderinnen und Eberswalder am sog. „Tag der Entscheidung“ abstimmen, wird auch so umgesetzt. Nun könnte man meinen, dass vorher viele Vorschläge aussortiert werden – aber durchschnittlich sind 66% der Vorschläge gültig und gehen in die Abstimmung.

    Übrigens ist die Abstimmung in Eberswalde sehr speziell: es wird vor Ort mit Stimmtalern abgestimmt. Hier hat ihre Stimme wirklich Gewicht: genauer gesagt 47,75 Gramm – so viel wiegen nämlich die 5 Stimmtaler, die jede*r Abstimmungsberechtigte erhält. Für jeden gültigen Vorschlag steht eine Vase bereit, die gefüllt werden möchte. Am Abend wird ausgezählt und das Ergebnis verkündet. Der Bürgermeister überreicht den Gewinner*innen dann die Danketaler, die bei den Projekten daran erinnern, dass die Eberswalderinnen und Eberswalder es ermöglicht haben.

    Das erste Bürgerbudget fand 2012 in kleinerem Rahmen statt. Damals beteiligten sich 304 Eberswalderinnen und Eberswalder. Im zweiten Jahr gab es mit 1.011 eine lange Schlange, die über den Marktplatz entlang ging – um es zu verdeutlichen: da standen ziemlich viele Menschen an, um sich zu beteiligen. Es gab sogar einige Leute, die sich einfach anstellten, ohne zu wissen, was am Ende der Schlange auf sie wartet. Sie wurden dann quasi „zufällig“ und im Vorbeigehen beteiligt.

    Wir mussten dann umziehen mit der Veranstaltung und haben sie zudem attraktiver gemacht. Zum Einen fand die Abstimmung nicht mehr unter der Woche an einem Abend statt, sondern nun an einem Samstag von 10 bis 18 Uhr und zum Anderen nehmen wir das Wort Beteiligungskultur sehr wörtlich und umrahmen die Abstimmungsveranstaltung mit Live-Musik, leckeren Speisen und Getränken sowie verschiedenen Mitmachangeboten.

    9 Jahre. 9 Eberswalder Bürgerbudgets. 900.000€. 907 Vorschläge und 84 Gewinnerprojekte.

    Zuletzt nahmen erneut über 2.500 Eberswalder*innen an der Abstimmung teil. Neu war die alternative Möglichkeit, online über das Eberswalder Bürgerbudget abzustimmen. Es sollte wie bei der Vor-Ort-Abstimmung einfach sein, die Stimmtaler auf die Vorschläge zu verteilen. Hierzu habe ich mal recherchiert und mit meinen privaten Daten an der Abstimmung eines anderen Bürgerbudgets teilgenommen. Dort musste ich Vorname, Nachname, E-Mail, Geburtsdatum, Straße, Stadt und Postleitzahl angeben, mir ein Passwort ausdenken, es wiederholen und die Bestätigungsmail anklicken. Dann war ich registriert und musste 1-2 Tage warten, dass meine Daten mit dem Melderegister abgeglichen wurden. Ich durfte natürlich nicht abstimmen, aber nach diesem Aufwand hatte ich auch keine wirkliche Lust mehr auf Beteiligung.

    Hier in Brandenburgs Nordosten wollen wir es simpel gestalten. Es wurden der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum abgefragt. Um sicherzustellen, dass es wirklich die Person ist, wurden zur die letzten drei Zeichen der Personalausweisnummer abgefragt. In der gleichen Maske konnte man die Vorschläge für seine 5 Stimmtaler auswählen und direkt abstimmen. So wurden ca. 9.000 gültige Stimmtaler in die digitalen Vasen eingeworfen.

    Es ist aber nicht selbstverständlich, dass eine Stadt solch ein Beteiligungsverfahren entwirft, umsetzt und es beständig weiterentwickelt. Dazu braucht es eine beteiligungsfreundliche Verwaltungsführung, eine Stadtpolitik, die sich als Mittlerin sieht und nicht zuletzt eine Einwohnerschaft, die diese Möglichkeiten nutzt. Kurzum: die Rathaustür sollte offen sein für gute Ideen.

    Für Eberswalde hat es sich bisher ausgezahlt. Jedes Jahr aus Neue gibt es ein buntes Potpourri an Ideen. Sowohl der Verwaltung als auch der Politik steht es frei, weitere Vorschläge umzusetzen, die nicht durch das Bürgerbudget finanziert werden.

    Positiv zu erwähnen ist auch, dass die Beteiligung am Bürgerbudget jung und weiblich ist. Seit Beginn der Datenerhebung haben immer mehr Frauen als Männer teilgenommen (auch überproportional der gesamten Stadtbevölkerung gegenüber). Vor allem bei Frauen zwischen 30 und 45 Jahren nehmen über 11% der Wahlberechtigten teil.

    Eine weitere Überraschung liegt bei der Stimmgewalt der kleinen dörflichen Ortsteile. Viele Kommunen befürchten bei der Einführung, dass die bevölkerungsreiche Stadtmitte das Rennen macht. Es zeigt sich aber nicht nur bei uns, dass vor allem Projekte aus der Peripherie gewinnen. Dies liegt nicht zuletzt an der Gemeinschaft in den kleinen Ortsteilen – ein Zusammenhalt, der der Kernstadt möglicherweise nicht so geläufig ist.

    Diese Erkenntnisse tragen wir sowohl beim Bundesnetzwerk „Bürgerhaushalt“ als auch beim Runden Tisch „Bürgerhaushalte in Brandenburg“ zusammen. Bisher gibt es alleine in Brandenburg mindestens 19 Töchterverfahren, also Bürgerhaushalte nach dem Eberswalder Modell mit entsprechenden Satzungen. Und gerade erreichte mich die Information, dass in der Uckermark weiterer Nachwuchs zu erwarten ist.

    Ein Bürgerbudget hat nicht den Anspruch, eine Vision für die Entwicklung einer ganzen Stadt zu liefern. Hier geht es darum, sichtbare Ergebnisse zu liefern und Projekte umzusetzen. Die Einwohner*innen können selber entscheiden und im nächsten Jahr die Resultate sehen. Es schafft Vertrauen und aktiviert die Gesellschaft. Es wird übrigens je nach Kommune zwischen einem und acht Euro je Einwohner*in in das Bürgerbudget gesteckt.

    Es gibt aber auch Verwaltungen, die behaupten, einen Bürgerhaushalt umzusetzen, weil sie ihren Haushaltsplan ins Internet hochladen. Man sieht: wir haben noch einen langen Weg vor uns.

    Die Zuversicht bleibt: keine Frühaufsteher wie Sachsen-Anhalt, keine Hochdeutschkenntnisse wie Baden-Württemberg, sondern „Brandenburg – Land des Bürgerbudgets“.

  • Kommunalkongress und Mitgliederversammlung 2019

    Kommunalkongress 2019

    Fachveranstaltung – Mobilität in den Kommunen von morgen

    9.30 Uhr      Eröffnung
    9.45 Uhr      Impulse und Podiumsdiskussion zu

     

    Mobilität in den und für die Kommunen von morgen
                        mit

    Sebastian RüterMitglied des Landtages Brandenburg

    Jens Graf – Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg

    Werner Faber – Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen Ost

     

    11.45 Uhr Mittagsimbiss

    Mitgliederversammlung 2019

    Programm

    12.15 Uhr      Grußwort Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa im Land Brandenburg
    12.30 Uhr      Christian Großmann, Vorsitzender der SGK Brandenburg: Bericht über die Arbeit der
                          SGK Brandenburg 2019 sowie Ausblick auf 2020
    12.45 Uhr      Rechenschaftsbericht zur Finanzlage der SGK Brandenburg
                          in den Jahren 2017 und 2018

                          Reinhard Stark: Bericht der Revisionskommission zu den Jahren 2017 und 2018 
                          Aussprache und Antrag auf Entlastung des Vorstandes

    13.10 Uhr      Wahl des Landesvorstandes der SGK Brandenburg

                          • Wahl der/des Landesvorsitzenden
                          • Wahl der/des ersten stellvertretenden Landesvorsitzenden
                          • Wahl der/des zweiten stellvertretenden Landesvorsitzenden
                          • Wahl der Schatzmeisterin bzw. des Schatzmeisters
                          • Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers
                          • Wahl der zwei vom SPD-Landesvorstand nominierten Mitglieder
                          • Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes

    14.10 Uhr      Wahl einer neuen Revisionskommission
    14.15 Uhr      Schlußwort der oder des gewählten Vorsitzenden
    14.30 Uhr      Ende der Veranstaltung

     

    Wir freuen uns über Anmeldungen aller Interessierten

    • per E-Mail info@sgk-potsdam.de,
    • telefonisch unter 0331 / 730 98 200
    • per Fax an 0331 / 730 98 202 oder
    • über das nachfolgende Formular! 

     

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