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Heute

Umsatzbesteuerung

Auch wenn die Übergangsfrist noch einmal bis Ende 2026 verlängert worden ist, wird es dann sicher alle Kreise, Städte und Gemeinden treffen: Sie werden mit anderen Unternehmern gleichgestellt und müssen auf ihre Leistungen wie z.B. die Vermietung von Sporthallen auch Umsatzsteuer zahlen, während sie bisher nur im Rahmen ihrer „Betriebe gewerblicher Art“ zur Umsatzsteuer herangezogen...